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Die Kommission hat ihren Zeitplan für die Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems festgelegt. Eine Arbeitsgruppe soll hierfür neue Gesetzesvorschläge ausarbeiten, die mit Beginn des dritten Handelszeitraums 2013 in Kraft treten könnten.
Das EU-Emissionshandelssystem (ETS) ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Das Prestigeprojekt der EU für die Bekämpfung des Klimawandels ermöglicht es Energieunternehmen, Verschmutzungszertifikate zu kaufen und zu verkaufen, um ihre Emissionsziele zu erreichen und den Ausstoß von CO2 in die Atmosphäre zu verringern. Dieses marktorientierte Instrument wird als kosteneffizienter als andere Maßnahmen im Kampf gegen die Erderwärmung eingeschätzt.
Das Emissionshandelssystem ist bisher ein großer Erfolg und 2005 wurden über 320 Mio. Zertifikate im Wert von über 6,5 Mrd. Euro gehandelt. Jedoch sind auch Schwachstellen deutlich geworden – so haben sich die Preise aufgrund der großzügigen Vergabe von Zertifikaten durch die Mitgliedstaaten als unbeständig erwiesen.
Am 13. November 2006 hat die Kommission einen Bericht vorgelegt, in dem eine erste Überprüfung des Emissionshandelssystems durchgeführt wurde und ein Zeitplan für die künftigen Revisionen aufgezeichnet wurde. In dieser Mitteilung räumt die Kommission ein, dass Vereinfachungen und mehr Vorhersehbarkeit vonnöten sind, um die Marktliquidität des Systems zu verbessern.
Im Rahmen des zweiten europäischen Programms zur Klimaänderung (ECCP II) ist eine besondere Arbeitsgruppe eingerichtet worden, deren Aufgabe darin bestehen wird, in enger Zusammenarbeit mit allen Stakeholdern (Industrie, NGOs und Think Tanks) Empfehlungen für eine Überarbeitung des Emissionshandelssystems auszuarbeiten. Die Arbeitsgruppe wird bis zum 30. Juni 2007 ihre Empfehlungen vorlegen und die Kommission wird im Folgenden neue Gesetzesvorschläge ausarbeiten. Diese Vorschriften könnten frühestens 2013 in Kraft treten.
Die Arbeitsgruppe wird sich mit den folgenden Bereichen befassen:
Am 8. November 2006 hat die britische Regierung eine Anhörung eingeleitet, die darauf abzielt, die CO2-Emissionen von großen, nicht-energieintensiven Organisationen wie Supermärkte, Universitäten, Banken, große Krankenhäuser, große lokale Behörden und Zentralverwaltungen zu verringern. Die Anhörung könnte zu verpflichtenden Emissionshandelssystemen (eine „Energie-Leistungsverpflichtung“) für diese Bereiche führen.