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5. Dezember 2008
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EU wird Kohlenstoffhandelssystem verstärken [DE][en][fr

Erschienen: Mittwoch 23. Januar 2008   

Die Pläne für ein neues europäisches System zur Senkung der Treibhausgasemissionen schließen viele Wirtschaftsbereiche ein, die für das Recht zum Verschmutzen zahlen müssen. Dies könnte letztendlich zu einem Anstieg der Strompreise um bis zu 15% führen. Die Entscheidung über Schutzmaßnahmen, die verhindern sollen, dass Fabriken und Arbeitsplätze aus Europa vertrieben werden, wurde aufgeschoben, bis die Verhandlungen über ein Weltklimaabkommen zum Abschluss gebracht wurden.

Hintergrund:

Im März 2007 haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU auf ein verbindliches Ziel zur Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20%, gemessen am Stand von 1990, geeinigt. Zudem haben sie entschieden, dass diese Zielvorgabe auf 30% erhöht werden soll, wenn andere Industrienationen, einschließlich den USA, ähnliche Maßnahmen ergriffen.

Ein entscheidender Mechanismus, um dieses Ziel zu erreichen, wird weiterhin das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) sein. Es wurde ursprünglich 2005 eingeführt, um die Ziele des Kyoto-Protokolls zu erreichen, nach denen die EU ihre Treibhausgasemissionen bis 2012 um acht Prozent senken muss. Dies sollte durch eine Begrenzung der Emissionen von energieintensiven Wirtschaftsbereichen, wie Stahl-, Zement- und Energieerzeugungsindustrie, geschehen.

Derzeit fallen etwa 10 000 energieintensive Kraftwerke unter das System, die insgesamt 40% der CO2-Emissionen der EU verursachen. Das System ermöglicht den Kraftwerken, die wirtschaftlichen Kosten der Kyoto-Verpflichtungen zu minimieren, indem sie CO2-Zertifikate voneinander kaufen und einander verkaufen.

Laut der Kommission habe sich das System bisher als erfolgreich erwiesen. Die jüngsten offiziellen Daten belegen, dass die 15 EU-Mitgliedstaaten, die ursprünglich das Kyoto-Protokoll unterzeichnet hatten, 2005 eine Senkung der CO2-Emissionen um zwei Prozent im Vergleich zu 1990 erreichen konnten. Weiterhin implizieren Prognosen, dass – allein mit den bestehenden politischen Maßnahmen – diese Ziffer bis 2012 auf 7,2% steigen könnte, womit sie somit fast das Ziel des Kyoto-Protokolls erreichen würde.

Das derzeitige System läuft jedoch 2012 aus. Die Kommission sagt, unter dem Nachfolgeabkommen müssten viel strengere Vorgaben für Emissionen gelten, um das 20%-Ziel bis 2020 erreichen zu können.

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Weitere Nachrichten:

Nach Monaten intensiver Diskussionen mit den Mitgliedstaaten, der Wirtschaft und Umweltorganisationen hat die Kommission am 23. Januar 2008 ihre Pläne für ein reformiertes Emissionshandelssystem vorgelegt.

Das neue System wird 2013 in Kraft treten und bis 2020 laufen. Seine wichtigsten Elemente sind Folgende:

  • Die gesamten Industrieemissionen der EU sollen bis 2020 um 21%, gemessen am Stand von 2005, gesenkt werden. Dies entspricht einem Maximum von 1 720 Zertifikaten. Um dieses EU-weite Ziel, das die heutigen 27 nationalen Zielvorgaben ersetzt, zu erreichen, wird die Gesamtzahl der Emissionszertifikate, die Ende 2012 im Umlauf seien werden, jährlich um 1,74% gesenkt werden.
  • Geltungsbereich: Das System wird um neue Sektoren erweitert werden. Zu diesen zählen der Flug-, Petrochemikalien-, Ammoniak- und Aluminiumsektor. Weiterhin werden zwei neue Gase aufgenommen werden: Distickstoffoxid und Perfluorkohlenstoff. Dies bedeutet, dass etwa 50% aller EU-Emissionen eingeschlossen wären. Die Sektoren Straßenverkehr und Schifffahrt bleiben weiter ausgeschlossen, wobei letzterer vermutlich zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen werden wird. Land- und Forstwirtschaft werden ebenfalls nicht vom Geltungsbereich der Richtlinie erfasst werden. Grund hierfür sind Schwierigkeiten, die mit der Genauigkeit des Messens der Emissionen dieser Sektoren im Zusammenhang stehen.
  • Um eine durchschnittlich zehnprozentige Senkung der Treibhausgasemissionen anderer Sektoren, die nicht vom ETS erfasst werden, wie Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall, bis 2020 zu erreichen, hat die Kommission nationale Ziele bestimmt, die sich am BIP des jeweiligen Landes orientieren. Reichere Länder werden aufgefordert, größere Senkungen zu erreichen – von bis zu 20% für Dänemark, Irland und Luxemburg. Ärmeren Staaten (besonders Portugal, sowie alle Länder außer Zypern, die 2004 der EU beigetreten sind) wird genehmigt, dass sie ihre Treibhausgasemissionen in diesen Sektoren erhöhen – um bis zu 19% für Rumänien und 20% für Bulgarien. Damit soll deren hohe Erwartungen eines BIP-Wachstums in Erwägung gezogen werden.
  • Kleineren Anlagen, die jährlich weniger als 10 000 Tonnen CO2 ausstoßen, wird ermöglicht, dass sie nicht unter das ETS fallen, vorausgesetzt, es werden alternative Reduzierungsmaßnahmen eingeführt.
  • Industrielle Treibhausgasemissionen, die aufgrund der Nutzung der so genannten Technologie für Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS) vom Eintritt in die Atmosphäre abgehalten werden, werden unter dem EU-Emissionshandelssystem als nicht ausgestoßen gewertet (EurActiv vom 16. November 2007).
  • Versteigerung: Heute werden 90% der Verschmutzungszertifikate kostenlos an Industrieanlagen vergeben. Der Vorschlag sieht jedoch eine enorme Steigerung der Auktionierung bereits ab 2013 vor. Im Text heißt es, es wird geschätzt, dass 2013 etwa 60% aller Zertifikate versteigert werden. Für den Elektrizitätssektor sollte die vollständige Versteigerung ab 2013 die Regel sein. Man geht davon aus, dass dies zu einem Anstieg der Energiepreise um zehn bis 15 Prozent führen wird. In anderen Sektoren wird die kostenfreie Versteigerung allmählich zwischen 2013 und 2020 abgeschafft werden. Nichtsdestotrotz könnten bestimmte energieintensive Sektoren langfristig gesehen weiterhin alle ihre Zertifikate für umsonst bekommen, wenn die Kommission befände, dass für diese ein wesentliches Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionsquellen besteht, wie beispielsweise eine Verlagerung in Drittstaaten, in denen weniger strenge Klimaschutzgesetze gelten. Die Sektoren, die von dieser Maßnahme betroffen sein würden, müssen jedoch noch bestimmt werden.
  • Die Methode zur Verteilung der kostenlosen Zertifikate wird zu einem späteren Zeitpunkt von einem Expertenteam der Kommission entwickelt werden (mittels des so genannten Ausschussverfahrens). Die Kommission sagt dennoch, dass die Regeln beispielsweise bestimmen könnten, dass die Zuteilungen auf so genannten Grenzwerten (Benchmarks) basieren müssten, z.B. einer Zahl an Zertifikaten je nach Menge des Emissionsausstoßes in der Vergangenheit. Im Text heißt es, „solche Regeln würden Anlagenbetreibern zugutekommen, die frühzeitig tätig geworden sind und ihre Treibhausgase gesenkt haben, entsprächen mehr dem Verursacherprinzip und böten einen größeren Anreiz für die Emissionsminderung, da die Zuteilungen nicht mehr von Emissionen aus der Vergangenheit abhängig gemacht werden“.
  • Wettbewerbsfähigkeit: Die Richtlinie unterstreicht die Tatsache, dass das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionsquellen – und folglich die Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen für europäische Unternehmen – davon abhängt, ob ein internationales Abkommen erreicht wird, das alle Länder zu ähnlichen Klimamaßnahen verpflichtet. Daher wird die Entscheidung über Ausgleichsmaßnahmen bis 2011 aufgeschoben. Dann wird die Kommission eine Bewertung der Lage vorlegen. Nichtsdestotrotz weist der Text darauf hin, dass ein „Kohlenstoffausgleichssystem” eingeführt werden würde, wenn kein weltweites Abkommen abgeschlossen würde. Dies könne in Form zusätzlicher kostenloser Zuteilungen geschehen oder indem auch die kohlenstoffreichen Güter von Herstellern aus Drittstaaten dem ETS unterzogen würden, die nur so Zugang zum EU-Markt erhielten.
  • Flexibilität und Drittstaaten: Angenommen, ein Weltklimaabkommen wird abgeschlossen, würden die Mitgliedstaaten weiterhin die Möglichkeit haben, einen Teil ihrer Zielvorgaben durch die Finanzierung von Projekten zur Emissionssenkung in Ländern außerhalb der EU zu erreichen. Die Verwendung solcher Zertifikate wird jedoch auf drei Prozent der Gesamtemissionen eines Mitgliedstaats im Jahr 2005 begrenzt sein.

Positionen:

Kommissionspräsident José Manuel Barroso rechtfertige die Tatsache, dass die Richtlinie keine Sektoren nennt, die weiterhin Zertifikate für umsonst erhalten werden: Er sagte, zum aktuellen Zeitpunkt könne man keine konkrete Liste mit Industriebranchen entwerfen, die tatsächlich von dem Phänomen einer Verlagerung von CO2-Emissionsquellen betroffen sein würden. Man habe nun die Kriterien bestimmt, um zu einem späteren Zeitpunkt genau festzulegen, welche Sektoren betroffen sein würden.

Nichtsdestotrotz betonte Barroso, dass die EU Maßnahmen ergreifen würde, wenn sich herausstelle, dass die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen in Gefahr sei. Er sagte, alle wüssten, dass es Sektoren gäbe, in denen die Kosten für eine Emissionssenkung enorme Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber tatenlosen Unternehmen in anderen Ländern haben könnten. Es mache keinen Sinn, wenn man in Europa sehr streng sei, wenn dies letztendlich bedeute, dass Emissionen in Länder verschoben würden, in denen jeder Emissionen verursachen könne, ohne dafür zahlen zu müssen. Wenn die Erwartung, ein internationales Abkommen abzuschließen, nicht erfüllt würde, werde man andere Möglichkeiten in Erwägung ziehen: beispielsweise Importeure zu verpflichten, ebenso wie europäische Konkurrenten Zertifikate zu erwerben. Ein solches System müsse mit den Bestimmungen der WTO in Einklang stehen. 

Energiekommissar Andris Piebalgs fügte hinzu, dass man alles tun werde, um solch eine Gesetzgebung zu verhindern. Wenn man jedoch nicht zu einer Einigung finde, werde man 2011 die Situation erneut überprüfen und entscheiden, ob die energieintensiven Energiebranchen der EU für den Mangel an Klimamaßnahmen in anderen Ländern entschädigt würden.

Die Wirtschaft ist enttäuscht, dass die Kommission nicht entschieden hat, welche Sektoren kostenlose Zertifikate erhalten und welche Maßnahmen ergriffen werden könnten, um europäische Unternehmen vor dem Wettbewerb aus Drittstaaten mit weniger strikten Klimagesetzen zu schützen.

Folker Franz, Berater der europäischen Arbeitgeberorganisation BusinessEurope in Industrie- und Umweltfragen, bedauerte, dies gewähre Unternehmen weder Vorhersagbarkeit noch Gewissheit.

Umweltorganisationen kritisierten die Tatsache, dass die Pläne für das neue System einzig auf einem 20%-Reduktionsziel gründeten, statt auf einem 30%-Ziel. Die Europäische Union sollte ihre Vorhaben auf der Aussicht auf Erfolg, nicht eines Versagens, der internationalen Verhandlungen gründen, um die Umweltverschmutzung zu mindern, so der WWF. Das 20%-Ziel stehe nicht einmal im Einklang mit der Einigung, die auf Bali erreicht worden sei. Nach dieser sollen Entwicklungsländer ihre Emissionen bis 2020 um 25 bis 40% senken. Dr. Stephan Singer, Leiter der europäischen Klima- und Energieabteilung des WWF, sagte, insgesamt sei dies nur eine geringe Bemühung, um eine Bedrohung in den Griff zu bekommen, die zum Schmelzen der arktischen Eisflächen und aufgrund von zunehmenden Überflutungen zur Verdrängung von Millionen von Menschen in Entwicklungsländern führen könne.

Nächste Schritte:

  • 23. Januar 2008: Die Kommission hat ihren Vorschlag für ein EU-Emissionshandelssystem für den Handelszeitraum nach 2013 vorgelegt. Der Vorschlag wird nun an Rat und Parlament übergeben werden.
  • Erste Hälfte 2009: Frist für die Annahme der Gesetzgebung.
  • 2010: Die Kommission soll entscheiden, für welche energieintensiven Industriebranchen das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionsquellen besteht und daher bis zu 100% der Zertifikate kostenfrei erhalten sollten.
  • 2011: Entsprechend des Ergebnisses der internationalen Verhandlungen muss die Kommission entscheiden, ob sie ein „Kohlenstoffausgleichssystem“ einführen wird, um wettbewerbsschädigende Auswirkungen von Importen aus Ländern mit weniger strengen Klimagesetzen abzuwenden.

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