Die Analyse folgt als Antwort auf die großen Bedenken der Schwerindustrie, dass die Auferlegung übermäßig strenger Gesetze in Europa zu einer Verlagerung der Unternehmen, Arbeitsplätze und Emissionen ins Ausland führen könnte.
Die Methodik der Kommission, die in einem inoffiziellen Arbeitsdokument dargestellt wird, das ENDS Europe zugekommen ist, gibt an, dass besonders Aluminium, Formstahl und Platten sowie Schlacke wahrscheinlich stark betroffen sein werden und die Industrien, die mit diesen Materialien arbeiten, deshalb von der teilweise oder vollständig kostenlosen Vergabe von Emissionsrechten profitieren werden
Die EU-Kommission behauptet auch, dass diese Sektoren auf Grundlage derzeit verfügbarer Daten nur eine Vorauswahl darstellten und die Liste noch keine endgültigen Ergebnisse enthalte, so das Arbeitsdokument.
Brüssel plant nun, seine Prüfung auf keramisches Material, Chemikalien, Faserstoff und Papier, Kupfer und eine Reihe anderer Industriezweige auszuweiten, die im Anhang des Arbeitsdokuments aufgelistet sind.
Risikobewertung
Das Arbeitsdokument nennt drei wesentliche Faktoren zur Erstellung einer möglichen Liste der von den Regelungen ausgenommenen Sektoren bzw. Untersektoren.
Erstens sollten Sektoren und Untersektoren identifiziert werden, in denen Probleme auftauchen könnten. Dabei werden die voraussichtlichen Auswirkungen der Kosten des EU ETS (besonders der Anstieg der Strompreise) gemeinsam mit dem Grad gemessen, in dem dieser Sektor der Konkurrenz außereuropäischer Unternehmen ausgesetzt ist.
Als nächstes könnten der Transport, die geographische Lage, die Marktkonzentration und andere Sachverhalte als qualitative Faktoren in die Rechnung mit einbezogen werden, um die Risikobewertung zu verfeinern. Letztlich würden die Ergebnisse der internationalen Klimagespräche, sektorale Abkommen zwischen den Industriezweigen mit eingeschlossen, eine weitere Verfeinerung der Bewertung ermöglichen.
Vier Kategorien
Das Arbeitsdokument unterteilt die potenziell betroffenen Sektoren und Untersektoren in vier Kategorien: von solchen, die vom Risiko der Verlagerung der CO2-Emmissionsquellen gar nicht oder nur wenig betroffen sind (Kategorie I) bis zu solchen, die einem hohen Risiko ausgesetzt sind (Kategorie IV).
Während die Kommission darauf besteht, dass alle Sektoren bis 2020 der vollständigen Versteigerung von CO2-Emissionsrechten unterworfen werden, würden Sektoren der Kategorie IV 2013 vollständig kostenlose Emissionsrechte erhalten und in den anschließenden sieben Jahren einen schrittweisen Übergang zur vollständigen Versteigerung durchlaufen müssen.
Die Sektoren, die einem gemäßigten Risiko ausgesetzt seien (Kategorie II und III), würden 2013 vergünstigte Emissionsrechte erhalten und müssten anschließend einen schrittweisen Übergang zur vollständigen Versteigerung, allerdings in einem langsameren Tempo, durchlaufen.



