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Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments empfiehlt, dass etwa 300 Süßstoffe, Farbstoffe und Geschmacksverstärker, die bereits Lebensmitteln zugesetzt werden, einer Gesundheits- und Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden sollen. Das Parlament soll darüber in einer Plenarabstimmung im Juni oder Juli 2007 entscheiden.
Die neuen EU-Genehmigungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe sollen noch dieses Jahr verabschiedet werden. Den diesbezüglichen Vorschlag der Kommission vom 10. April 2007 haben die Europaabgeordneten befürwortet.
Die neue Verordnung wird die Zulassungsregeln für Zusatzstoffe wie Süß-, Farb- und Verpackungsstoffe, sowie Konservierungs-, Antioxidations-, Emulgierungs- und Geliermittel verschärfen. Die Verordnung ersetzt etwa ein Duzend bereits bestehender Gesetze.
Beinah einstimmig (54 Stimmen zu 1 Stimme) hat sich der Umweltausschuss auf neue Vorschriften geeinigt, die festlegen, dass Zusatzstoffe drei Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllen müssen: sie dürfen nicht die Gesundheit der Verbraucher gefährden, sie müssen „technologisch notwendig“ hinsichtlich des Nutzens der Verbraucher sein, und sie dürfen die Verbraucher nicht täuschen.
Für die bereits etwa 300 auf dem Markt existierenden Zusatzstoffe soll ein stufenartiges Programm zur Neubewertung innerhalb des kommenden Jahres angenommen werden. Die Zusatzstoffe, die nicht in die neue Liste der zugelassenen Stoffe aufgenommen werden, werden automatisch verboten.
Die Bedingungen werden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBL), ansässig in Parma (Italien), überprüft werden.
Bezüglich Süß- und Farbstoffe erklärten die Europaabgeordneten, dass diese nur verwendet werden sollten, wenn der gewünschte Geschmack nicht durch Gewürze erzeugt werden könne.
Über zwei weitere verwandte Verordnungen für Enzyme und Geschmacksverstärker wird der Umweltausschuss am 8. Mai 2007 abstimmen. Eine Plenarabstimmung über alle Vorschläge wird im Juni oder Juli 2007 stattfinden.