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Wird Gerichtsurteil zu strafrechtlichen Sanktionen seitens der EU führen? [DE][en

Erschienen: Freitag 25. November 2005   

Eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die der Kommission das Recht gibt, mit strafrechtlichen Sanktionen gegen Umweltverschmutzer vorzugehen, wird sich nach Ansicht der Kommission auch auf andere Politikbereiche auswirken.

Hintergrund:

Im Jahr 2002 hat die Kommission einen Vorschlag zur Verbesserung des Umweltschutzes in der EU durch die Anwendung strafrechtlicher Sanktionen gegen Umweltsünder vorgelegt. Hintergrund war die Verschmutzung, die an der galizischen Küste durch den Öltanker Prestige verursacht worden war. Brüssel forderte, dass Umweltvergehen in den EG-Vertrag als Teil ihres Befugnisbereichs (erste ‚Säule’) aufgenommen werden. Die im EU-Ministerrat vertretenen Mitgliedstaaten haben den Vorschlag später abgeändert und beschlossen, dass Umweltvergehen stattdessen ad hoc von den EU-Mitgliedstaaten (dritte ‚Säule’) behandelt werden.

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Indes haben die EU-Richter in Luxemburg der Kommission am 13. September Pdf external das Recht zugesprochen, die Mitgliedstaaten zu verpflichten, strafrechtliche Sanktionen für Umweltvergehen zu verhängen. 

Nach Auffassung der Kommission external hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs möglicherweise Folgen für „die gesamte Bandbreite an Gemeinschaftspolitiken“, in denen strafrechtliche Verfahren bereits verhängt werden können. Laut des Urteils müssen die sieben EU-Entscheidungen zu strafrechtlichen Sanktionen nun geändert werden, so dass sie die Zustimmung von sowohl Rat als auch Parlament erfordern. 

Die sieben Entscheidungen, die geändert werden müssen sind die folgenden: 

  • Fälschung von Euro-Banknoten und –Münzen
  • Geldwäsche
  • Fälschungen von Kreditkarten und Schecks
  • Meeresverschmutzung
  • Menschenhandel
  • Computer: Hacken und Virusangriffe
  • Korruptionsbekämpfung im privaten Sektor

Positionen:

Die Kommission bezeichnet das Urteil als einen „Schritt nach vorn für die Demokratie“, da das Europäische Parlament nun in Entscheidungen über EU-Gesetze, welche die Verhängung strafrechtlicher Sanktionen durch die Mitgliedstaaten vorsehen, eingebunden werden muss.  

Aber EU-Länder, allen voran Großbritannien, befürchten, dass das Urteil zu einem Machtverlust für die Mitgliedstaaten der EU zur Folge haben werde, und zwar in einer Zeit, in der sich die EU aufgrund der Ablehnung des EU-Verfassungsvertrags in einer Legitimitätskrise befindet. 

Britische Konservative haben gesagt, „viele EU-Länder, einschließlich Großbritannien, sind entschieden gegen die Einmischung der Kommission in das Strafrecht. Statt einer Demokratie-„Spritze“ für die EU ist dies ein schwerer Schlag für unser Recht, diese Dinge selbst zu entscheiden“, betonte der Europaabgeordnete Timothy Kirkhope (EVP-ED, GB). 

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