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Vereinfachung des EU-Rechts: Ehrgeizige Drei-Jahres-Strategie [DE] [en

Erschienen: Mittwoch 26. Oktober 2005    | Aktualisiert: Sonntag 8. April 2007   

Im Rahmen ihrer Pläne zur besseren Rechtsetzung will die Kommission in den kommenden drei Jahren mehr als 1.400 geltende EU-Vorschriften aufheben, überarbeiten oder vereinfachen. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf sie jedoch der Unterstützung der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments.

Hintergrund:

Die Strategie der Kommission zur besseren Rechtsetzung zielt auf eine Vereinfachung sämtlicher geltender EU-Rechtsvorschriften, Bürokratieabbau und Verbesserung des Regelungsumfelds für die Wirtschaft ab. Die Strategie ist Teil der Lissabon-Agenda der EU, deren Verwirklichung sie bis zum Jahr 2010 zur dynamischsten und wettbewerbsfähigsten Wirtschaft der Welt zu machen soll. 

Nach Einführung eines Systems der integrierten Folgenabschätzung für wichtige Gesetzesvorschläge hat die Kommission beschlossen, etwa 70 Vorschläge zurückzuziehen, weil sie überholt oder unnötig geworden sind (siehe EurActiv 28. September 2005). Nun soll in der dritten Phase der „Acquis“, der gesamte Kanon der EU-Vorschriften seit 1957, überarbeitet werden. 

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Kommissionsvizepräsident Günter Verheugen hat am 25. Oktober 2005 die neue Initiative vor dem Europäischen Parlament in Straßburg vorgestellt. Nach Konsultationen mit Mitgliedstaaten und anderen Betroffenen schlägt die Kommission nun vor, über 220 Richtlinien und Verordnungen (alles in allem über 1.400 verknüpfte Rechtsakte) aufzuheben oder zu ändern. Der Prozess soll mehr als drei Jahre in Anspruch nehmen (bis 2008). 

Die Vorschläge der Kommission: 

  • Ausmusterung von “irrelevanten oder überholten“ Rechtsvorschriften. Zum Beispiel: eine Richtlinie über die Sortierung von Rohholz, in der die Qualität, Astgröße und Dicke für die Klassifizierung festgelegt sind; 28 Richtlinien über Kfz und Fahrzeugteile (welche auch von Vorschriften der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen umfasst werden). Um Überholung von EU-Gesetzen in Zukunft zu vermeiden, könnte die Kommission Befristungsklauseln (d.h. dass Gesetze nach einem bestimmten Datum automatisch ungültig werden) oder Überprüfungsklauseln einführen; 
  • Kodifizierung (Zusammenfassung der ursprünglichen Rechtsvorschrift und aller Modifizierungen zu einem neuen Text). Beispiel: 45 Richtlinien zu kosmetischen Produkten sollen zu einer neuen Gesetzgebung zusammengefasst werden ohne dass sich der Inhalt ändert; 
  • Neufassung der Gesetze (im Interesse der Klarheit und Schlüssigkeit). Beispiele: 20 Richtlinien zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz; Richtlinien zur Kennzeichnung von Lebensmitteln; 
  • Mehr Koregulierung (z.B. Standardisierung). Beispiel: Bei vielen Industrie- und Konsumgütern bescheinigt die „CE“-Kennzeichnung, dass das Produkt zertifiziert worden ist und in der EU verkauft werden darf; bessere Nutzung von Informationstechnologien in anderen Bereichen 
  • Ersetzung von Richtlinien durch Verordnungen, um zu vermeiden, dass Mitgliedstaaten EU-Richtlinien strenger umsetzen als von der Richtlinie vorgesehen war (dieser Prozess wird manchmal „Gold-Plating“ genannt und führt dazu, dass die Wirtschaft es mit verschiedenartigen Umsetzungen von EU-Richtlinien zu tun hat). 

Einige Bereiche werden für eine solche Überholung der Rechtsetzung als erstes herangezogen: Autoindustrie, Abfallwirtschaft und Baugewerbe. Andere Regelungsfelder wie Lebensmittel, Kosmetika, Arzneimittel oder Dienstleistungen werden in kommenden Jahren folgen. 

Die vollständige Liste Pdf external der zu überarbeitenden Rechtsakte findet man in dem Anhang zur Mitteilung der Kommission. 

Nach Veröffentlichung der Mitteilung muss die Kommission konkrete Vorschläge vorlegen, die eine einstimmige Zustimmung des Rates und Parlaments bekommen müssen. 

Die Kommission betonte in der Mitteilung, dass sich ein Großteil der Kommentare und Stellungnahmen von Interessenvertretern während der Konsultation darauf beziehen, dass die Mitgliedstaaten Vorschriften besser umsetzen müssen. Die Kommission hofft, dass ihr Beispiel die Mitgliedstaaten motiviert, ähnliche Kampagnen zur besseren Rechtsetzung zu starten. 

Positionen:

In seiner Ansprache vor dem Parlament sagte Kommissionsvizepräsident Günter Verheugen, bessere Regulierung sei für die Kommission nicht gleichbedeutend mit Deregulierung. „Es geht hier nicht um weniger Europa, sondern um ein besseres Europa. Bessere Regulierung ist nicht gleich Deregulierung. In vielen Fällen ist eine EU-Verordnung weitaus effektiver und billiger als 25 nationale Vorschriften. Und: Unsere politischen Ziele, zum Beispiel Umwelt- oder Verbraucherschutz, bleiben unverändert. Aber durch Vereinfachung erreichen wir die gleichen Ziele mit wirksameren Mitteln!“, so Günter Verheugen. 

Die britische Ratspräsidentschaft begrüßte die Initiative der Kommission. Alan Johnson, der britische Minister für Handel und Industrie, sagte: „Die Herausforderung besteht nun darin, auf Worte Taten folgen zu lassen und zu gewährleisten, dass bessere Rechtsetzung ganz oben auf der EU-Agenda bleibt“. 

Auch die Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe UEAPME, begrüßte den Vorschlag. Hans-Werner Müller, Generalsekretär von UEAPME konstatierte: „Kritiker neigen dazu, bessere Regulierung mit Untergrabung von sozialen und ökologischen Normen zu verwechseln. Dieser Ansatz hat nichts mit der Realität zu tun. Die Kommission hat wiederholt bestätigt, dass bessere Regulierung nicht gleich Deregulierung ist. Klare und vereinheitlichte Gesetzesvorschriften sind äußerst wichtig für kleinere europäische Unternehmen“. 

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