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Kommission will CO2-Emissionen im Luftverkehr begrenzen [DE][en][fr

Erschienen: Mittwoch 28. September 2005   

Die von internationalen Flügen verursachten CO2-Emissionen sollen nach einem Vorschlag der Kommission verringert und Teil des EU-Emissionshandelssystems werden. Unklar ist jedoch noch, wie das System in Bezug auf Fluggesellschaften aus Drittstaaten umgesetzt werden kann.

Hintergrund:

Die Idee, den Luftverkehr in das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) aufzunehmen, wurde erstmals Anfang des Jahres während eines Seminars des Europäischen Parlaments geäußert (EurActiv, 1. Februar 2005. Im Anschluss an ein öffentliches Konsultationsverfahren veröffentlichte die Kommission im August eine Studie, die befand, dass die Aufnahme von Fluggesellschaften in das System aus wirtschaftlicher Sicht in der Tat machbar wäre (EurActiv, 1. August 2005).

Mit einem solchen Schritt würden Fluggesellschaften - wie bereits andere Branchen - zur Erfüllung der im Kyoto-Protokoll festgeschriebenen Zielsetzungen (Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2012 um 8 % gegenüber 1990) beitragen. 

Das EU-ETS gilt derzeit lediglich für energieintensive Bereiche (etwa Zement, Eisen und Stahl, Stromerzeugung). Im Rahmen dieses Systems legen die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten eine Obergrenze für die CO2-Emissionen jeder einzelnen Industrieanlage fest, die auf dieser Grundlage Emissionszertifikate (1 Zertifikat = 1 Tonne CO2) erwerben müssen. Wenn eine Anlage weniger CO2 ausstößt, kann der Betreiber überschüssige Berechtigungen verkaufen. Wenn Anlagen die Emissionsobergrenze überschreiten, sind die Betreiber gezwungen, von Betreibern, die ihren CO2-Ausstoß verringert haben, Berechtigungen zu erwerben. Für den Ausstoß jeder Tonne CO2, die über die Obergrenze hinausgeht, müssen die Betreiber eine Geldbuße von € 40 zahlen. Die Preise für eine Tonne CO2 liegen derzeit bei € 20. 

Sowohl Fluggesellschaften als auch wirtschaftsorientierte Politiker ziehen die Integration des Luftverkehrs in das EU-ETS einer Gebühr vor (entsprechend der Menge des Energieverbrauchs eines Flugzeugs oder in Form einer Kerosinsteuer).

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Weitere Nachrichten:

Die Europäische Kommission hat am 27. September vorgeschlagen, den Luftverkehr in das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) aufzunehmen. Ziel des Systems ist die Verringerung des Treibhausgasausstoßes, um der globalen Klimaerwärmung entgegenzuwirken. 

In einer Erklärung der Kommission heißt es: „Der Anteil des Luftverkehrs an der Gesamtmenge der Treibhausgase in der EU ist mit etwa 3% noch immer bescheiden, aber die Emissionen steigen hier rascher als in anderen Sektoren und könnten die Fortschritte durch Emissionsminderungen in anderen Wirtschaftsbereichen wieder zunichte machen“. 

Nach den Plänen der Kommission würde für sämtliche Flugzeuge, die in der EU starten, eine CO2-Obergrenze eingeführt werden. Auch internationale Flüge sollen umfasst werden, damit für europäische Fluggesellschaften kein Wettbewerbsnachteil entsteht. Diese Regelung würde somit für alle Fluggesellschaften ungeachtet ihrer Nationalität gelten. 

„In der Luftverkehrsbranche wächst der Konsens, dass der Emissionshandel der beste Weg zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen ist”, erläuterte Verkehrskommissar Jacques Barrot. 

Emissionsgrenzen sind bislang nicht festgelegt worden. In der Anfang des Jahres veröffentlichten Studie der Kommission heißt es jedoch, sie sollten Flugtickets (für Hin- und Rückflug) um nicht mehr als € 9 verteuern (EurActiv, 1. August 2005).

Unter dem bestehenden System legen die Regierungen der einzelnen Länder die Emissionsgrenzen für einzelne Unternehmen und Anlagen in so genannten ‚Nationalen Alloktionsplänen’ fest, die von der Kommission genehmigt oder abgelehnt werden. Das System ist relativ unkompliziert, da die großen energieintensiven Anlagen in den Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten fallen. 

Es bleibt jedoch noch zu klären, wer für die Festlegung von Obergrenzen für Fluggesellschaften aus Drittstaaten zuständig sein wird. 

Eine Expertengruppe, in der unter anderem Vertreter der Luftfahrtindustrie vertreten sind, soll in den nächsten Monaten unter Aufsicht der Kommission regelmäßig zusammenkommen, um über praktische und technische Aspekte des Vorschlags zu beraten. Die Empfehlungen der Gruppe sollen in einen Bericht einfließen, den die Kommission bei der Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlags berücksichtigen wird. Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich 2006 vorgelegt werden.

Positionen:

Einige warnen bereits vor den internationalen Folgen des Vorstoßes. Befürchtet wird, dass sich Fluggesellschaften aus Drittstaaten - insbesondere aus den USA, wo kürzlich zwei Fluggesellschaften Bankrott anmeldeten - einer solchen Regelung widersetzen würden. 

Die US-Regierung muss ihre offizielle Position in dieser Frage noch formulieren. Sprecher der US-Administration in Brüssel verweigern bisher noch jeglichen Kommentar. „Wird werden [den Vorschlag] sehr genau untersuchen, “ so Loren Hurst von der US-Vertretung bei der EU in Brüssel. 

„Ob sich die Betreiber in Drittstaaten diesem Plan anschließen, wird sich noch zeigen“, so die Europaabgeordnete Caroline Jackson, umweltpolitische Sprecherin der britischen Konservativen im Parlament. „Falls nicht“, so Jackson weiter, „muss sich die Kommission in Richtung eines breiteren Abkommens bewegen, das unsere Unternehmen nicht ungerecht beeinträchtigt“.

Die Europäische Kommission hat auf Nachfrage von EurActiv erklärt, es sei zu früh, um zu bestimmen, wie das System auf Unternehmen aus Drittstaaten angewandt werden könnte. Eine Expertengruppe werde sich mit dieser Frage befassen und möglich Lösungen in einem Bericht, der im nächsten Jahr veröffentlicht werden soll, dargelegen. 

Die europäische Luftfahrtindustrie steht dem Emissionshandelssystem weniger ablehnend gegenüber als anderen Vorschlägen. In einem gemeinsamen Papier fordern mehrere Verbände europäischer Fluggesellschaften die Kommission auf, „von Steuern und Gebühren abzusehen, da sie stumpfe Instrumente mit marginalem ökologischen Nutzen aber äußerst negativen wirtschaftlichen Auswirkungen sind“. 

In Bezug auf den Emissionshandel empfehlen Fluggesellschaften, dass das System auf den CO2-Ausstoß und Flüge innerhalb der EU beschränkt sein sollte. Die Zuteilung von Emissionsberechtigungen sollte auf EU-Ebene und nicht in den Mitgliedstaaten vorgenommen werden. Allerdings ziehen sie eine internationale Regelung vor. Dies sei jedoch „nicht möglich, bevor das Kyoto-Protokoll neu verhandelt werden kann“. 

Der Vorschlag zur Aufnahme des Luftverkehrs in das EU-ETS ist von den Green-10 (einer Gruppe bestehend aus Umweltorganisationen, u. a. WWF, Greenpeace und dem Europäischen Verband für Verkehr und Umwelt (T & E)) begrüßt worden. In einem Brief rufen die Umweltorganisationen die Kommission auf, den Vorschlag als „einen ersten und notwendigen Schritt“ zur Verringerung der schädlichen Klimaauswirkungen des Luftverkehrs anzunehmen. Gleichzeitig betonen sie, „eine angemessene Klimapolitik für diesen Sektor erfordert ein breiteres Maßnahmenpaket“. 

Die Green-10 fügt hinzu, „Themen, die im Zusammenhang mit den hohen Ölpreisen stehen, können nicht als Entschuldigung dafür dienen, dass keine Entscheidung getroffen wird. Vielmehr geht es um eine Politik, die ein strukturelles Element der Verringerung des Ölverbrauchs und der Ölabhängigkeit der EU ist“. 

„Das Emissionshandelssystem ist die beste Lösung für die Millionen von Briten, die gern mit dem Flugzeug ins Ausland reisen“, so die umweltpolitische Sprecherin der Konservativen im Europäischen Parlament, Caroline Jackson. „Ein Ticketgebühr oder Treibstoffsteuer wäre für sowohl Reisende als auch Fluggesellschaften inakzeptabel gewesen“.

Nächste Schritte:

  • Erste Hälfte 2005: Eine Expertengruppe legt ihren Bericht vor. 
  • Ein formeller Gesetzesvorschlag wird auf den Bericht folgen. Er müsste vom Europäischen Parlament und den im EU-Ministerrat vertretenen Mitgliedstaaten angenommen werden, was normalerweise zwei bis drei Jahre dauert.
  • Mitte-2006: Die Überprüfung des EU-ETS beginnt.
  • 2008: Der zweite Handelszeitraum des EU-ETS beginnt. Sollte der Vorschlag zur Aufnahme des Luftverkehrs in das System zu dem Zeitpunkt angenommen sein, könnte die neue Regelung mit Beginn der zweiten Phase in Kraft treten. Falls nicht, beabsichtigt die Kommission den Luftverkehr vor Ende des zweiten Geltungszeitraums in das ETS zu integrieren.
  • 2012: Ende des zweiten Handelszeitraums des EU-ETS

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