Der französische Umweltminister Jean-Louis Borloo umriss den kommenden überarbeiteten Entwurf am Mittwoch (20. Januar), nachdem das Verfassungsgericht den ursprünglichen Gesetzentwurf der Regierung im Dezember zurückgewiesen hatte.
Ursprünglich hatte die Regierung vor, eine Kohlendioxidsteuer auf den Erdöl-, Gas- und Kohleverbrauch von Haushalten und Unternehmen zu erheben. Diese sollte auf 17 Euro für jede ausgestoßene Tonne Kohlendioxid festgelegt und allmählich erhöht werden (EurActiv vom 14. September 2009).
Der Verfassungsrat urteilte jedoch, dass die hohe Zahl von vorgesehenen Ausnahmen den Verbrauchern eine ungerechte Last zumute und das Gesetz das Ziel einer Bekämpfung des Klimawandels verfehle. Dem Rat zufolge wäre die Steuer auf 93% des industriellen Kohlendioxidausstoßes nicht angewandt worden; über 1.000 der größten CO2-Produzenten Frankreichs hätten die Steuer umgehen können.
Das Gericht bemängelte, dass das Gesetz Ausnahmen für große Verursacher – von Kraftwerken bis hin zu Ölraffinerien und Zementwerken – vorsah, die vom Emissionshandelssystem der EU (EU ETS) gedeckt sind. Außerdem waren ermäßigte Tarife für bestimmte Gruppen wie Landwirte, Fischer und Lkw-Fahrer vorgesehen worden.
Dem Umweltminister zufolge würde der neue Vorschlag dieses Problem umgehen, indem Industrieanlagen, auf die das ETS zutrifft (siehe EurActiv LinksDossier), bis zum 1. Januar 2013 eine Kohlendioxidsteuer zahlen müssten. Bisher hat der Stromsektor kostenlose Emissionszertifikate erhalten, doch die kostenlose Zuteilung wird ab 2013 allmählich auslaufen.
In einer Erklärung teilte die französische Regierung mit, sie werde ab Februar Maßnahmen einleiten, um die Wettbewerbsfähigkeit bestimmter sensibler Branchen zu schützen. Sie versprach, sich mit Unternehmen, Sozialpartnern und Umweltschützern über die Umsetzung entsprechender Pläne zu beraten.
Der Regierung zufolge wird der neue Text andere Merkmale des ursprünglichen Entwurfs beibehalten, darunter die Abgabe von 17 Euro für jede ausgestoßene Tonne CO2 und ‚grüne Schecks’ zur Entschädigung von Verbrauchern.
Der neue Gesetzentwurf soll in den kommenden Wochen ins französische Parlament eingebracht werden.



