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Fluorierte Gase und Klimaänderung [DE][en][fr

Erschienen: Mittwoch 11. August 2004    | Aktualisiert: Dienstag 12. September 2006   

Im Januar 2006 haben sich das Europäische Parlament und der Rat über den Vorschlag zur Verringerung der Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) als Teil der EU-Bemühungen, die globale Erwärmung im Rahmen des Kyoto-Protokolls einzudämmen, geeinigt.  F-Gase werden insbesondere bei der Kühltechnik, in Klimaanlagen und anderen industriellen Verfahren verwendet und zur globalen Erwärmung beitragen.  Einige dieser Gase können mehrere Tausend Jahre in der Atmosphäre zurück bleiben.  Ziel dieser Verordnung ist eine Reduktion der F-Gase, sowie die regelmäßige Durchführung von Kontrollen bei industriellen Kühlanlagen.  Nach langen Diskussionen haben Dänemark und Österreich einen Kompromiss erwirkt, welcher es ihnen gestattet bis 2012 strengere Kontrollen als andere EU-Staaten durchzuführen.  Des Weiteren haben sich Parlament und Rat über den schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von HFKW-134a, welcher zurzeit als Kühlmittel in der Fahrzeugindustrie eingesetzt wird, geeinigt.  Das Verbot soll ab 2011 für alle Neuwagen und ab 2017 für alle Fahrzeuge gelten.

Nächste Schritte:

  • 31. Januar 2006: Parlament und Rat erreichen eine Einigung über: 
    • die Verordnung über Emissionen stationärer Einrichtungen, wie z.B. Kühlschränke und Klimaanlagen
    • die Richtlinie über den schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von HFKW-134a in Klimaanlagen von Neufahrzeugen
  • 6. April 2006: Parlament gibt grünes Licht für den ausgehandelten Kompromiss (Pressemitteilungexternal )
  • 25. April 2006: Rat nimmt Verordnung über Fluorierte Gase und über Autoklimaanlagen an (PresseerklärungPdf external )
  • 2010: Kommission bewertet die Fortschritte der EU-Standards im Verhältnis zu den Verhandlungen über Klimapolitik nach 2012 (Kyoto-Protokoll) und nennt gegebenenfalls weitere Maßnahmen
  • 2012: nationale Regelungen werden zugunsten europaweiter Standards aufgehoben

Zusammenfassung Links

F-Gase (fluorierte Kohlenwasserstoffe (HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6)) sind neue Gase, die in verschiedenen Industrieverfahren wie Kühlschränken, Klimaanlagen, Schaumstoffherstellung, elektrischen Schaltern, Sportschuhen, Autoreifen und vielen anderen Gebieten Anwendung finden. Sie haben in den 90er Jahren die ozonabbauenden Substanzen FCKW und HFCKW ersetzt. F-Gase sind nicht ozonabbauend, sie haben eine geringe Toxizität und eine Entzündbarkeit. Da sie jedoch maßgeblich zur globalen Erwärmung beitragen können, erwägen mehrere Mitgliedstaaten, einige dieser Gase durch Gesetzgebung stärker zu kontrollieren oder sogar auslaufen zu lassen (insbesondere Dänemark und Österreich). 

Kernfragen:

Am 31. Januar 2006 haben sich das Europäische Parlament und der Rat über den Vorschlag zur Verringerung der Emissionen fluorierter Treibhausgase geeinigt (s. EurActiv, ).  Da Parlament und Rat in Detailfragen des komplexen Gesetzestextes häufig unterschiedlicher Meinung waren, konnte eine Einigung erst über das Vermittlungsverfahren erreicht werden.  Dieser Kompromiss enthält zwei wesentliche Elemente:

1. Die Verordnung über bestimmte fluorierte Treibhausgase (rechtlich bindend und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat), welche Klimaanlagen und industrielle Kühlsysteme sowie stationäre Einrichtungen (z.B. Wärmepumpen, Feuerlöscher, elektrische Schalter, usw.) betrifft.  Haushaltskühlschränke, welche hauptsächlich auf Kohlenwasserstoffbasis funktionieren, werden in dem Gesetzestext nicht berücksichtigt.  Die Verordnung bezieht sich insbesondere auf folgende Aspekte:

  • Reduzierung des Ausstoßes fluorierter Gase durch die Verminderung von Lecks bei Kühlschränken, Klimaanlagen und Wärmepumpen in Industrieanlagen.  Kontrollen sollen einmal jährlich von qualifiziertem Personal durchgeführt werden
  • Rückgewinnung aller verwendeten fluorierten Gase für Recycling, Aufarbeitung oder Vernichtung
  • Zertifizierung und Ausbildungsprogamme für Personal, welches für die Instandhaltung verantwortlich ist, um sicherzugehen, dass die EU-weiten Mindeststandards eingehalten werden
  • Kennzeichnung von Produkten und Zubehör wird Pflicht, allerdings nur für industrielle Applikationen
  • jährliche Berichterstattung der Emissionsdaten an die Kommission (dies betrifft Hersteller, Importeure und Exporteure)
  • Beschränkung bei der Verwendung von Schwefelhexafluorid (u. a. in Magnesiumguss, Fahrzeugreifen) und anderer F-Gase in Waren, bei denen der Austritt von Gasen nicht verhindert werden kann (nicht wieder verwendbare Behälter, Fenster, Schuhe, etc.)
  • Rechtsgrundlage
    • Umwelt (Artikel 175 des EG-Vertrages) für die Reduktion, Rückgewinnung, Zertifizierung und Berichterstattung. Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten strengere Regeln anwenden können, als in der Verordnung vorgeschrieben
    • Binnenmarkt (Artikel 95 des EG-Vertrages) bei der Verwendung von Beschränkungen, Verboten und Kennzeichnung

2. Richtlinie für Autoklimaanlagen (muss in innerstaatliches Recht umgesetzt werden)

  • Ab 2011: Verbot aller F-Gase mit einem Treibhauspotenzial von über 150 bei Neuwagen.  Dies verbietet die Verwendung von HFKW-134a, erlaubt allerdings die Verwendung des weniger starken HFKW-152a, welches ein geringeres Treibhauspotenzial aufweist (von 120 auf der so genannten GWP-Skala, die die zeitlich integrierte Strahlungsauswirkung eines Stoffes relativ zu derselben Menge von CO2 misst) 
  • Ab 2017:  Verbot aller F-Gase mit einem Treibhauspotenzial von über 150 auf der GWP-Skala für alle Autos
  • Rechtsgrundlage: Binnenmarkt (Artikel 95 des EG-Vertrages)

Positionen:

Umweltkommissar Stavros Dimas sagte, dass mit den vereinbarten Maßnahmen eine 20 %ige Reduktion der F-Gas-Emissionen bis 2012 gegenüber 1995 1995sei.

Die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, MdEP Avril Doyle (EVP-ED, Irland), sagte, „die Mitgliedstaaten, welche bereits eine fortschrittlichere Gesetzgebung zu F-Gasen hatten, wurden nicht dazu gezwungen ihre Umweltstandards zu senken.  Dies ist ein eindeutiges Zeichen für die Mitgliedstaaten, dass sie von den europäischen Institutionen dazu angehalten werden, ihre eingegangenen Verpflichtungen unter dem Kyoto-Protokoll einzuhalten“.

Die Produzenten der F-Gase (EFCTC, European Fluorocarbons Technical Committee) unterstützen eher das Prinzip der Kontrolle von Emissionen als die Auflage eines allmählichen Ausstiegs oder eines Verbots.  Daher haben sie dem Parlament und dem Rat empfohlen sich auf „einen durchführbaren Kompromiss“ in der F-Gas-Verordnung, welche sich auf eine Reduktion konzentriert, zu einigen.  „Für uns ist es insbesondere wichtig, dass der Binnenmarkt respektiert wird.  Das Verbot für bestimmte Produkte sollte in allen Ländern gleichermaßen gelten“, sagte Véronique Garny from EFCTC, Mitglied des Europäischen Chemieverbandes (CEFIC).  

Die Europäische Partnerschaft für Energie und Umwelt (EPEE), eine Organisation welche Kühlschrankhersteller, die F-Gase verwenden, vertritt, hat sich ebenfalls für strengere Kontrollen der Emissionen und gegen einen Ausstieg oder ein Verbot für F-Gase stark gemacht.  Die EPEE hat mit großer Zufriedenheit festgestellt, dass der vorliegende Kompromiss „die Einführung neuer Maßnahmen bis 2005 verbietet“ und „bestehende nationale Maßnahmen nach 2012 wegfallen“ werden.

Die Umweltorganisationen  fordern einen sofortigen Ausstieg aus der Verwendung von F-Gasen aufgrund ihres klimaschädlichen Potenzials  und haben Dänemark und Österreich in ihren Bemühungen unterstützt, ihre eigenen, strengeren Gesetze beizubehalten.  „Die Österreicher und Dänen haben einiges zu feiern“, sagte Mahi Sideridou, Leiter der Abteilung europäische Klima- und Energiepolitik bei Greenpeace, nach der Bekanntgabe des Kompromisses.  „Wir begrüßen die Reduktion [der Treibhausgasemission, die durch diesen Vorschlag] ermöglicht werden.“  Dennoch könnte der Kompromiss, ihrer Ansicht nach, ein noch größeres Reduktionspotenzial, als ursprünglich angeboten, erreichen.  Sideridou sagte, das dies die Schuld der Kommission gewesen sei, welche  zu schnell dem Druck der Chemieindustrie, wie z.B. Dupont und Solvay, nachgegeben haben.  Greenpeace setzt sich insbesondere für Alternativlösungen wie z.B. CO2- oder kohlenwasserstoffbasierte Kühlmittel und ihre eigene „Greenfreeze“-Technologie ein.  

Alternative Kühlmittel zu HFKW -134a in Autoklimaanlagen befinden sich immer noch in der Entwicklungsphase und können noch nicht in der Massenproduktion hergestellt werden, sagten die Produzenten von F-Gas.  Die Europäische Vereinigung der Automobilhersteller (ACEA) sagte, dass der schrittweise Ausstieg  eine Herausforderung sei, die aber realisierbar sei. Die Produzenten deuteten an, , dass die Automobilindustrie nun auf der Suche nach durchführbaren Alternativen sei.  Die japanischen Automobilhersteller (JAMA) sagten, dass ein allmählicher Ausstieg  für sie kein Problem darstelle, da die japanischen Verbraucher bereits umweltfreundliche Klimaanlagen verlangten.

Ein Experte für die Automobilindustrie ist der Ansicht, dass die meisten Hersteller sich nicht für die langfristige Alternative HFKW -152a entscheiden werden, da es leicht entflammbar ist und dann zu einem späteren Zeitpunkt wahrscheinlich ebenfalls  ersetzt werden müsse.  Er sagte, dass sich die meisten wohl für eine CO2-basierte mobile Klimaanlage entscheiden würden – eine Technologie, welche immer noch weiter entwickelt werden muss (weitere Reaktionen der Automobilindustrie finden Sie hier, EurActiv, ).  

 

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