Die Kommission hat am 14. Januar 2008 ihren Vorschlag zur Ergänzung der gegenwärtigen Verordnung über neuartige Lebensmittel angenommen. Das Ziel sei laut Kommission, den Eintritt in den EU-Markt sicherer und neuartiger Lebensmittel in der EU zu beschleunigen und die Entwicklung ‚neuer Arten von Lebensmitteln und Techniken zur Lebensmittelproduktion’ zu fördern.
Zu den neuartigen Lebensmitteln, die unter die überarbeitete Verordnung fallen, würden pflanzliche und tierische Nahrungsmittel gehören, die mittels nicht herkömmlicher Zuchtverfahren hergestellt würden, sowie Lebensmittel, die durch neue Produktionsprozesse modifiziert wurden, wie Nanotechnologie und Nanowissenschaft, die Auswirkungen auf die Nahrungsmittel haben könnten. In diesem Kontext stehen ‚nichtherkömmlichen Zuchtverfahren’ für das Klonen von Tieren.
Zu den neuartigen Lebensmitteln zählen Lebensmittelgruppen wie Pflanzenalgen, fungizide Mikroorganismen und tierische Lebensmittel, sowie Nahrungsmittel mit veränderter Aufbaustruktur oder solche, die Öle und Milchprodukte enthalten, die mit cholesterinreduzierten Chemikalien angereichtert sind.
Die Kommission hat die Schaffung eines zentralisierten Zulassungssystems vorgeschlagen, das den Prozess der Genehmigung neuartiger Lebensmittel vereinfachen und beschleunigen würde. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wäre dann verantwortlich, die Risikoabschätzung für die Anträge auf Zulassung der neuartigen Lebensmittel durchzuführen. Die Kommission würde die Zulassung vorschlagen, wenn ein Lebensmittel von der EFSA als sicher eingestuft würde.
Das zentralisierte Zulassungssystem, das derzeit auf gentechnisch veränderte Produkte angewendet wird, wird von vielen Mitgliedstaaten in Frage gestellt. Diese kritisieren die Voreingenommenheit der EFSA hinsichtlich GVOs bei der Genehmigung neuer GVOs. Sie würden es bevorzugen, wenn ihre nationalen Experten mehr Mitspracherecht in dieser Frage hätten. Eine Sprecherin der Kommission entgegnete während der Vorlage des Vorschlags für neuartige Lebensmittel auf die Fragen der Journalisten, dass das Timing des Vorschlags nicht perfekt gewesen sei.
In Bezug auf traditionelle Lebensmittel aus Drittstaaten, die in der EU bisher nicht konsumiert wurden, wird eine verhältnismäßigere Sicherheitsprüfung und Handhabung von Lebensmitteln mit einer sicheren Lebensmittelverwendung in der Vergangenheit vorgeschlagen. Dies bedeutet, ein Produkt wird die Zulassung auf dem Markt erhalten, wenn gezeigt werden kann, dass ein Lebensmittel in einem Drittstaat in der Vergangenheit als sicher eingestuft wurde, und wenn es keine Einwände seitens der Mitgliedstaaten oder der EFSA gibt. Grundlage hierfür kann ein Zertifikat einer Behörde aus einem Drittstaat sein.
Der Vorschlag enthält weiterhin Datenschutzregelungen, um es Unternehmen zu ermöglichen, von neu entwickelten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu profitieren, sobald ein neuartiges Lebensmittel genehmigt wurde. Eine fünfjährige, exklusive Marktzulassung neuer Lebensmittelsorten und Herstellungstechniken von Lebensmitteln wird vorgeschlagen, um Innovationen zu fördern.



