Sollte das Europäische Parlament der Empfehlung des Umweltausschusses vom 11. Oktober nachkommen, könnte es Mitgliedstaaten erlaubt sein, über schärfere nationale Gesetze zur Verringerung der F-Gas-Emissionen von Kühlschränken und Klimaanlagen zu verfügen.
Bei der Abstimmung über den Bericht von Avril Doyle (EVP-ED, Irland) beschlossen die Abgeordneten, die Verordnung über die so genannten ‚stationären’ Kühl- und Klimaanlagen ausschließlich auf die Umweltbestimmungen des EU-Vertrags (Artikel 175) zu basieren.
Dies bedeutet, dass einzelne EU-Länder strengere Gesetze zur Verringerung der F-Gas-Emissionen einführen können als unter EU-Recht vorgesehen. Hersteller müssten ihre Produkte in dem Fall an unterschiedliche Gesetzgebungen in der EU anpassen.
In der neuen Fassung des Gesetzentwurfs sind die folgenden Stufen für den Ausstieg aus der Verwendung von F-Gasen vorgesehen:
- 1. Januar 2006: HFC in Spraydosen
- 1. Januar 2006: SF6 als Spurengas
- 1. Januar 2008: SF6 in sämtlichen Anwendungsbereichen außer Schaltanlagen
- 1. Januar 2009: sämtliche F-Gase in Mehrkomponentenschäumen
- 1. Januar 2010: HFC in kommerziellen und industriellen Kühlanlagen
- 1. Januar 2010: sämtliche F-Gase in stationären Klimaanlagen
- Vier Jahre nach Inkrafttreten: HFC in Kühlschränken für Privathaushalte
Die Abgeordneten empfehlen darüber hinaus, dass Alternativen zu F-Gasen eingesetzt werden, soweit diese vorhanden und technisch und ökologisch sicher sind.
Die Richtlinie über Pkw-Klimaanlagen ist kaum revidiert worden. Der Entwurf sieht folgendes vor:
- Zwischen 2011 und 2013: Ausstieg aus HFC-134a
- Ab 2017 müssen in jedem Neuwagen Alternativen verwendet werden.



