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Head of Unit - Corporate Services M/F (Grade AD 10)
Permanent representative in Madrid
Principal, Border Management Staff College (P5)
Stagiaire / Trainee - for the leading EU policy media
Junior Scientific and Technical Advisor
Assistant Communications & Public Affairs Departments
Stellenangebot registrierenDie Vereinfachung und die Verbesserung von EU-Vorschriften ist eine der Hauptinstrumente der Kommission im Rahmen der Lissabon-Strategie, um die europäische Wirtschaft anzukurbeln. Unter der Bezeichnung „bessere Rechtsetzung“ wurde die Initiative auf dem EU-Gipfel in Edinburgh im Dezember 1992 aus der Taufe gehoben. Bei diesem Gipfel einigten sich die EU- Staats- und Regierungschefs darauf, ein verbessertes Regelungsumfeld zu einer Hauptpriorität der Gemeinschaft zu machen. Bisher konnten jedoch erst geringe Fortschritte erzielt werden.
Die Initiative der EU für eine bessere „Rechtsetzung“ hat ihren Ursprung im Gipfeltreffen in Edinburgh, das im Dezember 1992 abgehalten wurde. . Damals entschieden die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, dass die Vereinfachung der EU-Gesetzgebung und Verbesserung des Regulierungsumfelds eine der obersten Prioritäten der Gemeinschaft sein solle. In den folgenden zehn Jahren wurden allerdings aufgrund der Komplexität der Aufgabe und der fehlenden politischen Unterstützung nur geringe Erfolge erzielt.
Bei den folgenden Gipfeltreffen von Lissabon (März 2000), Stockholm (März 2001), Göteborg (Juni 2001), Laeken (Dezember 2001) und Barcelona (März 2002) wurde die Kommission erneut damit beauftragt, eine Strategie für weitere Maßnahmen zur Vereinfachung des Regulierungsumfelds auszuarbeiten. In ihrem Weißbuch über Europäisches Regieren (Juli 2001) verpflichtete sich die Kommission dazu, Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der EU-Gesetzgebung zu ergreifen.
Im Juni 2002 nahm die Prodi-Kommission einen Aktionsplan für bessere Rechtsetzung
an, der als eines der ersten Ergebnisse des Weißbuchs über Europäisches Regieren gewertet werden kann. In diesem Plan werden 16 Maßnahmen für Verbesserungen auf mehreren Ebenen des Gesetzgebungsprozesses genannt, beginnend bei den ersten Entwürfen politischer Maßnahmen bis hin zur Umsetzung.
Seit 2003 hat die Kommission stufenweise ein System eingeführt, wonach jede wichtige politische Initiative die folgenden Elemente umfassen muss:
Die Strategie:
Unter „besserer Rechtsetzung“ versteht man die Vereinfachung und Verschlankung der europäischen Gesetzgebung. Hierdurch möchte die Barroso-Kommission die schwächelnde europäische Wirtschaft wieder in Gang bringen (s. EurActiv LinksDossier über die ).
Die im März 2005 angenommen Mitteilung „Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union
“ definiert die Problematik in einer simplen Gleichung: „Weniger Bürokratie = mehr Wachstum“. Des Weiteren legt sie drei Ziele fest:
1. Folgenabschätzungen für neue Vorschläge
Seit Anfang 2005 muss die Kommission für alle wichtigen Gesetzesentwürfe eine Folgenabschätzung (Wirkungsanalyse) anfertigen. Dies bedeutet, dass jeder Vorschlag einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen werden muss. Auf diese Weise wird untersucht, welche Auswirkungen der Gesetzesvorschlag auf die europäische Wirtschaft haben könnte und ob er mit dem Ziel der Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern, vereinbar ist.
Am 15. Juni 2005 hat die Kommission neue Leitlinien für die Durchführung von Folgenabschätzungen veröffentlicht (siehe EurActiv vom 16. Juni 2005). Diese sind:
- Definition eines angemessenen Niveaus der Maßnahmen, gemäß den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Die Möglichkeit, eine Maßnahme nicht auf EU-Ebene auszuführen, sollte immer berücksichtigt werden.
- Maßnahmen sollten im Einklang mit anderen EU-Politiken und mit den Zielen der drei Pfeiler für nachhaltige Entwicklung (Wirtschaft, Soziales und Umwelt) einhergehen.
Gegenüber älteren Versionen werden bei den neuen Leitlinien
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für die Durchführung von Wirkungsanalysen die Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit stärker gewichtet als sozial- und umweltpolitische Aspekte.
2. Prüfung schwebender Rechtsetzungsvorschläge
Im März 2006 hat Unternehmenskommissar Günter Verheugen einen Plan angenommen, um 67 schwebende Rechtsetzungsvorschläge zurückzunehmen. Vorangegangen war die Überprüfung von 183 schwebenden Legislativverfahren (siehe EurActiv vom 28. September 2005). Zu den Gesetzesvorschlägen zählen die folgenden:
- Richtlinie zur Etikettierung, Aufmachung und Werbung für Lebensmittel
- Richtlinie zur Verhängung von Fahrverboten für Lkws an Wochenenden
- Richtlinie zum Schutz der Arbeiter vor optischer Strahlung („Sonnenschein-Richtlinie“)
3. Vereinfachung bestehender EU-Rechtsvorschriften
Am 25. Oktober 2005 präsentierte Unternehmenskommissar Günter Verheugen seinen Plan, 220 EU-Gesetze in 1.400 Rechtsakten zu vereinfachen, abzuschaffen oder neu zu schreiben. Der Prozess soll mehr als drei Jahre – bis einschließlich 2008 – in Anspruch nehmen (siehe EurActiv vom 26. Oktober 2005).
Die Initiative betrifft insbesondere die Automobil-, Bau- und Abfallbranche sowie den Lebensmittel-, Kosmetik- und pharmazeutischen Sektor (siehe eine vollständige Liste
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der betroffenen Rechtsakte), sowie die gemeinsame Agrarpolitik, die den größten Anteil der europäischen Rechtsakte verzeichnet (siehe LinksDossier zur ).
Die Kommission plant außerdem die Reduzierung der Gesamtanzahl von Rechtsakten, die seit 1957 angenommen wurden (der Acquis Communautaire) durch den so genannten Prozess der Kodifizierung. Dabei werden ein ursprünglicher Rechtsakt sowie alle nachfolgenden Änderungsakte in einer neuen Rechtvorschrift zusammengefasst.
Die Überarbeitung:
In seiner strategischen Überarbeitung
der Initiative für "Bessere Rechtsetzung", die im November 2006 vorgelegt wurde (siehe ), hat Industriekommissar Verheugen versichert, den Bürokratieabbau stärker voranzutreiben. Neue Zahlen zeigen, dass die Fortschritte bisher gering waren und dass die tatsächlichen Bürokratiekosten für Unternehmen durch EU-Gesetzgebung sich auf das doppelte der ursprünglich veranschlagten 320 Milliarden Euro belaufen.
Verheugen schlägt daher vor, die Bemühungen der Kommission in den folgenden Bereichen zu stärken:
Kommissionsvizepräsident Günter Verheugen erklärte, dass Bürokratie und Überregulierung an allen Fronten beseitigt werden sollten, dass dies aber nur funktionieren würde, wenn alle Mitgliedstaaten ihren Anteil leisten würden. Diese Aufgabe würde in keinem Fall ‚weniger Europa’ bedeuten, sondern ein ‚besseres Europa’. Zu dem geringen Fortschritt bei den Bemühungen sagte Verheugen: "Ich bin ungeduldig, da ich die Dringlichkeit dieser Frage erkenne."
Dänemark und die Niederlande, die ehrgeizige Initiativen eingeleitet haben, um ihre Rechtsvorschriften für Unternehmen zu vereinfachen, sind ob des langsamen Fortschritts der europäischen Bemühungen beunruhigt. In einem gemeinsamen Brief des niederländischen Finanz- und des dänischen Wirtschaftsministers, weisen die beiden Minister darauf hin, dass das ursprüngliche Ziel der Kommission lautete 54 Gesetze in einem Jahr zu vereinfachen, die Anzahl der tatsächlich behandelten Rechtsakte betrage jedoch lediglich fünf. Dies sei alarmierend, so die Minister.
Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hat angekündigt, bessere Rechtsetzung zu einer Priorität der deutschen Ratspräsidentschaft zu machen.
Der Dachverband der europäischen Unternehmensverbände UNICE begrüßte das Bekenntnis der Kommission zu einer Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfeldes in Europa. Jedoch betonte der Präsident von UNICE, Ernest-Antoine Seillière, dass konkrete Fortschritte notwendig seien. Nur spürbare Ergebnisse könnten das Vertrauen in das Projekt stärken. UNICE betonte, dass die Fortschritte im Bereich der Vereinfachung der Rechtsetzung viel zu gering seien, selbst wenn es der Kommission gelingen sollte, das Tempo zu erhöhen. Beinah alle Vereinfachungsvorschläge, die von der Kommission angenommen wurden, würden im Rat und im Europäischen Parlament noch anhängig sein und es bestehe ein beachtliches Risiko, dass neue Hürden im Verlauf des Gesetzgebungsprozesses hinzugefügt würden.
Einige Europaabgeordnete haben ihre Besorgnis bezüglich der Initiative von Kommissar Verheugen geäußert und kritisiert, dass „Deregulierung“ nicht zu „besserer Rechtsetzung“ führe. Sie fordern ebenfalls mehr Mitspracherecht bei der Auswahl derjenigen Rechtsakte, die zurückgezogen werden.
Die Bemühungen der Kommission um eine bessere Rechtsetzung haben insbesondere unter umweltpolitischen NGOs und Gewerkschaften viel Kritik hervorgerufen, da sie ihrer Meinung nach Ausdruck der starken wirtschaftsliberalen Ausrichtung der Kommission seien.
In einer gemeinsamen Erklärung
des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB), des Europäischen Umweltbüros (EUB) und der Plattform Europäischer Sozialer NGOs (Soziale Plattform) wiesen die drei Verbände darauf hin, dass Europa und seine Bürger bessere Rechtsetzung bräuchten. Jedoch dürfe bessere Rechtsetzung nicht mit Deregulierung und einer einseitigen Kostenanalyse verbunden sein. Die Kommission und der Rat müssten vermeiden, Kosteneinsparungen für Unternehmen vor den Schutz der Gesundheit und der Umwelt zu setzen.