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Frankreich und Deutschland fordern Brüssel auf, zunächst die Sektoren zu bestimmen, die von speziellen Schutzmaßnahmen gegen ausländische Konkurrenz im Rahmen eines stärker regulierten EU-Kohlenstoffmarktes profitieren könnten; anschließend könnten sie sich um den Abschluss der Weltklimagespräche kümmern. Die Kommission und für dieses Dossier wichtige Europaabgeordnete wollen jedoch noch warten.
Am 23. Januar 2008 hat die Kommission eine Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) für den Zeitraum von 2013 bis 2020 vorgeschlagen. Dem Vorschlag, der Teil eines umfassenderen Klima- und Energiepakets ist, sind Pläne zur Verteilung der Last auf die Mitgliedstaaten beigefügt, die darlegen, wie Wirtschaftszweige, die das EU-ETS nicht abdeckt, ihre CO2-Emissionen senken sollen.
Ein Streitpunkt des EU-ETS-Vorschlags ist die Behandlung bestimmter Industriezweige, die dem Wettbewerb mit Unternehmen ausgesetzt sind, die ihren Sitz in Ländern haben, in denen weniger strenge Auflagen zur Senkung von CO2-Emissionen gelten. Ohne Schutzklauseln, so behaupten viele Industrien, würde die EU eine enorme Verlagerung der CO2-Emissionsquellen riskieren.
Letzteres bedeutet, dass die Industrien ihren Betrieb nach außerhalb der EU-Grenzen verlagern, wo Produktion und der Ausstoß von Emissionen günstiger sind. Dadurch würden CO2-Emissionen in die Atmosphäre gelangen, die gehandelt oder vermieden worden wären, wenn die Einrichtung in der EU geblieben wäre.
Die französische Regierung, die am 1. Juli 2008 die sechsmonatig rotierende EU-Ratspräsidentschaft übernehmen wird, ist der Ansicht, die EU solle sich dafür entscheiden, spezielle Einfuhrzölle auf Produkte zu verhängen, die in Drittstaaten hergestellt werden, in denen weniger strenge Klimaschutzgesetze gelten. Solche Zölle, die ab 2013 gelten sollen, würden die Sorgen von Europas Schwerindustrien wie die Zement- und Stahlindustrie beruhigen, die voraussichtlich mit strengeren Emissionsbeschränkungen konfrontiert sein werden, wenn die EU den „Kohlenstoffgürtel“ enger zieht.
Berlin sagte unterdessen, ausgewählten Industriezweigen müssten ab 2013 „dringend“ kostenlose Emissionsrechte garantiert werden, um sie davon abzuhalten, auf der Suche nach Ländern, in denen der Ausstoß von CO2 billiger oder kostenlos ist, aus Europa zu flüchten.
Die Kommission hat besorgten Industrien bereits zugesichert, dass besondere Maßnahmen angenommen würden, falls es den andauernden internationalen Klimagesprächen nicht gelingen würde, sich auf ein Kyoto-Nachfolgeabkommen zu einigen, da das Kyoto-Protokoll Ende 2012 ausläuft (EurActiv vom 28. Februar 2008).
Die EU-Exekutive will den Ausgang der Gespräche nicht vorwegnehmen. Sie will erst im Jahr 2010 – das heißt nach dem Klimagipfel in Kopenhagen im Dezember 2009, der derzeitigen Frist für ein internationales Klimaabkommen – über spezielle Schutzmaßnahmen und berechtigte Industriezweige entscheiden.
Erst nach Kopenhagen werde es an der Zeit sein, Entscheidungen zu treffen, sagte Peter Zapfel von der GD Umwelt der Kommission.
Die Europaabgeordnete Avril Doyle stimmt zu: Es wäre den Erfolgschancen der internationalen Verhandlungen nicht zuträglich, ein internationales Klimaankommen zu erzielen, wenn in dem Vorschlag bestimmte Branchen explizit genannt würden.
Doyle, eine irische Christdemokratin, ist die Berichterstatterin des Parlaments zum Vorschlag der Kommission für ein überarbeitetes EU-ETS. Ihre Ansichten zur Frage sind in einer Begründung dargelegt, die ihrem Bericht beigefügt ist. Der Bericht
vom 11. Juni 2008 wurde nun den anderen Europaabgeordneten vorgelegt, die im Oktober im Ausschuss und im Dezember im Parlament über das Dossier abstimmen werden.
Transfer sauberer Technologien
Zusätzlich zu auseinander gehenden Ansichten über Fragen der Verlagerung von CO2-Emissionsquellen spitzt sich die Diskussion zu, in der es über den Umfang geht, in dem es Unternehmen in der EU möglich sein sollte, Projekte in Drittländern für „saubere“ Entwicklung zu finanzieren – im Gegenzug sollen ihnen in der EU Emissionszertifikate angerechnet werden.
Der so genannte ‚Mechanismus für eine saubere Entwicklung’ (Clean Development Mechanism; CDM), der im Jahr 1998 mit dem Kyoto-Protokoll eingeführt wurde, wurde geschaffen, um Gelder und Technologien von Industrienationen, die Schwierigkeiten bei der Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen haben, in Entwicklungsländer zu übertragen, die industrialisieren wollen, aber nicht über ausreichende Mittel für moderne Technologien zur Senkung von Emissionen verfügen.
Der CDM wurde jedoch scharf kritisiert und Bedenken wurden laut, dass viele der finanzierten Projekte nicht zu einer zusätzlichen Senkung von Emissionen beitrügen, da sie ohnehin geschaffen worden wären.
Doyle will das CDM-System zwar erweitern, gleichzeitig aber mit strengeren Regeln versehen. „Beinahe die Hälfte“ der CO2-Senkungen zwischen 2013 und 2020 könnten mithilfe des CDM erreicht werden, heißt es in ihrem Bericht, allerdings nur in Zusammenarbeit mit Ländern, die ein internationales Klimaabkommen unterzeichnet haben. Zudem sollten nur Projekte mit höchsten Standards, die eine Qualitätskontrolle der UN durchlaufen müssen, berechtigt sein.
Den Schatz teilen
Weitere Elemente des Doyle-Berichts werden vermutlich in den kommenden Monaten zu Kontroversen führen, da die Gesetzgeber der EU um den Abschluss des Klima- und Energiepakets bis März 2009 kämpfen.
Die Europaabgeordnete will, dass ein „wesentlicher“ Anteil (bis zur Hälfte) der Gewinne, die durch Versteigerungen im Rahmen des EU-ETS erzielt werden, in einen speziellen Fonds eingezahlt wird. Letzterer soll Entwicklungsstaaten helfen, gegen Abforstung vorzugehen, Maßnahmen gegen den Klimawandel durchzuführen oder saubere Technologien zu erwerben. Zudem sollten 60 Millionen Emissionszertifikate, die neuen Teilnehmern des EU-ETS normalerweise zugeteilt werden, als ein Bonus für die zwölf ersten mit fossilen Brennstoffen befeuerten Kraftwerken – entweder innerhalb oder außerhalb der Grenzen der EU – angeboten werden, die begonnen haben, CO2-Emissionen systematisch abzuscheiden und geologisch zu speichern.
Die EU prüft derzeit Möglichkeiten, wie die Technologie der Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS) finanziert werden könnte. Der Bericht von Doyle ist einer von vielen Vorschlägen, die derzeit von der Kommission unter die Lupe genommen werden (EurActiv vom 4. Juni 2008).
Mitgliedstaaten haben jedoch bereits angedeutet, dass sie dagegen sind, dass ihnen vorgeschrieben werden soll, in welcher Form sie die Gewinne aus Versteigerungen des EU-ETS nutzen sollen. Dies könnte der Grund für einen möglichen Streit über diese Angelegenheit werden.
Mit voller Kraft voraus?
Schließlich will Doyle, dass der Schifffahrtsektor bereits im Jahr 2015 vom Geltungsbereich des EU-ETS erfasst wird.
Die Kommission hat keinen konkreten Vorschlag vorgelegt, um den Schifffahrtsektor in den Kohlenstoffmarkt der EU einzubeziehen; sie hat jedoch angedeutet, dass ein solcher Schritt zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden könnte.