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22. August 2008
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EU-Politik für umweltfreundliche Produkte überzeugt nicht [DE][en][fr

Erschienen: Donnerstag 17. Juli 2008   

Die Kommission hat lang erwartete Vorschläge angenommen, die Reichweite bestehender umweltfreundlicher Gestaltungs- und Kennzeichnungsauflagen auf alle Produkte auszuweiten, die einen Einfluss auf den Energieverbrauch haben. Die meisten Stakeholder in der EU stehen diesen Plänen jedoch nicht sehr wohlwollend gegenüber.

Hintergrund:

Trotz Bedenken, dass ein zunehmender Rohstoffmangel und steigende Rohmaterialkosten die Aussichten von Europas Wirtschaftswachstum trüben, ist die EU auf der Suche nach Möglichkeiten, um den Einfluss von Industrieaktivitäten, Produktherstellung und Verhaltensmustern auf die Umwelt zu verringern.

Die tragende Säule der gegenwärtigen Bemühungen der EU, die ökologischen Folgen auf Konsumgüter zu verringern, ist die EU-Richtlinie über Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (EuP – Energy-using Products Directive) aus dem Jahr 2005. Darin werden Bestimmungen für den Energieverbrauch gängiger Produkte wie Haarföhns, Computer, Kühlschränke oder Büroausstattung festgelegt (EurActiv LinksDossier).

Zudem geht eine Reihe bestehender Instrumente und Politikbereiche auf das umfassende Feld nachhaltiger Verbrauchs- und Produktionsmuster ein, darunter thematische Strategien zur Verwendung natürliche Ressourcen und Abfall sowie die integrierte Produktpolitik (IPP). Umweltgruppen haben diesen Politikrahmen kritisiert und sagten, er sei zu fragmentiert und es mangele ihm an ausreichend strengen Bestimmungen.

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Die Strategie der Kommission, die der EU-Industriekommissar Günther Verheugen und der EU-Umweltkommissar Stavros Dimas am 16. Juli 2008 in Brüssel vorlegten, basiert auf einer Kombination aus freiwilligen und verpflichtenden Maßnahmen, die geschaffen wurden, um den Energieverbrauch und die Auswirkungen von Produkten auf die Umwelt zu verringern.  

Im Rahmen des Entwurfs würden Produkte wie Fenster und Duschköpfe unter die bestehenden Regelungen für energiebetriebene Produkte fallen, wie sie in der EuP-Richtlinie festgelegt sind. Sie würden vom EU-Markt genommen, wenn sie nicht bestimmte Standards erfüllen, die im Zusammenhang mit dem Energieverbrauch stehen.

Dies stellt in Hinblick auf frühere Pläne, in denen die Kommission darüber nachgedacht hatte, das System auf eine umfassendere Spanne von Konsumgütern wie Schuhe und Möbel auszuweiten, einen Rückschritt dar (EurActiv vom 28. April 2008).

In einem offensichtlichen Versuch, ein Gleichgewicht zwischen regulativen und marktbasierten Instrumenten herzustellen, wird die Industrie gedrängt, Kriterien und freiwillige Standards für die verschiedenen Produkte, die von den Plänen betroffen wären, zu entwickeln. Die Kommission sagte, sie würde einschreiten und bestimmte Standards vorschreiben, wenn sie die Initiativen der Industrie für unzureichend halte.

Das Maßnahmenpaket, das in den “Aktionsplänen” für nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster und nachhaltige Industriepolitik enthalten ist, umfasst: 

  • Einen Vorschlag, den Geltungsbereich der EuP-Richtlinie zu überarbeiten und auf alle Produkte auszuweiten, die mit Energie im Zusammenhang stehen

  • Einen größeren Umfang für die Verwendung von Kennzeichnungen, die den Energieverbrauch oder die Auswirkungen von Produkten genau darstellen

  • Neue Regelungen für das öffentliche Auftragswesen zugunsten der Aufnahme „grüner“ Produkte

  • Eine Überarbeitung und Ausweitung des EU-Umweltzeichens oder des Blumenlogos auf andere Lebensmittelprodukte sowie Getränke

  • Eine Überarbeitung des freiwilligen Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMASexternal )

Die Umsetzung erfordert Geduld

Die Produkte, die von den Maßnahmen betroffen sein werden, müssen noch bestimmt werden und werden Thema von Verhandlungen zwischen Rat und Parlament sein. Bestimmte Produkte erforderten zudem eine bevorzugte Behandlung, da ihr Einfluss auf den Energieverbrauch höher sei – dennoch, eine genaue Liste solcher Waren müsse noch festgelegt werden, so die Kommission.

Sind diese bestimmt, würden die Mindestanforderungen entweder von der Industrie oder von speziellen Ausschüssen von EU-Experten festgelegt, so die bestehenden Umsetzungsmaßnahmen in der EuP-Richtlinie.

Niemand könne eine Antwort auf die Frage geben, wann genau die neuen Regelungen in Kraft treten werden und die auf dem Markt befindlichen Produkte betreffen werden, sagte Verheugen am 16. Juli 2008 in Brüssel Journalisten gegenüber. Man müsse ein wenig geduldig sein, so Verheugen.

Dennoch erwartet der Kommissar keine besonderen Schwierigkeiten während der Verhandlungen zwischen Rat und Parlament. Die Industrie könnte die ersten Kriterien für Produkte, die Priorität genießen, bereits in zwei Jahren vorlegen, mutmaßte er.

Positionen:

BusinessEurope, der Verband europäischer Unternehmen, veröffentlichte nur eine kurze Stellungnahme zu den Plänen, in der er fordert, dass die Folgenabschätzung der Vorschläge zu den Regelungen auf höchstem Niveau durchgeführt werde.

Die Gruppe betonte auch, dass die Pläne nicht zu vermehrter Bürokratie und Verwaltungsaufwand führen sollten. Europäische Unternehmen müssten zudem vollständig an der Gestaltung der regulativen Instrumente beteiligt sein, da sie diejenigen sein würden, die sie umsetzten müssten. 

EuroCommerce, ein Branchenverband, der die Einzelhandelsbranche vertritt und der Europäische Runde Tisch des Einzelhandels (ERRT) äußerten sich am positivsten zu den Plänen. Insbesondere der ERRT sei intensiv an ihrer Gestaltung beteiligt gewesen und arbeite noch immer gemeinsam mit der Kommission daran, den Einzelhandel in die Maßnahmen einzubeziehen, so eine Pressemitteilung.

Orgalime, der Verband der europäischen Ingenieure, stellte die Frage, ob die Pläne weit genug reichten. Wenn es bei dieser Politik darum gehe, auf eine Industrie mit geringen CO2-Emissionen zuzusteuern, müsse der Aktionsplan mehr beinhalten, als nur die Kennzeichnung oder die Ausweitung des Geltungsbereiches der EuP-Richtlinie, hieß es in einer Pressemitteilung.

Dennoch sieht der Verband noch immer das „Potential“ der Pläne, solange sie das Bewusstsein der Verbraucher schärften und für den nötigen Wandel auf dem Markt sorgten, ohne einen Kollateralschaden für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu verursachen.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), die in Brüssel von UEAPME vertreten werden, sind besorgt, dass die Pläne ihre Kosten in einem solchen Ausmaß in die Höhe treiben könnten, dass sie dadurch von größeren Unternehmen vom Markt vertrieben werden könnten, die eher in der Lage sind, in ihrem Sortiment einen Wandel hin zu grünen Produkten zu finanzieren.

Der veröffentlichte Aktionsplan unterschätze die Auswirkungen auf kleinere Unternehmen in dramatischer Weise, da diese in einem relativ kurzen Zeitraum mit einer Revolution ihrer Herstellungsprozesse und strengerer Regelbefolgung konfrontiert wären, so der Direktor für nachhaltige Entwicklung des UEAPME, Guido Lena, in einer Pressemitteilung.

Der europäische Verbraucherverband BEUC kritisierte die Vorschläge und nannte sie einen „Nicht-Aktionsplan“, da das Konzept der Nachhaltigkeit stark auf Energieeffizienz reduziert werde und, statt ehrgeizige Ziele zu bestimmen, vorschlage, eine Reihe von Gesetzen zu überarbeiten, die bereits in die richtige Richtung gingen und für die eine Überarbeitung bereits geplant oder vorgesehen war.

Auch das Europäische Umweltbüro (EUB) ist dieser Ansicht und kritisierte, dass das Paket nur die bereits bestehenden Mechanismen stärke.

Das EUB erhob zudem Einwände gegen den Schwerpunkt der Kommission auf einen freiwilligen Ansatz für die Wirtschaft und hofft, dass der Rat und das Parlament die Maßnahmen aufwerten, um das europäische Verhalten dauerhaft zu verändern – wozu die gegenwärtigen Mechanismen alleine nicht in der Lage seien.

Nächste Schritte:

  • März 2009: Ende der Legislaturperiode des Parlaments. Die Kommission erwartet, dass die Vorschläge bis zu diesem Termin in einer ersten Lesung zwischen Rat und Parlament angenommen werden.

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