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Europaabgeordnete unterstützen Sammelklagen im US-Stil [DE]

Veröffentlicht 10. September 2007 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Das Europaparlament hat dafür gestimmt, es den europäischen Verbrauchern zu ermöglichen, Sammelklagen gegen Unternehmen einzureichen, die ihnen Unrecht zugefügt haben. Dies soll das Vertrauen in grenzüberschreitendes Einkaufen stärken.

Eine große Mehrheit der Europaabgeordneten hat am 6. September 2007 einen Initiativbericht der französischen Sozialdemokratin Béatrice Patrie angenommen, der die Idee eines Systems europaweiter Sammelklagen („collective redress“), das sich an das US-amerikanische Model der Sammelklagen anlehnt. Patrie betonte, „dass ein europäisches Verfahren es Vereinigungen erlauben müssen wird, im Namen von Opfern gleichartiger Missetaten ein und desselben Händlers zu agieren“.

Der Bericht erschien parallel zu den Plänen der Kommission, die Verbraucherstrategie der EU zu überarbeiten und an die jüngsten Marktentwicklungen anzupassen, wie beispielsweise die Entwicklung von elektronischem Handel (E-Commerce) und zunehmendem Verbraucherschutz überall in der EU durch die Harmonisierung der fragmentierten Regelungen, wie sie derzeit in den 27 Mitgliedstaaten vorherrschen (EurActiv vom 13. März 2007).

Laut der Europaabgeordneten bestrafe das derzeitige System die Menschen, die grenzüberschreitende Einkäufe tätigten. Die grüne Europaabgeordnete Heide Rühle sagte, das aktuelle System habe sich für Verbraucher, die grenzüberschreitende Einkäufe tätigten, zu einem „regelrechte(n) Ping-Pong-Spiel entwickelt, bei dem sich keine der Behörden in den unterschiedlichen Ländern zuständig fühlte“.

Das US-amerikanische System ermöglicht es, dass Einzelklagen zu einem Gerichtsverfahren zusammengeschlossen werden, was den Verbrauchern den Anreiz verschafft, sich für eine Entschädigung einzusetzen, auch wenn dies für sie allein zu teuer oder zu zeitaufwendig wäre. Das Modell wurde jedoch für sein aggressives Wesen kritisiert, da unternehmerische Anwälte enttäuschte Verbraucher ausfindig machen und immense Strafgelder fordern, in der Hoffnung, große Anwaltskosten einzustreichen.

Patrie betonte, das Ziel der EU sei nicht, einfach das amerikanische Model zu kopieren, dessen aggressives Werben um Verbraucher durch skrupellose Anwälte und Verteilung von Strafgeldern gegen Wirtschaftsunternehmen in keinster Weise die Rechtskultur der europäischen Staaten widerspiegele.

Ein europäisches System würde auch Fachkräften zu Gute kommen, betonte Patrie: Diese würden von einem sicheren Rechtsrahmen profitieren und den vollen Nutzen aus einem Binnenmarkt von 500 Millionen Verbrauchern ziehen können.

Der Dachverband der europäische Industrie BusinessEurope begrüßte die Abstimmung: Gut beschützte Verbraucher seien entscheidend für Unternehmen. Der Verband fügte hinzu, eine Reihe von Fragen müssten noch immer beantwortet werden, bevor ein Vorschlag vorgelegt würde. Diese Fragen beträfen Probleme, Maßnahmen zu rechtfertigen sowie die Kohärenz mit anderen Vorschriften der Gemeinschaften und deren Wechselwirkung mit der fortwährenden Diskussion über das Vertragsrecht.

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