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In seinem Bericht kritisiert der Euro Citizen Action Service (ECAS) bereits zum zweiten Mal die Übergangsregelungen, die Arbeitnehmern aus mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten den Zugang zum gemeinsamen Arbeitsmarkt versperren.
Die meisten Bürger verbinden mit der EU das Recht zu reisen und in anderen Mitgliedstaaten einer Beschäftigung nachzugehen. Die im Herbst 2005 durchgeführte Eurobarometerumfrage
(Seite 40) ergab, dass die Hälfte der befragten Bürger mit der Europäischen Union „die Freiheit, überall innerhalb der Europäischen Union reisen, studieren und arbeiten zu können“ verbinden.
Art. 18 (1) des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft
legt fest: „Jeder Unionsbürger hat das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in diesem Vertrag und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten.“
Trotzdem bleibt 72 Mill. Unionsbürgern dieses Recht in fast der Hälfte der alten Mitgliedstaaten verwehrt. Bisher haben nur sieben der EU-15 Staaten (Irland, Schweden, Großbritannien, Finnland, Spanien, Portugal und Italien) ihren Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten geöffnet. (Siehe EurActiv LinksDossier über Freizügigkeit der Arbeitnehmer in EU-25.)
Der European Citizen Action Service (ECAS) hat bereits einen ersten Bericht
im Oktober 2005 veröffentlicht, in dem die Übergangsregelungen
für Arbeitnehmer aus der Tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei und Slowenien kritisiert wurden.
In einem zweiten Bericht
, der am 5. September 2006 vorgestellt wurde, weitet ECAS seine Kritik aufgrund der erweiterten Datenlage aus. Der Bericht untersucht auch wirtschaftliche, wissenschaftliche, demographische und kulturelle Vorteile der Bürgermobilität.
Einige der Hauptergebnisse der Studie sind:
Der Bericht schließt mit einer Reihe von Empfehlungen:
„Es sollte kein Unterschied gemacht werden zwischen Arbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten. Die Übergangsregelungen sollten abgeschafft werden, da sie einen künstlichen Unterschied zwischen ‚alten’ und ‚neuen’ Europäern schaffen und zu Misstrauen und Vorurteilen auf beiden Seiten beitragen. Es ist Aufgabe der Europäischen Union, den Bürgern deutlich zu machen, dass das Recht sich frei zu bewegen für alle Unionsbürger gilt. Das Europäische Jahr der Arbeitnehmermobilität
bietet gute Rahmenbedingungen und erklärt den Bürgern, welche Möglichkeiten es in diesem Bereich gibt.“
Der österreichische Finanzminister Karl-Heinz Grasser besteht weiterhin auf die Übergangsregelungen für den Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten. Mit seiner geringen Arbeitslosigkeit sei Österreich ein Zielland für Arbeitnehmer aus angrenzenden Staaten, in denen die Gehälter viel niedriger seien.