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Das Europäische Parlament hat die jahrelangen Auseinandersetzungen über die Abgeordneten-Entschädigung am 23. Juni 2005 beendet. Ab 2009 sollen für die Abgeordneten aus den 25 Mitgliedstaaten gleiche Diäten und ein einheitlicher Rechtsstatus gelten.
Der Vorschlag, der von 403 Abgeordneten gebilligt wurde (es gab 89 Gegenstimmen und 92 Enthaltungen), zielt darauf ab, den großen Gehaltsunterschieden im Europäischen Parlament ein Ende zu bereiten. Derzeit verdient ein italienischer Europaabgeordnete 12.453 Euro monatlich, während sich sein Kollege aus Ungarn mit lediglich 840 Euro monatlich begnügen muss.
Die neue Regelung wird kaum etwas an der Situation der britischen und deutschen Abgeordneten ändern, die bereits etwa 7.000 Euro verdienen. Ab 2009 soll dies für alle Abgeordneten gelten.
Indessen werden sich die geltenden Vorschriften für die Reisekostenrückerstattung für alle Abgeordneten ändern: Während sie derzeit noch die Kosten für ein Ticket der ersten Klasse zurückerstattet bekommen, selbst wenn sie zweiter Klasse oder mit einem Billigflieger geflogen sind, werden sie künftig nur – nach Vorlegen des entsprechenden Belegs - die tatsächlichen Reisekosten erstattet bekommen können.
Die längst überfällige Reform soll Jahre der Missbrauchsvorwürfe beenden und das Image der Europaabgeordneten, die in der Öffentlichkeit häufig als ‚Absahner’ betrachtet werden, verbessern.