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11. Oktober 2008
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EU-Regeln für illegale Einwanderer verärgern Menschenrechtsgruppen [DE][en][fr

Erschienen: Donnerstag 19. Juni 2008   

Nach fast drei Jahre andauernden schwierigen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten hat das Europäische Parlament gestern (18. Juni 2008) neue EU-weite Regelungen über die Rückführung illegaler Einwanderer in die Länder, aus denen sie kamen, angenommen. Doch strenge Klauseln, wie eine Bestimmung zur Inhaftierung von Menschen für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vor deren Ausweisung, führen zur Verärgerung von Menschenrechtsorganisationen.

Hintergrund:

Die Richtlinie für die Rückführung von Immigranten wird als das Rückgrat des ‚europäischen Einwanderungsabkommens’ erachtet, für das sich der französische Präsident Nicolas Sarkozy seit seiner Wahlkampagne einsetzt. Migration wird eine der Prioritäten der französischen EU-Ratspräsidentschaft sein, die das Land am 1. Juli 2008 übernehmen wird (EurActiv vom 5. Mai 2008). Französische Beamte erklärten, dass die Schaffung eines europäischen Einwanderungsabkommens eines der bestimmenden Themen des Europäischen Rates am 15. Oktober 2008 in Brüssel sein werde.

In den vergangenen Monaten hat die europäische Linke ihre Ablehnung dessen, was sie als einen Versuch zur Schaffung einer „Festung Europa“ gesehen hatte, mehr und mehr abgelegt, da sie mit Ideen wie der Einführung einer europäischen „Blue Card“ – ähnlich der in den USA existierenden „Green Card“ – gnädig gestimmt wurde.

Vertreter aus Kommission, Rat und Parlament konnten am 4. Juni 2008 eine Einigung über einen umfassenden Kompromiss erreichen, der noch von den Europaabgeordneten im Plenum angenommen werden musste.

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Während der Abstimmung im Plenum stand viel auf dem Spiel. Wenn bestimmte sehr kurzfristig von einigen sozialdemokratischen Europaabgeordneten vorgebrachte Änderungsanträge eine Mehrheit erreicht hätten, wäre der heikle Kompromiss gescheitert, den die nationalen Regierungen und die Mehrheit der politischen Fraktionen im Europaparlament vor nur zwei Wochen erreicht hatten (EurActiv vom 17. Juni 2008). Dies hätte die Einführung von EU-weiten Regeln um weitere zwei oder mehr Jahre hinausgezögert, bevor ein neuer Kompromiss hätte erreicht werden können, erklärten die Europaabgeordneten.

Die Abstimmung wird als ein wichtiger Schritt hin zur Schaffung einer gemeinsamen EU-Einwanderungspolitik erachtet – ein Ziel, auf das man sich während eines Rats in Sevilla im Jahr 2002 geeinigt hatte. Zwei weitere Richtlinien müssen noch vom Parlament angenommen werden: Maßnahmen zur Förderung der legalen Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften (die so genannte ‚Blue Card’-Richtlinie) und eine andere Richtlinie, die Arbeitgeber bestrafen würde, die illegale Einwanderer beschäftigen, womit gegen Schwarzarbeit vorgegangen würde.

Das Europäische Parlament hat die ‚Rückführungsrichtlinie’ bereits entscheidend beeinflusst; es ist ihm gelungen, 73 Änderungsanträge zu dem von der Kommission 2005 ursprünglich vorgeschlagenen Text durchzusetzen. Wichtige Änderungen, die von den Europaabgeordneten gefordert wurden, sind unter anderem: die Einführung zusätzlicher Schutzklauseln und die Beschränkung der Anwendung von Zwangsmaßnahmen.

Der endgültige Kompromiss wurde von vielen Europaabgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion, der Grünen und der kleinen linksgerichteten politischen Fraktion KVEL/NGL jedoch als „mangelhaft“ erachtet. Sie lehnten ab, den Kompromiss zu unterstützen, da er ihrer Meinung nach nicht den EU-Normen für Menschenrechte gerecht werde.

Trotz ernster Zweifel über einige Bestimmungen der Richtlinie spielte die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE) eine Schlüsselrolle bei deren Annahme, indem sie dem Kompromiss in einer knappen Abstimmung ihre Unterstützung gab. Das Endergebnis lautete: 369 Europaabgeordnete für, 197 gegen den Text, sowie 106 Enthaltungen.

Positionen:

Jacques Barrot, EU-Kommissar für Justiz, Freiheit und Sicherheit, unterstützte den Kompromiss. Er sagte, der Text räume der freiwilligen Rückkehr sowie dem Schutz der Rechte von Kindern und Familien Priorität ein. Barrot fügte hinzu, die Kommission werde die Umsetzung der Gesetzgebung verfolgen, um sicherzustellen, dass die Normen der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen gewahrt würden.

ALDE-Fraktionschef Graham Watson, der kürzlich in einem Interview die Pläne Sarkozys zum Vorgehen gegen illegale Einwanderer scharf kritisiert hatte (EurActiv vom 17. April 2008), begrüßte den Durchbruch dieser Verhandlungsrunde. Watson sagte, man nähere sich einer europäischen Migrationspolitik in einem schnelleren Tempo. Nur ein Tag, nachdem die Kommission einen Plan für Asylpolitik vorgelegt und die Bemühungen um einen gemeinsamen Ansatz zum Thema Einwanderung verstärkt habe, habe man zu einer Einigung über den Umgang mit illegalen Nicht-EU-Bürgern gefunden. Er hoffe, so Watson weiter, dass das Engagement für einen menschlichen, wirksamen und nachhaltigen Umgang mit Migration von der französischen Ratspräsidentschaft weiter verfolgt und in konkrete Maßnahmen umgesetzt werde.

Gérard Deprez, belgischer Europaabgeordneter (ALDE) und Vorsitzender des Parlamentsausschusses für bürgerliche Freiheiten, wandte sich an Politiker und NGOs, die mehr Schutzklauseln gegen mögliche Menschenrechtsverstöße gefordert hatten. Er sagte, die Realisten hätten in der Abstimmung gegen die Idealisten gewonnen. Man hätte natürlich gern eine Richtlinie gesehen, die höhere gemeinsame Normen sichergestellt hätte. Doch die politische Realität habe gezeigt, dass man am Ende, hätte man weitere Änderungsanträge zur Richtlinie durchsetzen wollen, mit leeren Händen dagestanden hätte. Dies hätte den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben, die Richtlinie zum Scheitern zu bringen. Illegale Einwanderer wären die Opfer guter Vorsätze gewesen, erklärte Deprez.

Das EU-Büro von Amnesty International kritisierte den angenommenen Text scharf, da es ihm nicht gelinge, die Rückkehr illegaler Einwanderer in sicherer und würdiger Weise zu garantieren. Die Organisation kritisierte den übermäßigen Zeitraum für Inhaftierungen von bis zu 1,5 Jahren sowie ein EU-weites Wiedereinreiseverbot für diejenigen, die zur Ausreise gezwungen werden mussten. Amnesty International forderte weiter die Mitgliedstaaten, die momentan strengere Normen verfolgten, auf, die Richtlinie nicht als einen Vorwand zu nutzen, ihren Standard herabzusenken.

Die Fraktion der Grünen/EFA verurteilte die Annahme der Rückführungsrichtlinie durch das Europäische Parlament. Zur Abstimmung sagte Kathalijne Buitenweg, die Sprecherin der Grünen für bürgerliche Freiheiten, die vom Parlament angenommene Richtlinie, „entspricht in keiner Weise den Standards einer zivilisierten Gesellschaft“. Weiterhin kritisierte sie, dass das Parlament den Mitgliedstaaten grünes Licht gegeben habe, Menschen auch in Transitländer zurückschicken zu können, trotz der möglicherweise verheerenden Folgen.

„Zum Beispiel würde ein Kongolese, der nach Marokko abgeschoben wird, dort entweder eingesperrt werden oder keine andere Wahl haben, als sich auch dort illegal aufzuhalten“, erklärte Buitenweg.

Nächste Schritte:

  • Die Richtlinie wird 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.

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