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EU für bessere Bezahlung qualifizierter Zuwanderer [DE]

Veröffentlicht 24. September 2008 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Ausländische Ingenieure oder Ärzte, die sich auf Stellen in der EU bewerben, sollten ein Gehalt erhalten, dass mindestens um das 1,5-fache über dem Durchschnittsgehalt des Landes liegt, in dem sie arbeiten, um als „qualifizierte Arbeitskräfte“ zu gelten. Darauf einigten sich die EU-Minister im Vorfeld eines Treffens des Rates Justiz und Inneres am Donnerstag (25. September 2008). 

Quellen, die dem französischen Ratsvorsitz nahe stehen, sagten am Dienstag (23. September 2008), dass man bei den Verhandlungen über die so genannte ‚Blue Card’-Richtlinie zur Anwerbung hoch qualifizierter Arbeitskräfte für Jobs in der EU einen Durchbruch erzielt habe. 

Die europäischen Minister für Justiz und Inneres werden den Vorschlag voraussichtlich bei einem Treffen am 25. und 26. September 2008 bestätigen. Die Definition, wer genau als hochqualifizierte Arbeitskraft eingestuft werden soll, war eines der größten Hindernisse auf dem Weg zu einem Abkommen über eine Richtlinie für die Blue Card, die Bestandteil einer breiter angelegten EU-Asyl- und Einwanderungspolitik ist.

Die Minister stehen bereits kurz vor einer abschließenden Übereinkunft zum Pakt zu Einwanderung und Asyl, deren offizielle Annahme sie für den EU-Gipfel am 15. Oktober 2008 erhoffen. Die Quellen sagten allerdings, dass noch viel Arbeit an der Richtlinie für die Blue Card bleibe.

Vorangegangene Versuche zur Erstellung von Listen mit Berufen, die von einer Blue Card profitieren könnten, seien aufgegeben worden, fügten die Quellen hinzu. Stattdessen bilde sich ein Konsens darüber heraus, dass das Gehalt als einziges Kriterium herangezogen werden solle. Da die Gehälter in den verschiedenen EU-Staaten aber stark voneinander abweichen, habe man sich darauf geeinigt, dass Zuwanderer, um eine Blue Card erhalten zu können, einen Arbeitgeber finden müssen, der ihnen ein Gehalt anbietet, dass mindestens das 1,5-fache des Durchschnittslohnes in dem Land, in dem der Zuwanderer arbeiten möchte, beträgt.

Einige EU-Staaten hatten als Richtwert das Zweifache des Durchschnittseinkommens vorgeschlagen, während andere, die der Zuwanderung etwas offener gegenüberstehen, sich für das 1,1- oder 1,2-fache ausgesprochen hatten. Schlussendlich einigte man sich auf einen Kompromisswert von 1,5 und auf Ausnahmeregelungen, nach denen in Branchen mit akutem Arbeitskräftemangel der Grenzwert auf das 1,2-fache des nationalen Durchschnittswertes gesenkt werden kann.

Einige Länder wie Großbritannien, Finnland und Deutschland, in denen es keinen gesetzlich festgesetzten Mindestlohn gibt, stimmten dem Konzept Berichten zufolge nur sehr zögerlich zu. Ihnen wurde jedoch versichert, dass das Durchschnittsgehalt ein rein statistischer Wert sei und dass die Einführung der Blue Card keine Änderungen des Arbeitsrechts erfordere, erklärten Diplomaten.

Über Einzelheiten muss allerdings noch verhandelt werden und so erwartet der französische Ratsvorsitz keinen Abschluss zur Richtlinie für die Blue Card beim Gipfeltreffen am 25. und 26. September 2008. Dennoch seien die Erwartungen hoch, dass im November ein Konsens gefunden werden könne, erklärten französische Diplomaten.

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