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1. Dezember 2009
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Europarat kritisiert Belgien für Sprachenstreit [DE][en][fr

Erschienen: Mittwoch 3. Dezember 2008   

Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats setzte gestern (2. Dezember 2008) mit dem Beschluss, die lokale Demokratie im Land der EU-Institutionen zu überwachen, ein unmissverständliches Zeichen. Diese Entscheidung war gefallen, da der Sprachenstreit zwischen den flämisch- und französischsprachigen Gemeinden im Großraum Brüssel weiterhin anhält.

Hintergrund:

Die politischen Institutionen Belgiens sind komplex und der größte Teil der politischen Macht organisiert sich um die großen kulturellen Gemeinschaften herum. Durch mehrere aufeinander folgende Verfassungsänderungen (1970, 1980, 1988 und 1993) wurde ein einzigartiger Föderalstaat geschaffen, in dem die politische Macht in drei Ebenen aufgespaltet wird – die die Föderalregierung, die drei Sprachengemeinschaften (flämischsprachige, französischsprachige und deutschsprachige Gemeinschaft) und die drei Regionen (Flämische Region, Wallonische Region und die Region Brüssel-Hauptstadt).

Ein erneuter Versuch, eine Verfassungsreform durchzuführen und die Machtverteilung neu zu ordnen, wird derzeit unternommen. Am 13. und 14. Mai 2008, entsandte der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats eine Erkundungsmission nach Belgien, um sich ein Bild von der Lage zu verschaffen, nachdem der flämische Innenminister sich geweigert hatte, drei Bürgermeister in Gemeinden der Flämischen Region zu ernennen (EurActiv vom 15. Mai 2008). Als Delegation des Kongresses wurden die Berichterstatter Michel Guégan (Delegationsleiter, Frankreich) und Dobrica Milovanović (Serbien) eingesetzt.

Am 31. Oktober 2008 wurde der Entwurf einer Entschließung einstimmig vom institutionellen Ausschuss des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarats angenommen (EurActiv vom 4. November 2008). Mit diesem Beschluss wurde ein Überwachungsverfahren zur Anwendung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung in Belgien eingeleitet.

Mit überwältigender Mehrheit nahm der Kongress des Europarats eine Empfehlung und eine Entschließung der Berichterstatter Michel Guégan (Frankreich) und Dobrica Milovanović (Serbien) an. Ihre Mission in Belgien begann im Mai, nachdem die flämischen Behörden sich geweigert hatten, drei Bürgermeister in Gemeinden mit speziellen Sprachregelungen im Großraum Brüssel in ihr Amt einzusetzen.

Die drei Bezirke – Crainhem, Wezembeek-Oppem und Linkebeek – befinden sich in Flandern, werden aber von einer französischsprachigen Mehrheit bewohnt. Drei französischsprachige Kandidaten gewannen die Wahlen mit großer Mehrheit, doch die flämische Regierung erachtet ihren Wahlsieg als unrechtmäßig, da die Kandidaten den Wählern Abstimmungsmaterial nur in Französisch zugesendet hätten. Dies verstößt der Regierung zufolge gegen das Gesetz.

Bei seiner Eröffnungsansprache erklärte der Berichterstatter Michel Guégan, er sei sich des extrem komplizierten politischen Systems Belgiens bewusst und es sei nicht seine Absicht, die Lage in irgendeiner Weise zu verschärfen. Er fügte hinzu, dass er sogar in seiner Heimat in der Bretagne beleidigenden Briefe und Postkarten erhalten habe.

Man wolle weder die Flämische Region oder den Innenminister stigmatisieren. Guégan erklärte, er maße sich weder an, noch besitze er die Dreistigkeit, sich in die institutionelle Debatte Belgiens einmischen zu wollen. Er fügte hinzu, Masochismus habe seine Grenzen.

Rechtlicher oder politischer Konflikt?

Die Kongressmitglieder bezeichneten den belgischen Sprachenstreit als „politisch“ und lehnten die Meinung des offiziellen Vertreters der Flämischen Region Fons Borginon (der den flämischen Innenminister Marino Keulen vertrat), die Auseinandersetzung sei rechtlicher Natur, ab.

Keulen selbst nehme aus rechtlichen Gründen nicht an der Sitzung teil, erklärte Borginon und betonte, der Europarat sei nicht die richtige Instanz, um die belgischen Gesetze auszulegen. 

Borginon fragte, weshalb man die Debatte nicht verschiebe, bis der Rechtsfall geklärt sei. Keulen zu verpflichten, die drei Bürgermeister zu ernennen, hieße, dass der Europarat ihn dazu zwingen würde, gegen das Gesetz zu verstoßen.

Im Namen der drei Bürgermeister betonte Damien Thiéry, der gewählte Kandidat aus Linkebeek, es gebe keine rechtsverbindlichen Dokumente, denen zufolge die Bürgermeister in Kommunen im Großraum Brüssel das Abstimmungsmaterial in Flämisch versenden müssten. Er sprach sich gegen „Doppelmoral“ aus; ihm zufolge hätten viele flämische Bürgermeisterkandidaten überhaupt kein Abstimmungsmaterial verschickt und seien dennoch ernannt worden.

Die Redner stellten sich generell auf die Seite der Bürgermeister. Das französische Kongressmitglied Jean-Louis Testud ging sogar so weit, zu sagen, dass sich hinter dieser Maskerade der Wunsch nach der Teilung einer Region verstecke, die ihren Wohlstand beibehalten wolle. 

Dass die Untersuchung zum belgischen Sprachenstreit von einem Franzosen geleitet wurde, wurde von der belgischen Presse bereits kritisiert. Aufgrund seiner Nationalität wurde Michel Guégan nicht als beste Wahl für den Posten des Berichterstatters angesehen.

Nach der Debatte empfahl der Kongress die Einführung der drei Bürgermeister in ihr Amt in den Gemeinden oder die Durchführung von Neuwahlen. Außerdem forderte er eine Überprüfung der Anwendung der Gesetze für den Gebrauch der Sprachen in Gemeinden mit speziellen Regelungen. 

Auch Lettland in der Kritik

Außerdem wurde gestern ein weiteres EU-Land vom Europarat dafür kritisiert, so genannten Staatenlosen (den in Lettland geborenen und dort wohnhaften Russen) das Wahlrecht bei Kommunalwahlen vorzuenthalten.

Nach einer Diskussion in der Kammer der Gemeinden, an der auch Oskars Kastens, der lettische Sonderminister für soziale Integration, teilnahm, wurde eine Empfehlung angenommen, in der Riga dazu aufgefordert wird, ein solches Wahlrecht zuzugestehen. 

Rund 360 000 Menschen in Lettland, das entspricht 16% der Bevölkerung, seien so genannte Staatenlose. Abgesehen von diesem Status, aufgrund dessen sie ausgeschlossen würden, besäßen sie de facto nicht dieselben politischen Rechte wie die lettischen Staatsbürger, betonte der Vizepräsident des Kongresses, der Franzose Jean-Claude Frécon, als er seinen Bericht über die Beteiligung von Staatenlosen auf Kommunalebene in Lettland vorstellte. 

Positionen:

Der Berichterstatter des Europarats Michel Guégan betonte, dass die Europäische Charta für lokale Selbstverwaltung Vorrang vor der nationalen, belgischen Gesetzgebung habe. 

Die Europäische Charta für lokale Selbstverwaltung sei die einzige Leitlinie gewesen, nach der man sich bei der Arbeit bislang gerichtet habe. Belgien habe diese Charta unterzeichnet und ratifiziert. Darum habe sie in diesem Land Vorrang vor der nationalen Gesetzgebung, betonte Guégan. 

Es sei kein Zufall, dass Belgien Gründungsmitglied des Europarates sei. Das Land teile die gleichen Werte wie die Organisation und sei für mehr als 50 Jahre eines der aktivsten Mitglieder der Organisation gewesen. Mit Blick auf dieses Engagement wolle man zusammenarbeiten, um die lokale Demokratie in Belgien in den Bereichen zu stärken, wo es nötig sei, schloss er.

Im Gespräch mit Flanders Today betonte der flämische Innenminister Marino Keulen, dass er die drei Bürgermeisterkandidaten nicht ernannt habe, da diese gegen das Gesetz verstoßen hätten.

Sie hätten systematisch gegen das Gesetz verstoßen: Im Jahr 2006, als sie die Wahlen nicht gemäß den Sprachengesetzen ausgerichtet hätten und jedes Mal, wenn sie der Abhaltung von Ratstreffen in Französisch zustimmten. Sie weigerten sich systematisch, den Gesetzen und Dekreten der flämischen Regierung zu folgen, und hätten den Widerstand gegen die flämischen Behörden zu einem Nationalsport gemacht. Dass er sie nicht ernannt habe, sei das Ergebnis dieses endlosen Konfliktes, sagte Keulen.

Der flämische Minister fügte hinzu, dass die drei Bürgermeisterkandidaten besser einen höheren belgischen Gerichtshof als eine internationale Organisation anrufen sollten. Wenn die drei Bürgermeisterkandidaten mit seiner Entscheidung nicht einverstanden seien, sollten sie den Fall vor den Staatsrat, das oberste Gericht in Belgien, tragen. Sie würden einen wichtigen Schritt im Verfahren überspringen, wenn sie sich weigerten dies zu tun, denn der Staatsrat sei die einzige Institution, die seine Entscheidung aufheben könne, meinte Keulen.

Vlaams Belang, eine Partei, die die flämische Gemeinschaft in Belgien vertritt und sich für ein unabhängiges Flandern einsetzt, bezeichnete die Entscheidung des Europarates als das Ergebnis eines intensiven Lobbyings der französischsprachigen Gemeinschaft bei den internationalen Organisationen. Vlaams Belang meinte außerdem, dass der Europarat seine Legitimität untergraben habe und forderte die flämische Regierung dazu auf, diesen „lächerlichen“ Beschlüssen nicht zu folgen. 

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