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Nach mehreren Jahren schwieriger Verhandlungen wird erwartet, dass das Europäische Parlament nun der umstrittenen 'Rückführungsrichtlinie' grünes Licht geben wird. Diese wird allgemein gültige Bedingungen für die Rückführung "illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger" aus Europa in die Länder, aus denen sie kommen, enthalten
Die Richtlinie für die Rückführung von Immigranten wird als das Rückgrat des ‚europäischen Einwanderungsabkommens’ erachtet, für das sich der französische Präsident Nicolas Sarkozy seit seiner Wahlkampagne einsetzt. Migration wird eine der Prioritäten der französischen EU-Ratspräsidentschaft sein (EurActiv vom 11. April 2008). Französische Beamte erklärten, dass die Schaffung eines europäischen Einwanderungsabkommens eines der bestimmenden Themen des Europäischen Rates am 15. Oktober 2008 in Brüssel sein werde.
In den vergangenen Monaten hat die europäische Linke ihre Ablehnung dessen, was sie als einen Versuch zur Schaffung einer „Festung Europa“ gesehen hatte, mehr und mehr abgelegt, da sie mit Ideen wie der Einführung einer europäischen „Blue Card“ – ähnlich der in den USA existierenden „Green Card“ – gnädig gestimmt wurde.
Vertreter aus Kommission, Rat und Parlament konnten am 4. Juni 2008 eine Einigung über einen umfassenden Kompromiss erreichen. Wenn sie in der Plenarsitzung am 18. Juni angenommen wird, würde die Richtlinie 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.
‚Freiwillige Ausreise’ und erzwungene Rückkehr
Die jüngste Version der Rückführungsrichtlinie sieht eine „Frist für die freiwillige Ausreise“ von zwischen sieben und 30 Tagen vor. Wenn der illegale Einwanderer innerhalb dieses Zeitraums nicht freiwillig das Land verlässt und in sein Heimatland zurückkehrt, könne die nationalen Behörden eine „Abschiebungsanordnung“ erlassen. Eine derartige Abschiebungsanordnung enthält ein Wiedereinreiseverbot von bis zu fünf Jahren. „Zwangsmaßnahmen“ zur Rückführung (normalerweise auf dem Luftweg) von illegalen Einwanderern, die sich der Abschiebung widersetzen, werden nur als „letztes Mittel“ in Erwägung gezogen und dürfen „nicht über die Grenzen des Vertretbaren hinausgehen”.
‚Rückführung’ wird verstanden als freiwillige oder erzwungene Rückkehr in das Herkunftsland oder in das Transitland, aus dem der Einwanderer kam, oder aber in ein Drittland, in das der Einwanderer sich begeben möchte und das den Einwanderer akzeptiert.
Die Möglichkeiten einer Haft
Wenn es ernsthafte Gründe zur Annahme gibt, dass sich der illegale Einwanderer verstecken könnte, kann der Einwanderer inhaftiert werden – darauf haben sich die EU-Staaten geeinigt. Jeder Mitgliedstaat soll eine Frist für die Haft bestimmen, die sechs Monate jedoch nicht überschreiten darf. Die illegalen Einwanderer werden in der Regel nicht in Gefängnissen inhaftiert, sondern in „speziellen Einrichtungen“. Wenn ein Mitgliedstaat eine derartige Unterbringung nicht sicherstellen kann und eine Einweisung in eine Haftanstalt vorgenommen werden muss, sollte der Häftling von den anderen Gefangenen getrennt untergebracht werden.
Unbegleitete Minderjährige und Familien in Begleitung von einem oder mehreren Minderjährigen sollten grundsätzlich nicht inhaftiert werden; „die Inhaftierung erfolgt nur im Notfall und für die kürzest-mögliche Zeit“.
Sozialdemokraten noch immer unentschlossen
Obwohl der Vorsitzende der SPE, Martin Schultz, in einer Erklärung den Kompromiss begrüßte, führten einzelne Mitglieder der SPE zehn Änderungsanträge zu einigen der Bestimmungen ein. Zu diesen zählen: die Herabsetzung der maximalen Haftzeit und die Erweiterung der Frist für die freiwillige Ausreise. Wenn diese Anträge im Plenum eine Mehrheit erhalten, würde das Mitentscheidungsverfahren die Annahme der Richtlinie um ein weiteres Jahr oder länger aufschieben.
Zu den von den Sozialdemokraten vorgeschlagenen Änderungsanträge zählen: die Verlängerung des Zeitraums, in dem eine freiwillige Ausreise möglich ist, die Einführung von eindeutigeren Kriterien zur Bestimmung der „Fluchtgefahr“ und dadurch die Vermeidung unnötiger Inhaftierungen. Weiterhin fordern sie einen umsichtigeren Umgang mit Kindern, weniger strenge Auflagen für ein Greifen des Wiedereinreiseverbots von maximal fünf Jahren, vereinfachten Zugang zu Rechtsbeistand und mehr gesetzliche Schutzklauseln im Falle einer Haft.
„Wir wollen, dass Europa gemeinsame Normen für die Rückführung illegaler Einwanderer in ihr Herkunftsland annimmt, aber die Bedingungen für diese Rückführung müssen mit Würde umgesetzt und die Rechte der Menschen dabei gewissenhaft gewahrt werden“, erklärte der italienische Europaabgeordnete Claudio Fava, sozialdemokratischer Sprecher für Justiz und Inneres.
Der neuste Kompromiss zog auch die Kritik der Grünen auf sich, die ihn „inakzeptabel“ nannten. „Wir werden die umfassenden Einreiseverbote, Rücksendungen in die Transitländer und eine langwierige Abschiebehaft nicht befürworten. Sie stellen Verstöße gegen die Menschenwürde und Menschenrechte dar, denen wir uns in unseren Mitgliedsländern beständig widersetzen und die wir auf EU-Ebene nicht verwurzelt sehen wollen“, erklärten sie.
Der französische Europaabgeordnete Patrick Gaubert (EVP-ED) jedoch ermahnte das Parlament, der „ideologischen und unbegründeten“ Kampagne von NGOs und linken Europaabgeordneten kein Gehör zu schenken, da diese den Kompromiss zu manipulieren versuchten. Europa habe die richtige Entscheidung getroffen, Verantwortung zu übernehmen und sich zu weigern, diese „oft schutzlosen“ Menschen in einem Vakuum ohne Gesetzgebung und ohne formellen Schutz zu belassen, so Gaubert.
Der European Association for the Defence of Human Rights erklärte, man halte die Inhaftierung von bis zu 18 Monaten von Männern, Frauen und Kindern, die sich nur „illegal aufhalten“, inakzeptabel. Der Verband ist auch gegen damit verbundene Abschiebungsanordnungen mit Wiedereinreiseverboten für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren. Dies stelle, so der Verband, eine doppelte Bestrafung dar, ohne wirkliche Möglichkeit einer Aufhebung des Verbots.
Sie kritisierten scharf die Inhaftierung Minderjähriger unter dem Vorwand, die Familie nicht trennen zu wollen, sowie die Ausweisung von Minderjährigen ohne Begleitung. Weiter kritisierten sie, dass keinerlei Einschätzung der Risiken vorgenommen würde, mit denen Drittstaatsangehörige konfrontiert sind, die in ihr Heimatland oder in ein Transitland zurückkehren, wo ihr Leben in Gefahr sein könnte oder wo sie verhaftet werden könnten, weil sie illegale Migranten sind.
Die Internationale Föderation für Menschenrechte erhob Einspruch und forderte die Europaabgeordneten auf, die Rückführungsrichtlinie in einigen Punkten zu ändern. Sie kritisierte zudem den Ausschluss von Drittstaatsangehörigen, die für bis zu sieben Tage nach ihrer Einreise in europäisches Gebiet in Inhaftierung genommen wurden, von den Schutzklauseln der Richtlinie. Weiterhin kritisierte sie die Schwächung der Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr – der einzigen wahren Alternative zur unfreiwilligen Rückführung.
Amnesty International sagte, die vorgeschlagene Richtlinie sei als EU-Standard inakzeptabel und rief die Europaabgeordneten auf, sie abzulehnen. Eine Haft sollte nur in besonderen Ausnahmefällen vorgenommen werden und immer nur für einen möglichst kurzen Zeitraum – sie dürfe nicht verlängert werden oder unbegrenzt sein. Man benötige Standards für die Rückkehr von Immigranten – aber nicht um jeden Preis. Die Richtlinie müsse Sicherheitsklauseln beinhalten, die sicherstellen, dass die Rückkehr illegaler Migranten auf eine Weise durchgeführt werde, die ihre Grundrechte respektiere, erklärte Amnesty.