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Erhaltung der biologischen Vielfalt - ein Aktionsplan der EU [DE]

Veröffentlicht 04. September 2006 - Aktualisiert 25. Mai 2010
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Im Mai 2006 hat die Kommission einen neuen Aktionsplan zur Erhaltung  der biologischen Vielfalt vorgestellt. Es ist der fünfte Aktionsplan, seitdem die Staats- und Regierungschefs sich 2001 darauf einigten, das Artensterben bis 2010 einzudämmen. Diese Initiative zielt vor allem darauf ab, Zuständigkeiten innerhalb der bereits bestehenden Gesetzgebung zu klären.

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Zusammenfassung

Seit 2001 wurden vier Aktionspläne im Rahmen der 1998 vorgestellten Gemeinschaftsstrategie zur Erhaltung der Artenvielfalt  verabschiedet. Diese vier Pläne beziehen sich auf 1) die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Bereich der natürlichen Ressourcen, 2) Landwirtschaft, 3) Fischerei  und 4) die Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit  außerhalb Europas.

Diese Pläne waren das Ergebnis einer Aufforderung der 15 damaligen Mitgliedstaaten, die Maßnahmen zum Erhalt der Umwelt zu stärken. Bei der Regierungskonferenz in Göteborg 2001 einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf das Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 einzudämmen und Lebensräume und natürliche Ökosysteme wieder aufzubauen. 2002 schlossen sich 130 Staats- und Regierungschefs dem Ziel an, bis zum Jahr 2010 den Rückgang der biologischen Vielfalt weltweit deutlich zu reduzieren.

Natur und Artenvielfalt stehen im Vordergrund des sechsten Umweltaktionsprogramms für den Zeitraum 2002-2012 (siehe EurActiv LinksDossier 6. UAP).

Debatte

Am 22. Mai 2006 hat die Kommission einen Aktionsplan vorgestellt, der sicherstellen soll, dass es gelingt bis 2010 dem Artenrückgang entgegenzuwirken.  Im Gegensatz zu den früheren Plänen beinhaltet dieser Plan keine ehrgeizigen neuen Gesetzesinitiativen, um Zugvögel und natürliche Lebensräume zu schützen, vielmehr zielt der Plan darauf ab, die Verteilung der Zuständigkeiten auf die Gemeinschaftsorgane und die Mitgliedstaaten innerhalb der bestehenden Gesetzgebung zu klären. 

In der EU ist der politische Handlungsrahmen zur Eindämmung des Verlusts an Artenvielfalt weitgehend fertig gestellt. Natura 2000, ein EU-weites Netzwerk von Schutzgebieten deckt nun etwa 18 % der Fläche der alten Mitgliedstaaten ab und wird auf die neuen Mitgliedstaaten und die Meere ausgedehnt. Mit den jüngsten Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) werden Maßnahmen gefördert, die der Biodiversität zugute kommen. Für Forschungsarbeiten im Bereich Biovielfalt werden beträchtliche Mittel bereitgestellt.  Doch weltweit sind 2/3 der Ökosysteme rückläufig, so die Kommission. In der EU sind 42% der Säugetiere, 43% der Vögel, 45% der Schmetterlinge, 30% der Amphibien und 52% der Süßwasserfische vom Aussterben bedroht.

Um diesen Trend umzukehren,  nennt der Aktionsplan vier zentrale Politikbereiche:

  • Artenvielfalt in der EU: Die Mitgliedsstaaten müssen zum Schutz dieser Lebensräume größere Anstrengungen darauf verwenden, unter dem Programm „Natura-2000“ neue Naturschutzgebiete vorzuschlagen und einzurichten sowie bestehende zu schützen und effektiv zu verwalten. Zu den zentralen Maßnahmen gehören deshalb folgende: Die Durchführung der möglichen Maßnahmen im Rahmen der reformierten GAP und GFP muss optimiert werden und die Planung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene muss verbessert werden.
  • Die EU und die weltweite biologische Vielfalt: Die Kohärenz und Synergie zwischen Handel und Entwicklungszusammenarbeit muss verbessert werden; die Umsetzung des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt und ähnliche Abkommen muss effektiver werden. Dies schließt Maßnahmen zur Aufhaltung der Abholzung der Regenwälder ein.

  • Biologische Vielfalt und Klimawandel: Die Einhaltung der im Rahmen des Kyoto-Protokolls eingegangenen Verpflichtungen und die Einführung ehrgeiziger Zielvorgaben zur Verringerung der Treibhausgasemissionen weltweit für den Zeitraum nach 2012, um den Anstieg der durchschnittlichen globalen Jahrestemperatur auf höchstens 2°C über dem Niveau der vorindustriellen Zeit zu begrenzen; Begrenzung möglicher negativer Auswirkungen von Windenergie-Farmen und Förderung der Energiegewinnung aus Biomasse, um der voranschreitenden globalen Klimaerwärmung Einhalt zu gebieten.

  • Das wissenschaftliche Fundament: Stärkung des Europäischen Forschungsraums, seiner internationalen Dimension, der Forschungsinfrastrukturen, der Schnittstellen zwischen Wissenschaft und Politik sowie Verbesserung der Vergleichbarkeit von Daten zur biologischen Vielfalt.

Die Kommission hat angekündigt, die Finanzierung über bestehende Förderprogramme (etwa den Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, den Kohäsionsfonds, den Strukturfonds, den Fischereifonds, LIFE+ und das siebte Forschungsrahmensprogramm) abzuwickeln. 

Die Kommission machte jedoch deutlich, dass die Mittel, die der Kommission im Rahmen von „Natura 2000“ zur Verfügung stehen aufgrund des Haushalts für 2007-2013 begrenzt sind und dass daher der finanzielle Beitrag der EU-Mitgliedstaaten für den Erfolg der Programme von entscheidender Bedeutung sei.

Stellungnahmen

Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen stehen ganz oben auf der politischen Agenda der Kommission. Die Herausforderung besteht nun darin, die europäische Wirtschaft anzukurbeln, gleichzeitig aber dafür zu sorgen, dass sich Wirtschaftswachstum nicht negativ auf die biologische Vielfalt auswirkt. 

Die Kommission hat sogar versucht, die wirtschaftlichen Vorteile von so genannten ‚Ökosystemgütern und –leistungen’ (wie Nahrungsmittel, Luft-, Wasser- und Bodenqualität) in Zahlen auszudrücken. Die Kommission beziffert ihren Wert auf weltweit jährlich 26 Billionen Euro, eine Zahl die doppelt so hoch ist wie der von Menschen erwirtschaftete Wert. Diese Dienstleistungen untermauern das Wachstum, die Arbeitsplätze und den Wohlstand in  der EU. 

Umweltorganisationen wie WWF und das Europäische Umweltbüro (EUB/EEB) werfen der Barroso-Kommission vor, dass Umweltschutz nicht zu ihren Hauptzielen gehöre.  Nicht einmal zwei Jahre nach ihrer Berufung gebe es klare Beweise, dass der Umweltschutz politisch vernachlässigt worden und in den Hintergrund gedrängt worden sei, um nicht im Weg zu stehen für die Wachstums- und Arbeitsmarktpolitik der Kommission (EurActiv 18. Mai 2006).

Die EU müsse mehr unternehmen, als nur den Verlust der Artenvielfalt zu dokumentieren und zu überwachen; sie müsse ihre eigene Rolle überdenken und drastische Maßnahmen einführen, um diese Politik zu korrigieren, unterstrich Sebastien Risso vom Europabüro von Greenpeace. Um dies zu erreichen, sollte die EU laut Greenpeace den Schwerpunkt auf die Außenpolitik legen. Ein Schritt sei die Einführung wirksamer Maßnahmen gegen den Import und die Verbreitung illegaler Waren (u. a. in den Holz- und Fischereibranchen). 

Einige Verfechter der Theorie des „ökologischen Fußabdrucks“ haben versucht zu berechnen, wie viel Land, Wasser und natürliche Ressourcen für die Aktivitäten der Menschen auf der Erde nötig sind. Sie kommen zu dem Schluss, dass der „Fußabdrücke“  der Industrieländer  weitaus größer als die der Entwicklungsländer sind. Hinzu komme, dass die Umweltbelastung mit voranschreitendem Wachstum der Weltwirtschaft zunehme. Die Öko-Effizienz-Verbesserungen, die in den Industrieländern erzielt worden seien, würden durch das Anwachsen der Weltbevölkerung und das Wachstum großer Volkswirtschaften wie China und Indien zunichte gemacht. 

Countdown 2010 ist eine Initiative der World Conservation Union zum Schutze der biologischen Vielfalt. Die Initiative vertritt die gleiche Auffassung wie Greenpeace. Es habe fünf Jahre gedauert, bis die Kommission die Mitteilung über die biologische Vielfalt vorgelegt habe . Angesichts der Tatsache, dass nur wenig Zeit bis 2010 bleibe,  dürfe keine Zeit mehr verschwendet werden. Um alle Ziele des Aktionsplanes umzusetzen, müssten alle zehn Tage bis 2010 neue Schritte umgesetzt werden, sagte Sebastian Winkler, Leiter der 2010-Initiative. Im Kampf gegen den Verlust der Biodiversität müssten den Worten nun Taten folgen. 

2006 hat die World Conservation Union (IUCN) 530 Arten, die vom Aussterben bedroht sind, auf ihre „rote Liste“ gesetzt. Laut IUCN gibt es einen deutlichen Trend, der zeigt, dass der Rückgang an biologischer Vielfalt nicht gebremst wird, sondern vielmehr steigt. IUCN weist auf die weit reichenden Folgen für die Produktivität, die  Ökosysteme und die Lebensbedingungen für Milliarden von Menschen hin, die von diesen Ökosystemen abhängig sind.

Zeitplan

  • Dez. 2008: Forschrittsbericht  der Kommission zur Umsetzung des EU-Aktionsplans zur Erhaltung der Artenvielfalt. Darin wird deutlich, dass die EU weit davon entfernt ist, ihren Ziele zur Erhaltung der Artenvielfalt nachzukommen (EurActiv vom 17. Dezember 2008).

  • 27.-28. April 2009: Konferenz zur ‚Erhaltung der Artenvielfalt nach 2010’. Die Kommission stellt einen Acht-Punkte-Plan  zu den Prioritäten der EU-Maßnahmen vor und fordert die Entwicklung eines ehrgeizigen EU-Ziels für die Zeit nach 2010.

  • 22. Mai 2009: Die Europäische Umweltagentur veröffentlicht einen Fortschrittsbericht zu den EU-Zielen für 2010 zur Erhaltung der Artenvielfalt.

  • 13. Juli 2009: Ein Bericht  der Kommission zeigt, dass nur eine geringe Anzahl der unter der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der EU geschützten Arten und Habitate mit dem Erhaltungsstatus „gut“ klasifiziert wurden (EurActiv vom 14. Juli 2009).

  • 7. Sept. 2009: Hochrangiges Treffen  zur Erhaltung der Artenvielfalt, ausgerichtet von der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft.

  • 13. Nov. 2009: Eine Studie zu 'Ökonomie der Ökosysteme und Artenvielfalt (TEEBbetont weithin unterschätzte und direkte wirtschaftliche Auswirkungen durch den Verlust der Artenvielfalt. Die Kosten zum Naturschutz würden bei weitem durch den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen aufgewogen (EurActiv vom 16. November 2009).

  • 2010 Internationales Jahr zur Erhaltung der Artvenvielfalt.

  • 2010: Die Kommission hofft auf die Errichtung eines intergouvernementalen Forums zur Erhaltung der Artenvielfalt und von Ökosystemleistungen.

  • 19. Januar 2010:  Mitteilung der Kommission über Handlungsoptionen zu EU-Maßnahmen zur Erhaltung der Artenvielfalt nach 2010.

  • 26.27. Jan. 2010: Konferenz der spanischen EU-Ratspräsidentschaft zur Erhaltung der Artenvielfalt nach 2010.

  •  Oktober 2010: Internationale Verhandlungen für ein neues post-2010-Ziel zur Erhaltung der Artenvielfalt in Nagoya, Japan. 
  •  Ende 2010: Kommission stellt Strategie zur Erhaltung der Artenvielfalt vor.  

Externe Links

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