Nach Monaten intensiver Diskussionen mit den Mitgliedstaaten, der Wirtschaft und Umweltorganisationen hat die Kommission am 23. Januar 2008 ihre Pläne für ein reformiertes Emissionshandelssystem vorgelegt.
Das neue System wird 2013 in Kraft treten und bis 2020 laufen. Seine wichtigsten Elemente sind Folgende:
- Die gesamten Industrieemissionen der EU sollen bis 2020 um 21%, gemessen am Stand von 2005, gesenkt werden. Dies entspricht einem Maximum von 1 720 Zertifikaten. Um dieses EU-weite Ziel, das die heutigen 27 nationalen Zielvorgaben ersetzt, zu erreichen, wird die Gesamtzahl der Emissionszertifikate, die Ende 2012 im Umlauf seien werden, jährlich um 1,74% gesenkt werden.
- Geltungsbereich: Das System wird um neue Sektoren erweitert werden. Zu diesen zählen der Flug-, Petrochemikalien-, Ammoniak- und Aluminiumsektor. Weiterhin werden zwei neue Gase aufgenommen werden: Distickstoffoxid und Perfluorkohlenstoff. Dies bedeutet, dass etwa 50% aller EU-Emissionen eingeschlossen wären. Die Sektoren Straßenverkehr und Schifffahrt bleiben weiter ausgeschlossen, wobei letzterer vermutlich zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen werden wird. Land- und Forstwirtschaft werden ebenfalls nicht vom Geltungsbereich der Richtlinie erfasst werden. Grund hierfür sind Schwierigkeiten, die mit der Genauigkeit des Messens der Emissionen dieser Sektoren im Zusammenhang stehen.
- Um eine durchschnittlich zehnprozentige Senkung der Treibhausgasemissionen anderer Sektoren, die nicht vom ETS erfasst werden, wie Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall, bis 2020 zu erreichen, hat die Kommission nationale Ziele bestimmt, die sich am BIP des jeweiligen Landes orientieren. Reichere Länder werden aufgefordert, größere Senkungen zu erreichen – von bis zu 20% für Dänemark, Irland und Luxemburg. Ärmeren Staaten (besonders Portugal, sowie alle Länder außer Zypern, die 2004 der EU beigetreten sind) wird genehmigt, dass sie ihre Treibhausgasemissionen in diesen Sektoren erhöhen – um bis zu 19% für Rumänien und 20% für Bulgarien. Damit soll deren hohe Erwartungen eines BIP-Wachstums in Erwägung gezogen werden.
- Kleineren Anlagen, die jährlich weniger als 10 000 Tonnen CO2 ausstoßen, wird ermöglicht, dass sie nicht unter das ETS fallen, vorausgesetzt, es werden alternative Reduzierungsmaßnahmen eingeführt.
- Industrielle Treibhausgasemissionen, die aufgrund der Nutzung der so genannten Technologie für Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS) vom Eintritt in die Atmosphäre abgehalten werden, werden unter dem EU-Emissionshandelssystem als nicht ausgestoßen gewertet (EurActiv vom 16. November 2007).
- Versteigerung: Heute werden 90% der Verschmutzungszertifikate kostenlos an Industrieanlagen vergeben. Der Vorschlag sieht jedoch eine enorme Steigerung der Auktionierung bereits ab 2013 vor. Im Text heißt es, es wird geschätzt, dass 2013 etwa 60% aller Zertifikate versteigert werden. Für den Elektrizitätssektor sollte die vollständige Versteigerung ab 2013 die Regel sein. Man geht davon aus, dass dies zu einem Anstieg der Energiepreise um zehn bis 15 Prozent führen wird. In anderen Sektoren wird die kostenfreie Versteigerung allmählich zwischen 2013 und 2020 abgeschafft werden. Nichtsdestotrotz könnten bestimmte energieintensive Sektoren langfristig gesehen weiterhin alle ihre Zertifikate für umsonst bekommen, wenn die Kommission befände, dass für diese ein wesentliches Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionsquellen besteht, wie beispielsweise eine Verlagerung in Drittstaaten, in denen weniger strenge Klimaschutzgesetze gelten. Die Sektoren, die von dieser Maßnahme betroffen sein würden, müssen jedoch noch bestimmt werden.
- Die Methode zur Verteilung der kostenlosen Zertifikate wird zu einem späteren Zeitpunkt von einem Expertenteam der Kommission entwickelt werden (mittels des so genannten Ausschussverfahrens). Die Kommission sagt dennoch, dass die Regeln beispielsweise bestimmen könnten, dass die Zuteilungen auf so genannten Grenzwerten (Benchmarks) basieren müssten, z.B. einer Zahl an Zertifikaten je nach Menge des Emissionsausstoßes in der Vergangenheit. Im Text heißt es, „solche Regeln würden Anlagenbetreibern zugutekommen, die frühzeitig tätig geworden sind und ihre Treibhausgase gesenkt haben, entsprächen mehr dem Verursacherprinzip und böten einen größeren Anreiz für die Emissionsminderung, da die Zuteilungen nicht mehr von Emissionen aus der Vergangenheit abhängig gemacht werden“.
- Wettbewerbsfähigkeit: Die Richtlinie unterstreicht die Tatsache, dass das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionsquellen – und folglich die Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen für europäische Unternehmen – davon abhängt, ob ein internationales Abkommen erreicht wird, das alle Länder zu ähnlichen Klimamaßnahen verpflichtet. Daher wird die Entscheidung über Ausgleichsmaßnahmen bis 2011 aufgeschoben. Dann wird die Kommission eine Bewertung der Lage vorlegen. Nichtsdestotrotz weist der Text darauf hin, dass ein „Kohlenstoffausgleichssystem” eingeführt werden würde, wenn kein weltweites Abkommen abgeschlossen würde. Dies könne in Form zusätzlicher kostenloser Zuteilungen geschehen oder indem auch die kohlenstoffreichen Güter von Herstellern aus Drittstaaten dem ETS unterzogen würden, die nur so Zugang zum EU-Markt erhielten.
- Flexibilität und Drittstaaten: Angenommen, ein Weltklimaabkommen wird abgeschlossen, würden die Mitgliedstaaten weiterhin die Möglichkeit haben, einen Teil ihrer Zielvorgaben durch die Finanzierung von Projekten zur Emissionssenkung in Ländern außerhalb der EU zu erreichen. Die Verwendung solcher Zertifikate wird jedoch auf drei Prozent der Gesamtemissionen eines Mitgliedstaats im Jahr 2005 begrenzt sein.



