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Das Europäische Parlament unterstützte gestern (21. Mai 2008) Pläne der Kommission, nach denen EU-Bürgern ein Mechanismus für das Einreichen von Sammelklagen („collective redress“) zur Verfügung gestellt werden soll, mit dem grenzenübergreifende Beschwerden von Verbrauchern beigelegt werden könnten. Die Pläne scheinen eine abgemilderte Version der US-amerikanischen Sammelklagen zu sein.
Mit der Annahme eines umfassenden Berichts über die „verbraucherpolitische Strategie der EU (2007-2013)” während ihrer Plenarsitzung vom 20. Mai 2008 in Straßburg, forderten die Europaabgeordneten die Kommission auf, eingehend zu prüfen, ob die Einführung eines grenzüberschreitenden Systems für Sammelklagen von Verbrauchern realisierbar ist, bevor eine einheitliche Lösung auf europäischer Ebene vorgestellt wird.
Der Bericht, dessen Berichterstatter der finnische sozialdemokratische Europaabgeordnete Lasse Lehtinen ist, wurde mit 438 zu 83 Stimmen angenommen. Es gab 166 Enthaltungen.
‚Sammelklagen’ machen es bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten für kleine Kläger leichter, Maßnahmen zu ergreifen, da es durch dieses Mittel möglich ist, eine große Zahl kleiner Klagen zu bündeln, die dann von einem Dritten, beispielsweise einer anerkannten Verbraucherorganisation, dem Gericht vorgelegt werden. Die EU-Exekutive empfiehlt, dass es einzelnen Verbrauchern möglich sein sollte, sich an einer Sammelklage zu beteiligen. Anfang April 2008 sagte sie, sie werde Abhilfemaßnahmen vorschlagen, um sicherzustellen, dass einzelne Verbraucher, die in grenzüberschreitenden Fällen Opfer von Verstößen gegen das Kartellrecht werden, entschädigt werden (EurActiv vom 4. April 2008).
Die Annahme des Berichts beinhaltet auch eine Änderung, die von der Fraktion der Sozialdemokraten eingefügt wurde und mit der diese die Einführung von Sammelklagen in der EU fordert. Nicht alle unterstützen jedoch Sammelklagen – die Mitte-Rechts-Fraktion EVP-ED entschied sich, der Abstimmung fern zu bleiben.
Malcolm Harbour, Sprecher der EVP-ED zu Verbraucherschutz, beschuldigte die Sozialdemokraten, einen sehr positiven Bericht „verdorben“ zu haben, indem sie eine Forderung nach einer vollkommen ungeprüften und möglicherweise sehr teuren Rechtsvorschrift für die Durchsetzung von Kollektivrechten eingefügt hätten. Stattdessen solle, so die Meinung der EVP, diese Angelegenheit auf nationaler Ebene geklärt werden.
Unterdessen warnte der deutsche Europaabgeordnete Alexander Graf Lambsdorff der liberalen ALDE-Fraktion, dass es schwierig sei, eine Rechtgrundlage in den Verträgen zu finden, da Sammelklagen sowohl die Zivil- als auch die Strafprozessordnung berührten. Er rief die Kommission auf, diese Angelegenheit weiter zu prüfen.
Die Kommission werde in diesem Herbst eine Mitteilung über Sammelklagen vorlegen, kündigte Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva gestern an.