Mit der Veröffentlichung eines weiteren Aktionsplans über biologische Artenvielfalt am 22. Mai 2006 hat die EU - seit der Entscheidung der Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfeltreffen 2001, die Verlust der Artenvielfalt bis zum Ende des Jahrzehnts einzudämmen - bereits fünf Programme dieser Art veröffentlicht.
Im Gegensatz zu den früheren enthält der neue Aktionsplan keine ehrgeizigen neuen Gesetzesvorhaben zum Schutz der Zugvögel oder des natürlichen Lebensraumes. Stattdessen soll er klären, wer für die Umsetzung verabschiedeter Gesetze zuständig ist.
Die Kommission sagte, dass eine eindeutige Zuordnung der Verantwortungsbereiche einem „Abschied von der Vergangenheit“ gleich kommen würde. „Wir wissen, was getan werden muss”, sagte Umweltkommissar Stavros Dimas, als er der Presse den neuen Plan am 22. Mai vorstellte. Dieses neue Dokument, fügte er hinzu, „wird dazu beitragen, alle Akteure und Ressourcen zusammenzuführen, damit wir unsere Verpflichtungen erfüllen können“.
Gleich zu Beginn des neuen Aktionsplanes wird herausgestellt, dass die bestehenden Maßnahmen nicht die erhofften Ergebnisse gebracht hätten , obwohl der erforderliche Rahmen für die Politik in diesem Bereich eigentlich stehe. ‚Natura 2000’, ein EU-weites Netzwerk von Naturschutzgebieten, umfasst bereits 18 % des gesamten Gebietes der EU-15 und wird nun auf die neuen Mitgliedstaaten sowie auf die Meere ausgeweitet. Die gemeinsame Agrarpolitik und die gemeinsame Fischereipolitik wurden kürzlich überarbeitet, um die Tier- und Pflanzenwelt besser zu berücksichtigen. Des Weiteren wurde die Erforschung der biologischen Artenvielfalt mit erheblichen Finanzmitteln gefördert.
Dennoch, so die Kommission, seien „weltweit zwei Drittel der Ökosystemleistungen rückläufig“ und in der EU „äußert sich dieser Rückgang in Form von zusammenbrechenden Fischbeständen, weit verbreiteten Bodenschäden, verheerenden Flutschäden und dem Rückgang der Bestände wild lebender Tiere“.
Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, werden in diesem Aktionsplan vier Kernbereiche genannt:
- biologische Vielfalt in der EU: stärkeres Engagement von Seiten der Mitgliedstaaten im Rahmen des Natura 2000-Netzwerkes Schutzgebiete vorzuschlagen, zu kennzeichnen, zu schützen und effektiver zu verwalten. Vorgeschlagene Kernbereiche sind unter anderem Optimierung der Verwendung zur Verfügung stehender Maßnahmen im Rahmen der reformierten gemeinsamen Agrarpolitik und Fischereipolitik sowie eine Verbesserte Planung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene.
- die EU und die weltweite biologische Vielfalt: Stärkung der Kohärenz und Synergien zwischen Handels- und Entwicklungskooperationen; Förderung einer effektiveren Implementierung der UN-Konvention über biologische Vielfalt und verwandte Vereinbarungen, einschließlich der Maßnahmen gegen die Abholzung der Regenwälder.
- biologische Vielfalt und Klimawandel: Anerkennung des Kyoto-Protokolls, sowie Festlegung ehrzeiziger Emissionsziele für die Zeit nach Ablauf des Kyoto-Protokolls 2012, um den weltweiten, durchschnittlichen jährlichen Temperaturanstieg auf weniger als 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
- Wissensgrundlage: Stärkung der Europäischen Forschungsraumes, seiner internationalen Dimension, der Forschungsinfrastruktur, der Verbindung zwischen Wissenschaft und Politik sowie eine Verbesserung der Vergleichbarkeit der Daten zur biologischen Vielfalt.
Bezüglich der Finanzierung plant die Kommission bestehende Förderprogramme zu verwenden, wie z.B. das Programm zur -Förderungländlicher Gegenden, die Kohäsions- und Strukturfonds, den Europäischen Fischereifonds, LIFE+ und das 7. Forschungsrahmenprogramm.
Gleichzeitig jedoch betont die Kommission, dass die Gemeinschaft aufgrund des begrenzten EU-Haushalt, der ihr im Finanzrahmen der EU für 2007 – 2013 zur Verfügung steht, nicht ausreichend Mittel für Natura 2000 bereit stellen könne, und dass die finanzielle Unterstützung von Seiten der Mitgliedstaaten daher entscheidend sein werde.



