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Klima: EP-Abgeordnete geben Entwurf zu F-Gasen "grünen Schub" [DE]

Veröffentlicht 13. Oktober 2005 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments setzt sich dafür ein, dass fluorierte Gase strengeren Kontrollmaßnahmen unterworfen werden. Außerdem wollen die Abgeordneten die Verwendung von Treibhausgasen in Kühl- und Klimaanlagen verbieten.

Sollte das Europäische Parlament der Empfehlung des Umweltausschusses vom 11. Oktober nachkommen, könnte es Mitgliedstaaten erlaubt sein, über schärfere nationale Gesetze zur Verringerung der F-Gas-Emissionen von Kühlschränken und Klimaanlagen zu verfügen. 

Bei der Abstimmung über den Bericht von Avril Doyle (EVP-ED, Irland) beschlossen die Abgeordneten, die Verordnung über die so genannten ‚stationären’ Kühl- und Klimaanlagen ausschließlich auf die Umweltbestimmungen des EU-Vertrags (Artikel 175) zu basieren. 

Dies bedeutet, dass einzelne EU-Länder strengere Gesetze zur Verringerung der F-Gas-Emissionen einführen können als unter EU-Recht vorgesehen. Hersteller müssten ihre Produkte in dem Fall an unterschiedliche Gesetzgebungen in der EU anpassen. 

In der neuen Fassung des Gesetzentwurfs sind die folgenden Stufen für den Ausstieg aus der Verwendung von F-Gasen vorgesehen:

  • 1. Januar 2006: HFC in Spraydosen
  • 1. Januar 2006: SF6 als Spurengas
  • 1. Januar 2008: SF6 in sämtlichen Anwendungsbereichen außer Schaltanlagen
  • 1. Januar 2009: sämtliche F-Gase in Mehrkomponentenschäumen
  • 1. Januar 2010: HFC in kommerziellen und industriellen Kühlanlagen 
  • 1. Januar 2010: sämtliche F-Gase in stationären Klimaanlagen
  • Vier Jahre nach Inkrafttreten: HFC in Kühlschränken für Privathaushalte

Die Abgeordneten empfehlen darüber hinaus, dass Alternativen zu F-Gasen eingesetzt werden, soweit diese vorhanden und technisch und ökologisch sicher sind. 

Die Richtlinie über Pkw-Klimaanlagen ist kaum revidiert worden. Der Entwurf sieht folgendes vor: 

  • Zwischen 2011 und 2013: Ausstieg aus HFC-134a
  • Ab 2017 müssen in jedem Neuwagen Alternativen verwendet werden.
Stellungnahmen: 

Die Berichterstatterin des EP-Umweltausschusses, Avril Doyle (EVP-ED, Irland), ist der Meinung, dass allein die Umweltbestimmungen als Rechtsgrundlage (Artikel 175) dienen sollten, da das Ziel der Verordnung darin bestehe, die im Rahmen des Kyoto-Protokolls festgelegten klimapolitischen Vorgaben zu erfüllen. Der juristische Dienst des Europäischen Parlaments hat Doyle in dieser Auslegung bestärkt. 

Die Europäische Partnerschaft für Energie und Umwelt (EPEE) – eine Organisation, welche die Hersteller von Kühlanlagen, die HFC verwenden, vertritt – bedauert den Ausgang der Abstimmung im Umweltausschuss und bezeichnet ihn als „einen Rückschritt für eine vernünftige Klimapolitik“. 

EPEE ist der Auffassung, dass die Änderungen „eine Reihe von Geräten, in denen F-Gase vorhanden sind, rechtswidrig machen werden, ohne dass die wahrscheinlichen negativen Auswirkungen, hohen Kosten und Konsequenzen berücksichtigt werden würden“. Die Einführung solcher Verbote sei „unverhältnismäßig“ und lasse den Herstellern technologisch keine Wahl. 

„Wir drängen das gesamte Europäische Parlament darauf, den Bericht des Umweltausschusses über F-Gase abzulehnen“, sagte EPEE-Generaldirektor Friedrich Busch. 

Greenpeace dagegen begrüßte die Abstimmung als „einen Sieg im Kampf gegen die globale Erwärmung“. Die bemerkenswertesten Verbesserungen, die der Bericht einführt, seien:

  1. Der Ausschuss befürwortet einen Ausstieg aus F-Gasen in Kühlschränken und kommerziellen Kühlanlagen, wohingegen die Kommission ursprünglich lediglich die Reduzierung von Leckagen fluorierter Gase vorgesehen hatte
  2. Durch die Wiedereinführung der Umweltbestimmungen des EG-Vertrags als einzige Rechtsgrundlage können Länder wie Österreich und Dänemark auch weiterhin über strengere nationale Vorschriften verfügen. 

Vor einem Jahr, als die EU-Umweltminister den Vorschlag in zwei verschiedene Gesetzestexte unterteilte, hat der Verband Europäischer Automobilhersteller (ACEA) erklärt, die Zielsetzungen seien zwar „eine Herausforderung“, aber erreichbar (EurActiv, 15. Oktober 2005).

Nächste Schritte: 
  • 26. Oktober 2005: Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments (Straßburg)
  • 2. Dezember 2005: Mögliche Einigung im Umweltrat
  • Die Kommission arbeitet derzeit im Rahmen ihrer Initiative zu „besserer Rechtsetzung“ an einer wirtschaftlichen Folgenabschätzung, die den Legislativprozess nach Angaben der Kommission jedoch nicht beeinträchtigen werde.
Hintergrund : 

EU-Umweltminister haben letztes Jahr beschlossen, den Gesetzentwurf zu F-Gasen in zwei verschiedene Gesetzesvorschläge zu unterteilen (siehe auch EurActiv, 15. Oktober 2004):

  • eine Richtlinie  zum schrittweisen Ausstieg aus HFC-134a in PKW-Klimaanlagen - (Rechtsgrundlage: Binnenmarkt, Artikel 95)
  • eine Verordnung für andere 'stationäre' Anlagen, etwa Kühlschränke und Kühlanlagen (Rechtsgrundlage: Umwelt und Binnenmarkt, Artikel 95 und 175)

F-Gase (fluorierten Kohlenwasserstoffe (HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffen (PFC) und Schwefelhexafluorid wurden in den 90er Jahren eingeführt, um die ozonabbauenden Substanzen FCKW und HFCKW zu ersetzen. 

Indes ist ihre potenzielle Auswirkung auf die globale Klimaerwärmung im Falle von Schwefelhexafluorid (SF6) nach Schätzungen der Kommission „23.900 Mal höher als von Kohlendioxid (CO2)“. Der Ausstoß von F-Gasen wird voraussichtlich dramatisch steigen, sollten keine gegenläufigen Maßnahmen eingeleitet werden, und zwar nach Angaben der Kommission von „65,2 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent im Jahr 1995 auf 98 Millionen Tonnen im Jahr 2010“.

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