Die EU-Exekutive sagte, der neue Plan, der von Polen für die zweite Phase des EU-Systems zum Emissionshandel (EU ETS) von 2008 bis 2012 vorgelegt wurde, erfülle die Anforderungen der Richtlinie.
Die Entscheidung markiert einen Meilenstein im Kampf mehrerer mittel- und osteuropäischer Länder, das durch die EU ETS erhobene Limit zu erhöhen und die auf ihren Industrien wiegende Last zu erleichtern.
2007 lehnte die EU-Exekutive Polens Nationalen Allokationsplan (NAP), welcher seine vollständigen Emissionsallokationen festlegt und umreißt, wie es diese an einzelne von dem Plan gedeckte Fabriken verteilen würde, ab.
Der Haupteinwand war, dass die Länder vorhatten, zu viele Zulassungen an ihre Betreiber zu verteilen. Deswegen rief die EU-Exekutive Polen auf, seine Zulassungen um 26,7 Prozent auf 208,5 Millionen zu kürzen.
Jedoch wurde die Entscheidung der Kommission im September 2009 durch den Europäischen Gerichtshof erster Instanz widerrufen, jetzt Allgemeiner Gerichtshof genannt. Der Gerichtshof befand, dass nur die Mitgliedsstaaten allein die endgültige Entscheidung dazu treffen könnten, welche Zulassungen sie erteilen, und urteilte, dass die EU-Exekutive ihre Macht missbraucht hätte.
Die Kommission lehnte daraufhin im Dezember erneut den CO2-Allokationsplan des Landes ab und argumentierte, dass er die in der EU ETS Richtlinie ausgeführten Kriterien verletze. Jedoch in der Absicht, das Gerichtsurteil nicht zu brechen, gab sie nicht an, was für Änderungen notwendig wären, um einen neuen, akzeptablenPlan zu gestalten.
Die Kommission sagte, sie habe entschieden, zu dem neuen von Polen vorgelegten Plan keine Widersprüche zu erheben, da er „die Regeln der Richtlinie respektiere“. In der Tat ändere er nur „einige technische Regeln zur Reserve von Zulassungen, die nicht an Unternehmen verteilt wurden“, fügte sie hinzu.
Damit verbleibt die Gesamtzahl von Zulassungen bei 208,5 Mt pro Jahr, so wie ursprünglich von Polen vorgeschlagen.
Derweil steht eine Berufung gegen das Urteil des Gerichts der ersten Instanz, welche die Kommission bei dem Europäischen Gerichtshof eingelegt hat, noch aus.
„Die Berufung bleibt bestehen und die Kommission wird zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob sie sie zurückzieht“, so ein Sprecher der Kommission.
EU-Kommissarin für Klima Connie Hedegaard beschrieb die neuste Entscheidung als ein Resultat „zu beiderseitiger Zufriedenheit“.
"Ich heiße die Entscheidung Polens, einen Verteilungsplan der der für alle anderen Länder benutzten Methodologie entspricht, herzlich willkommen. Die Entscheidung der Kommission hat die Unsicherheit für polnische Firmen aufgehoben und – was am wichtigsten ist – die ökologische Integrität des EU-Emissionshandelssystem bewahrt", sagte sie.
Analysten haben Bedenken angemeldet, der Preis von EU-Zulassungen (EUAs) könne abfallen, falls die Emissionsgrenze unter der EU ETS gelockert würde.
Die jüngsten EU-Daten zeigen, dass industrielle Emissionen 2009 um 11 Prozent sanken, wodurch sie unterhalb die ETS-Grenze fielen (EurActiv 02.04.10).




