Am 23. Juli 2007 billigten die Außenminister ein langfristiges Abkommen, das den Transfer von privaten Passagierdaten von Fluggesellschaften an Anti-Terrorbehörden der USA gestattet.
Das Abkommen, das neu verhandelt wurde, weil der Europäische Gerichtshof befand, dass es dem Datenschutz der Passagiere nicht genüge, beschränkt die Zahl der Daten, welche die Fluggesellschaften übermitteln müssen, von 34 auf 19.
Diese Daten umfassen Passagiernamen, Reisedaten und –routen, Rechnungsdatum und Gepäckinformation. „Sensible“ PNR-Daten, wie die ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftsmitgliedschaften oder Daten über die Gesundheit oder Sexualität von Individuen können auch für begrenzte Zeit in Ausnahmefällen verwendet werden, wenn das ‚Leben eines Datensubjektes oder anderer gefährdet oder ernsthaft beeinträchtigt werden könnte’.



