In einer Entscheidung vom 16. Januar 2008 verurteilte das Strafgericht in Paris den weltweit viertgrößten Ölkonzern Total SA zu einer Strafe von 375 000 Euro – die höchstmögliche Strafe für die Verschmutzung des Meeres. Die Strafe schließt den ‚ökologischen Schaden’ ein, der durch das Sinken der Erika verursacht worden war.
Zum ersten Mal hat ein französisches Gericht eine Verurteilung für einen Umweltschaden verhängt. Die historische Entscheidung könnte einen gesetzlichen Präzedenzfall für die Anklage von Unternehmen oder Personen im Falle schwerer Umweltkatastrophen darstellen.
Die Besitzer von Frachtladungen, die ein Schiff anheuern, sind unter dem internationalen Seerecht normalerweise von der Verantwortung ausgeschlossen. Das Gericht entschied jedoch, dass lediglich Totals Tochtergesellschaft, Total Transport, als rechtmäßiger Schiffsmieter ohne Strafe davonkommt. Total SA auf der anderen Seite wurde der Leichtfertigkeit in der Inspektion und Sicherheitsüberprüfung seines Schiffes für schuldig befunden.
Diese ‚Leichtfertigkeit’ habe eine ursächliche Rolle beim Sinken des Schiffes gespielt und dessen Untergang provoziert, sagte Richter Jean-Baptiste Parlos. Guiseppe Saverese, der italienische Besitzer der Erika, und ihr italienischer Manager, Antonio Pollara, wurden auch schuldig gesprochen und je mit einem Bußgeld von 75 000 Euro belegt – der Höchststrafe für natürliche Personen. Laut Gericht hätten die beiden Männer einen Fehler begangen, indem sie trotz massiver Rostbildung am Schiffsrumpf die Wartungsarbeiten an der Erika verkürzten, um Geld zu sparen.
Die italienische Klassifikationsgesellschaft RINA, die die Richter beschuldigten, ein Schiffbarkeitszertifikat für die Erika ausgestellt zu haben, ohne die notwendigen Tests ‚unter dem Druck wirtschaftlicher Auflagen’ durchgeführt zu haben, wurden zu einem Bußgeld von 175 000 Euro verurteilt, der höchsten Strafe für ein Unternehmen.
Vier Parteien wurden ebenfalls verurteilt, beinahe 200 Millionen Euro Schadenersatz an einige hundert Kläger zu zahlen, darunter der französische Staat, die Regionen, Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace, Fischer und Hotelbesitzer.
Bei elf weiteren Parteien, darunter der indische Kapitän des Schiffes, Karun Mathur, und Totals ehemaliger Sicherheitschef, Bertrand Thouillin, wurde die Anklage fallen gelassen. Die Anklage auf ‚die Gefährdung des Lebens Anderer’, die zu Gefängnisstrafen hätte führen können, wurde für alle fallen gelassen.
Der Fall ist jedoch noch nicht beendet. Total und den anderen schuldig gesprochenen Parteien bleiben immer noch zehn Tage, in denen sie Berufung einlegen können. Dies würde zu einer Aussetzung der Strafen und einem neuen Prozess in ungefähr einem Jahr führen.



