Die frühzeitige Benennung von Branchen, die dem ausländischen Wettbewerb stark ausgesetzt sind, sowie eine zeitweise Ausnahme der stark von Kohle abhängigen Energiebranchen von der Pflicht, ihre Emissionsrechte vollständig zu ersteigern, sind Teil eines Kompromissvorschlags Frankreichs im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft, mit dem der Widerstand einiger Branchen der Schwerindustrie und einiger neuer EU-Mitgliedstaaten gegen die EU-Klimaschutzpläne überwunden werden soll.
In dem Kompromissvorschlag, der EurActiv Frankreich vorlag, wird die Kommission aufgefordert, möglichst schnell konkrete Schwellenwerte vorzulegen, damit berechnet werden kann, in welchem Maße bestimmte Wirtschaftszweige dem Wettbewerb von Drittländern mit weniger strengen Emissionsminderungsvorgaben ausgesetzt sein werden (EurActiv Frankreich vom 20. November 2008).
Es scheint jedoch, als könne der Vorschlag Polen nicht zufrieden stellen. Mikolaj Dowgielewicz, polnischer Staatssekretär für europäische Angelegenheiten, sagte AFP, die vorgeschlagenen Maßnahmen eröffneten den Energieunternehmen die Möglichkeit, unerwartete Gewinne einzustreichen. Polens Ziel sei nicht, die Profite der Energieunternehmen zu erhöhen, sondern die Verbraucher zu schützen.
Statistiken weisen auf einen wahrscheinlichen Anstieg der Betriebskosten und besonders auf steigende Strompreise hin, die aus einer Beschränkung der Vergabe von CO2-Emissionsrechten resultieren würden, wie sie das überarbeitete Emissionshandelssystem der EU (EU-ETS; siehe EurActiv LinksDossier) vorsieht, das ab 2013 in Kraft treten wird. Das Maß, in dem ähnliche Produkte dem Wettbewerb mit Importen aus Drittstaaten ausgesetzt sind, müsste dem Entwurf zufolge ebenfalls berücksichtigt werden.
Wirtschaftszweige, die auf Grundlage dieser Daten von den Auflagen des EU-ETS ausgenommen würden, müssten dennoch die strengsten Technologiestandards auf europäischer Ebene einhalten, fügt der Text hinzu.
Die Mitgliedstaaten fordern die Kommission auf, das erforderliche Datenmaterial bis zum 30. Juni 2009 vorzulegen. Brüssel hat wiederholt betont, dass dieser Termin zu früh sei und ein schlechtes Zeichen an die derzeitigen internationalen Verhandlungen über ein Nachfolgeabkommen des Kyoto-Protokolls, die im Dezember 2009 in Kopenhagen zum Abschluss gebracht werden sollen, aussenden könnte. Das Europäische Parlament lehnt außerdem eine Benennung der betroffenen Sektoren vor der Klimakonferenz in Kopenhagen ab.
Die Kommission und das Parlament werden wahrscheinlich die Forderungen der französischen Präsidentschaft ebenfalls ablehnen. Diese sehen vor, Mitgliedstaaten wie Polen, die bei der Stromerzeugung zu mehr als 60% auf Kohle angewiesen sind, zuzugestehen, ihre Energieunternehmen zeitweise (von 2013 bis 2016) von der Verpflichtung im Rahmen des EU-ETS auszunehmen, sämtliche Emissionsrechte zu ersteigern.
Der Ratsvorsitzende Frankreich will außerdem die Zweckbindung der Erträge aus der Versteigerung von Emissionsrechten vermeiden. Das Parlament hat vorgeschlagen, über die Verteilung der Gelder bereits im Voraus vollständig zu bestimmen. Mindestens die Hälfte solle unter anderem ausdrücklich für finanzielle Hilfen zur Reduzierung von Emissionen und zur Anpassung an den Klimawandel verwendet werden. Frankreich geht wesentlich zurückhaltender vor und schlug vor, 50% des Einkommens aus der Versteigerung von Emissionsrechten für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen und die Entwicklung einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu verwenden.
Frankreich fordert außerdem politisches Engagement von den Mitgliedstaaten und deutete an, dass die Regierungen nicht willens seien, den nationalen Parlamenten irgendwelche Entscheidungsrechte bezüglich der Verwendung der Erträge einzuräumen.
Ein weiterer Streitpunkt war die Finanzierung der CO2-Abscheidung und –speicherung (CCS; siehe EurActiv LinksDossier). Das Parlament schlug vor, Teile der Reserven für neue Marktteilnehmer, die im Rahmen des ETS eingerichtet werden sollen, für die Finanzierung von CCS-Demonstrationsprojekten in der Region zu verwenden. Die Zuschüsse könnten dem Wert von Emissionsrechten in Höhe von bis zu 500 Millionen Tonnen CO2 entsprechen. Der Ratsvorsitzende Frankreich will diese Summe auf Emissionsrechte im in Höhe von 100 bis 200 Millionen Tonnen herabsetzen und eine Bedingung für die Ko-Finanzierung der öffentlichen und privaten Sektoren hinzufügen. Eine solche Maßnahme würde die Wirtschaft dazu zwingen, einen bedeutenden Teil der finanziellen Belastung zu übernehmen.
Der Rat, die Kommission und das Parlament werden ihre Dreiergespräche nächsten Dienstag (25. November 2008) fortsetzen, um sich auf ein Abkommen zu einigen, über das beim Europäischen Rat am 17. Dezember 2008 entschieden werden soll.