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Europaabgeordnete befürworten EU-Regeln für Handelskonflikte [DE]

Veröffentlicht 22. November 2007 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Kleine Unternehmen fürchten, dass die Einführung harmonisierter EU-Regelungen für die Wahl des Gesetzes, das in Fällen grenzüberschreitender Streitigkeiten angewandt wird, Wachstum und Arbeitsplätze behindere, da die Einhaltung von 27 Verbraucherrechten zu kostspielig wäre. 

Am 19. November 2007 bewilligte der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments die Rom I-Verordnung (Verordnung über das auf vertragliche Schuldverhältnis anzuwendende Recht), die die gegenseitige Anerkennung und Durchsetzung von Gerichtsurteilen bei Rechts- und Handelssteitigkeiten in allen EU-Mitgliedstaaten verbessern soll.

Die Verordnung, die von der Kommission 2005 vorgeschlagen worden war, ist ein Versuch, das Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Übereinkommen von Rom), das seit 1991 in Kraft ist, zu aktualisieren. Eines der umstrittensten Themen ist die Anwendung der Bestimmungslands-Regeln.

Das gegenwärtige Übereinkommen von Rom erlaubt es den Unterzeichnern eines Vertrags, das Recht auszusuchen, das auf den gesamten oder einen Teil des Vertrags anwendbar ist, sowie das Gericht, das über Streitfälle zu entscheiden hat. Rom I würde EU-weite Regeln aufstellen, um die Wahl des anzuwendenden Rechts zu regeln. Das Übereinkommen schlägt vor, dass die Gesetze des Landes, in dem der Anbieter oder der Verbraucher ansässig ist, für vertragliche Vereinbarungen gelten. Die derzeitigen Regeln sagen demgegenüber aus, dass das Recht des Landes, in dem der Verbraucher seinen ständigen Wohnsitz hat, nur unter bestimmten Bedingungen angewendet wird.

Europaabgeordnete argumentierten, dass im Falle eines Vertrags zwischen einem Fachmann und einem Verbraucher, letzterer Vorteile bei der Wahl des Gerichts haben sollte. Im Falle eines Streits sollte das anzuwendende Recht das des Lands sein, in dem der Verbraucher seinen ständigen Wohnsitz hat. Aus Parlamentskreisen heißt es, wenn die Bürger das Gericht frei wählen könnten, um ihre Klagen vorzubringen, könnten sie nicht einfach die Gerichte eines Mitgliedstaates statt die eines anderen wählen, nur weil das Recht vorteilhafter für ihren Fall sei (eine Praxis, die auch Forum-Shopping genannt wird).

Da diese Rechtssprechung alle Verträge, die im Zusammenhang mit E-Business stehen, beträfe, fürchten Unternehmen in der gesamten EU, dass Online-Händler 27 verschiedene Verbrauchergesetze einhalten müssten. Kleine Betriebe haben besonders Bedenken über die möglichen Kosten der Einhaltung des strengen Grundsatzes, nach dem das Recht des Landes des Verbrauchers gelte, geäußert. Laut der European Small Business Alliance (ESBA), die die Interessen der Kleinunternehmen in Europa vertritt, werde dieser abschreckend für KMUs sein, sich an grenzüberschreitendem elektronischen Handel zu beteiligen und er werde das Wachstum und Arbeitsplätze in Europa begrenzen.

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