Doyle erfolgreich
Bei der Abstimmung des Vorschlags zum EU ETS hat der Umweltausschuss für alle bis auf einen der von der Berichterstatterin, der irischen christdemokratischen Europaabgeordneten Avril Doyle, eingebrachten Kompromissanträge gestimmt. Die wichtigsten Elemente des Doyle-Berichts wurden mit 44 zu 20 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Sie umfassen folgende Punkte:
- Der Stromsektor sollte sämtliche CO2-Emissionsrechte nach 2013 ersteigern;
- Energieintensive Industrien sollten dazu aufgefordert werden, 2013 15% ihrer Emissionsrechte zu ersteigern und diesen Wert bis 2020 schrittweise auf 100% zu erhöhen. Verglichen mit dem Kommissionsvorschlag stellt dies eine Reduzierung um 5% dar, da er vorgesehen hatte, dass energieintensive Industrien 2013 20% ihrer Emissionsrechte ersteigern sollten.
- 500 Millionen zusätzliche Emissionsrechte, die normalerweise für neue Teilnehmer am EU ETS reserviert sind, sollten als Anreiz bzw. Finanzierungsmaßnahme für große kommerzielle Demonstrationsprojekte für CO2-Abscheidung und –Speicherung zur Verfügung gestellt werden;
- Der Grenzwert für Anlagen, die unter das ETS fallen sollte von 10.000 auf 25.000 Tonnen CO2 pro Jahr angehoben werden;
- Sämtliche Gewinne aus den Versteigerungen durch die Mitgliedstaaten sollte für Klima-Zwecke zur Seite gelegt oder eingefroren werden. Dabei sollte die Hälfte des Geldes Entwicklungsländern zugute kommen;
- Anlagen sollten in der Lage sein, mindestens 40% ihrer Ziele durch die Finanzierung von Projekten zur Emissionsreduktion in Drittstatten im Rahmen der Gemeinschaftsreduktion des Kyoto-Protokolls und des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (GR/CDM) zu erreichen. Dabei sollten allerdings strengere Regeln für die Gültigkeit con CDM-Projekten eingeführt werden;
- Unter der Bedingung, dass ein internationales Klimaabkommen besteht, könnte bis zu 5% der Emissionsreduktionen durch den Schutz der Wälder in Entwicklungsländern erzielt werden.
Streit bei der Verlagerung von CO2-Emissionsquellen
Doyle wurde hoch angerechnet, den Vorschlag trotz interner Streitigkeiten und Widerstand in ihrer eigenen Fraktion, der Europäischen Volkspartei (EVP), durchgebracht zu haben. Ein Teil der EVP-Europaabgeordneten unter Führung des Christdemokraten Karl-Heinz Florenz (Deutschland) und Eija-Rita Korhola (Finnland) hatte während elf Stunden versucht, die Reihenfolge der Abstimmungen über die Änderungsvorschläge zum Bericht zu verändern: Das wurde allerdings vom Vorsitzenden des Umweltausschusses aus verfahrenstechnischen Gründen abgelehnt.
Der Ausschuss lehnte anschließend eine Reihe von konsolidierten Abänderungsvorschlägen ab, die zuvor von Florenz und Korhola mit ausgearbeitet und vorgelegt wurden. Das wurde weithin als Rückschlag für einige Industrielobbys gewertet. Florenz und Korhola wurden von einer Reihe von energieintensiven Industrien in der EU unterstützt, die angesichts der Konkurrenz von Herstellern aus Drittstaaten, in denen die Politik zur CO2-Reduktion weniger streng ist, um ihre Wettbewerbsfähigkeit fürchteten.
Darum haben drei Viertel der Europaabgeordneten der EVP-ED-Fraktion letztlich gegen den Doyle-Bericht gestimmt.
Durch seine Zustimmung zu den Kompromissvorschlägen Doyles hat der Ausschuss die Haltung der Berichterstatterin bekräftigt, dass Sektoren, die für kostenlose Emissionsrechte in Frage kommen, erst nach dem Abschluss der internationalen Klimagespräche in Kopenhagen im Dezember 2009 ausgemacht werden sollten. Doyles Bericht legt auch strengere Kriterien für die Nutzung von Richtwerten fest, an denen gemessen werden soll, ob Sektoren Anrecht auf kostenlose Emissionsrechte haben.
30% anvisiert
Fast einstimmig nahm der Ausschuss auch den Bericht des finnischen grünen Europaabgeordneten Satu Hassi zum Kommissionsvorschlag zur Aufteilung der Bemühungen bei der CO2-Reduktion an. Dieser Vorschlag betrifft Maßnahmen zwischen Mitgliedstaaten zur CO2-Reduktion in nicht vom EU ETS abgedeckten Sektoren wie Verkehr, Landwirtschaft, Heizen von Wohnungen und Häusern und Abfallentsorgung.
Hassis Bericht fordert, dass das EU-Ziel zur Reduktion von Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20% automatisch auf 30% angehoben wird, wenn ein internationales Klimaabkommen in Kopenhagen getroffen werden sollte. Ihr Bericht bereitet auch den Weg für mögliche Geldstrafen für Mitgliedstaaten, denen es nicht gelingt, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Außerdem begrenzt er die Höhe der Guthaben, die Mitgliedstaaten durch die Finanzierung von Projekten zur Emissionsreduktion in Entwicklungsländern erwirtschaften können, um ein Drittel (im Vergleich zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag).
Der „Schwarzenegger-Abänderungvorschlag“
In ihrer letzten wichtigen Abstimmung des Tages haben die Europaabgeordneten im Umweltausschuss einen vom britischen liberalen Europaabgeordneten Chris Davies entworfenen Bericht über einen Rechtsrahmen für die CO2-Abscheidung und -Speicherung abgesegnet. Die Europaabgeordneten unterstützten einen Abänderungsvorschlag, der die Mitgliedstaaten dazu verpflichten würde, den CO2-Ausstoß von Kraftwerken zu begrenzen: nach 2015 dürfen die Emissionen der Kraftwerke 500 Kilogramm CO2 pro Kilowattstunde (kWh) nicht mehr überschreiten.
Der Abänderungsvorschlag, der auf einer ähnlichen von Kaliforniens Gouverneur Arnold Schwarzenegger eingeführten Maßnahme beruht, soll Energieunternehmen dazu verpflichten, besonders in ihren Kohlekraftwerken Technologien zur CO2-Abscheidung und –Speicherung einzuführen. Kohlekraftwerke verursachen im Vergleich zu anderen stromproduzierenden Anlagen mehr CO2-Emissionen.
Davies und Doyle hatten in den Monaten vor der Abstimmung eng zusammengearbeitet. Doyles Abänderungsvorschlag zur Nutzung von Geldern aus der Reserve für Neuzugänge des EU ETS zusammen mit Davies Abänderungsvorschlag für eine CO2-Begrenzung für Kraftwerke sollen die kommerzielle Entwicklung von Technologien zur CO2-Abscheidung und -Speicherung vorantreiben.



