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Sind weniger Rechtsvorschriften gleichbedeutend mit "besserer Rechtsetzung"? [DE][en][fr

Erschienen: Dienstag 27. September 2005   

Im Zuge ihrer Strategie für "bessere Rechtsetzung" wird die Kommission etwa 70 Gesetzesvorschläge zurückziehen. In einigen Wirtschaftskreisen hält man die vorgeschlagene Liste für unzureichend. Andere sind der Ansicht, es handele sich hierbei nicht um Bemühungen um "bessere Rechtsetzung", sondern vielmehr um "Deregulierung".

Hintergrund:

Bürokratieabbau gilt in der Barroso-Kommission mittlerweile als Wundermittel für mehr Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und Wiedergewinnung des Vertrauens der Bürger in die Europäische Union. Unter der Prodi-Kommission wurde der Debatte über „bessere Regulierung“ relativ viel Aufmerksamkeit geschenkt, es wurden jedoch kaum konkrete Ergebnisse erzielt.

Wichtige Entwicklungen während der Amtszeit von Prodi:

  • Juli 2001: Weißbuch über Europäisches Regierung Pdf external , in dem sich die Kommission verpflichtet, die Qualität der EU-Rechtsetzung zu verbessern.
  • November 2001: eine Gruppe von Experten aus den Mitgliedstaaten („Mandelkern-Gruppe“) präsentiert ihren Bericht, in dem sie Empfehlungen für bessere Konsultationsverfahren, Folgenabschätzungen und Vereinfachungen macht. 
  • Juni 2002: Aktionsplan „Vereinfachung und Verbesserung des RegelungsumfeldsPdf external “ 
  • Dezember 2003: Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung [auf EnglischPdf external ]. 

Zu Beginn ihrer Amtszeit kündigte die Barroso-Kommission an, die EU-Gesetzgebung einheitlicher gestalten zu wollen. Bessere Rechtsetzung soll nun zur Verwirklichung der Lissabon-Ziele, die unlängst neu auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigung ausgerichtet wurde,  beitragen. Im März 2005 veröffentlichte die Kommission ihre Mitteilung „Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen UnionPdf external “.

Zum gleichen Thema:

Die Kommission hat 200 Gesetzesvorschläge, die nach dem 1. Januar 2004 vorgelegt wurden, „auf ihre allgemeinen Relevanz, ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit sowie auf sonstige Folgen“ geprüft. Drei Ausschlusskriterien wurden angelegt. Vorschläge sollen zurückgezogen werden, sofern  

  • sie nicht im Einklang mit den politischen Zielsetzungen der Lissabon-Strategie sind und die Wettbewerbsfähigkeit nicht fördern;
  • über einen längeren Zeitraum keine wesentlichen Fortschritte im Legislativprozess erzielt wurden;  
  • sie nicht in Übereinstimmung mit den am 15. Juni 2005 präsentierten Leitlinien für Folgenabschätzungen Pdf external sind. 

GD Unternehmen hat auf Nachfrage von EurActiv bestätigt, dass Gesetzesvorschläge vor allem darauf geprüft wurden, ob sie mit den „politischen Zielsetzungen“ der Lissabon-Strategie (Wirtschaftswachstum und Beschäftigung) im Einklang sind. Aber auch den zwei anderen Dimensionen der Lissabon-Strategie (sozialer Zusammenhalt und Umweltschutz) seien Rechnung getragen worden. 

EU-Kommissar Verheugen wird die endgültige Liste am Dienstag, 27. September, vor dem Europäischen Parlament vorstellen. 

In einem Entwurf der Liste, der von EurActiv eingesehen wurde, werden die folgenden Politikbereiche und Gesetzesvorschläge, die möglicherweise zurückgezogen werden, aufgezählt. 

  • Landwirtschaft: drei Vorschläge
  • Wettbewerb: zwei Vorschläge
  • Entwicklung: ein Vorschlag zu den AKP-Ländern (Länder Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans) 
  • Wirtschaftliche und finanzielle Angelegenheiten: ein Vorschlag zum Haushaltsdefizit Italiens
  • Erweiterung: 12 Vorschläge, die aufgrund der letzten Erweiterungsrunde irrelevant geworden sind
  • Unternehmen und Industrie: 14 Vorschläge (Satzung für europäische Verbände, Satzung für Europäische Versicherungsvereine
  • Umwelt: zwei Vorschläge (UN-Protokoll zu Wasser und Gesundheit, Haftung für Schäden, die von Industrieunfällen auf grenzüberschreitenden Gewässern verursacht worden sind)
  • Fischerei: fünf Vorschläge
  • Justiz: zwei Vorschläge (Reisefreiheit von Drittstaatsangehörigen, Unterrichtung des Europarates bezüglich des Europäischen Haftbefehls) 
  • Außenbeziehungen: neun Vorschläge
  • Forschung: ein Vorschlag (konsultativer Ausschuss für das Fusionsprogramm)
  • Gesundheit und Verbraucher: zwei Vorschläge (Kennzeichnung von Lebensmitteln) 
  • Steuern: vier Vorschläge (Förderung von Biotreibstoffen)
  • Handel: vier Vorschläge
  • Energie und Verkehr: sechs Vorschläge (Wochenendfahrverbote) 
  • Binnenmarkt: zwei Vorschläge

Im Umweltbereich werden zwei Vorschläge beibehalten, wobei sie erneut auf ihre wirtschaftlichen Auswirkungen geprüft werden sollen: fluorierte Gase (‚F-Gase’) und Seebeförderung von Abfällen. 

Laut eines Vertreters der Kommission soll der Richtlinienentwurf zu Teilzeitarbeit nicht zurückgezogen werden. Er wird jedoch im Lichte der Dienstleistungsrichtlinie nochmals überprüft werden. 

Die Liste wird am 27. September präsentiert. Sie stellt lediglich die erste Phase der Vereinfachung der EU-Gesetzgebung dar. Im Oktober wird die Kommission ein neues Arbeitsprogramm zur Vereinfachung der gesamten EU-Gesetzgebung (dem ‚Acquis’) vorlegen. Angepeilt wird eine Reduzierung des Umfangs des Acquis von 80.000 auf 50.000 Seiten.

Positionen:

Einige Mitglieder des Europäischen Parlaments sind besorgt über die Initiative von Verheugen. Obgleich die Kommission über ein Initiativrecht verfügt (und somit über das Recht, einen Vorschlag zurückzuziehen) vertreten die Parlamentarier die Auffassung, dass sie von der Kommission hätten befragt werden sollen. 

Monica Frassoni, Kovorsitzende der Fraktion der Grünen/EFA im Europäischen Parlament, warnt vor „unangemessener Eile bei der Zurückziehung von EU-Gesetzen“. „Der Präsident der Kommission sollte sich vom Stillstand im Rat, von Sensationsmache in der Boulevardpresse, Angstmacherei seitens der Industrie und ihren Sprachrohren in der EVP-Fraktion nicht so sehr beeinflussen lassen“. 

Der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE) Poul Nyrup Rasmussen stellt den Vorstoß der Kommission zu „besserer Rechtsetzung“ infrage, da er hauptsächlich auf „Deregulierung“ hinauslaufe. 

Und auch aus Kreisen der Industrie verlautet Kritik an den Deregulierungsversuchen der Kommission. Laut der Financial Times Deutschland hat sich der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) skeptisch geäußert, da er nach Ansicht des Verbands nicht ausreichend gegen das Problem der Überregulierung angehe.

Die Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe (UEAPME) hat in einer Presseerklärung gesagt, die „Ausmistliste“ der Kommission sei „kein Allheilmittel“. Generalsekretär Hans-Werner Müller betont, bei der Verbesserung der Rechtsetzung dürfe es „nicht lediglich um die Zurückziehung veralteter Texte gehen, vielmehr muss es ein umfassender Prozess sein, der zum Ziel hat, sowohl Gesetze, die sich in Vorbereitung finden, als auch bereits in Kraft getretene Gesetze zu verbessern“. Er fügte hinzu: „Bessere Rechtsetzung bedeutet jedoch nicht, dass es keine Rechtsvorschriften mehr geben soll. Neue Gesetze sind in einigen Bereichen wie Umweltschutz klar erforderlich. In diesen Bereichen ist es wesentlich, dass der Grundsatz der Vereinfachung vorherrscht“. 

EurActiv sammelt Stellungnahmen von EU-Akteuren zu diesem Thema. Sie können nach der Präsentation der Kommissionsliste im Europäischen Parlament an folgende Adresse gesandt werden:  editor@euractiv.com .

Nächste Schritte:

Am 17. Oktober wird die Kommission eine Mitteilung über die Vereinfachung des ‚Acquis’ (Gesamtheit aller EU-Rechtsvorschriften) präsentieren. Die Mitteilung wird ein Arbeitsprogramm, eine Methode und Umsetzungsmechanismen beinhalten. 

Die Vereinfachungsbemühungen sollen bis Ende der Amtszeit von Barrosos andauern. 

Die Mitgliedstaaten werden ihr Engagement für bessere Gesetzespraktiken mit ihren Aktionsplänen zur Lissabon-Strategie unter Beweis stellen müssen. Diese sollen im Oktober vorgelegt werden.

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