Kommission lässt EU-Lobbyisten freie Hand [DE] [en] [fr]

Veröffentlicht: 05 May 2006 | Updated: 29 January 2010
DruckversionEinem Freund senden

Die europäische Transparenzinitiative wird von vielen EU-Experten begrüßt.  Allerdings verbergen diese Äußerungen die eigentliche innere Unruhe über dir Frage wie weit die Regulierungen reichen werden und wer von diesen betroffen sein wir.

Background

In einer im November letzten Jahres veröffentlichten Mitteilung schlug Verwaltungs- und Betrugsbekämpfungskommissar Siim Kallas den Start einer neuen Europäischen Transparenzinitiative vor, welche sich auf vier Bereiche konzentriert (s. EurActiv, 2. November 2005):

  • Mehr Informationen über Endbegünstigte von EU-Mitteln
  • Betrugsbekämpfung durch Sensibilisierung
  • Mehr Transparenz der Lobbytätigkeit
  • Stärkung des berufsethischen Rahmens der EU-Entscheidungsträge

More on this topic

Bei der Veröffentlichung seines Grünbuches über eine Europäische Transparenzinitiative am 3. Mai, gestand Kommissionsvizepräsident Siim Kallas ein, dass während seiner Amtszeit keine durchgreifenden regulierenden Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz der Lobby zu erwarten seien.

„Wir werden mit freiwilligen Maßnahmen starten“, sagte Kallas und fügte hinzu, dass verbindliche Maßnahmen erst dann folgen würden, wenn die freiwillige Regulierung scheitern würde und Maßnahmen auch dann erst am Ende der Amtszeit dieser Kommission erfolgen würden, da die Gesetzgebungsverfahren ihre Zeit bräuchten.

In dem Grünbuch schließt die Kommission eine verbindliche Registrierung von Lobbyisten mit der Begründung aus, dass ein strengeres System der Selbstregulierung angebrachter erscheine.  Für die weiter Entwicklung werden in dem Grünbuch folgende Vorschläge gemacht:

  • Registrierungssystem auf freiwilliger Basis „das für Lobbyisten Anreize zur Registrierung bietet. Die Lobbyisten könnten beispielsweise jedes Mal informiert werden, wenn eine Konsultation zu ihren Interessenschwerpunkten vorgesehen ist”.
  • Gemeinsamer Verhaltenskodex für alle Lobbyisten:  „Der Kodex sollte von den in der Lobbyarbeit tätigen Personen entwickelt werden, wobei nach Möglichkeit bestehende Kodizes konsolidiert oder verbessert werden sollten.“
  • Überwachungs- und Sanktionssystem, „das bei unrechtmäßiger Registrierung und/oder Verstoß gegen den Verhaltenskodex angewendet wird.“

Seit der Ankündigung im März 2005 ist die Transparenzinitiative insbesondere über die Frage gestolpert, wie man die Lobby regulieren könnte: Die Hauptproblematik lag bei der Definition von:

  • Was ist Lobbying:  im Grünbuch werden alle Tätigkeiten als Lobbyarbeit bezeichnet, „mit denen auf die Politikgestaltung und den Entscheidungsprozess der europäischen Organe und Einrichtungen Einfluss genommen werden soll”.
  • Welche Personen sind Lobbyisten: im Grünbuch werden mit „ ‚Lobbyisten’ Personen gemeint, die Lobbyarbeit betreiben, und die in einer der zahlreichen Organisationen tätig sind, z.B. in Beraterorganisationen für öffentliche Angelegenheiten, Anwaltskanzleien, Nichtregierungsorganisationen, Denkfabriken, Wirtschaftsverbänden oder Unternehmenslobbys („In-house-Vertreter“)“.

Diese Definitionen machen die Sache allerdings nicht einfacher, da sie eine Vielfalt an verschiedenen Aktivitäten, Personen und Berufen umfassen.  Am problematischsten wird sich die Selbstregulierung von Anwaltskanzleien darstellen, da diese gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Namen ihrer Klienten geheim zu halten.  

Im Vergleich hierzu haben bereits einige Public Affairs Unternehmen, wie beispielsweise Hill & Knowlton erste Schritte eingeleitet und eine Liste ihrer Klienten auf ihrer Internetseite veröffentlicht.  Allerdings tun zurzeit in Brüssel nicht alle dasselbe.

Eine andere wichtige Frage in der Debatte über mehr Transparenz beim Lobbying ist Geld.  In dem Grünbuch heißt es, dass es bei Lobbygruppen, welche versuchen die EU-Politik zu beeinflussen, klar sein muss „wen sie vertreten, welches ihre Aufgaben sind und wie sie finanziert werden“.

Die Vorschläge der NGOs, dass alle oben genannten Berufsgruppen und Personen alle Details ihrer Finanzierung offen legen, werden schwierig umzusetzen sein.  Tatsächlich erwähnt die Kommission dies mit keinem Wort in ihren Empfehlungen im Grünbuch.

Positions

Public Affairs Berater in Brüssel bestehen darauf, dass hohe ethnische Standards beim Lobbying nur dann erreicht werden können, wenn alle Lobbyisten, „Anwälte, Buchhalter, Unternehmensberater, NGOs, Gewerkschaften, Unternehmenslobbyisten, Handelsgesellschaften, Think Tanks und professionelle Beratungsfirmen“, den selben Transparenzregeln zu folgen haben.

Die European Public Affairs Consultancies' Association (EPACA) verstärkt ihre Bemühungen und stellt zurzeit einen unabhängigen Aufsichtsrat (Professional Practices Panel) auf, welcher die Aufgabe haben wird Disziplinarmaßnahmen gegen Mitglieder durchzusetzen, welche den selbst auferlegten Verhaltenskodex verletzt haben.  EPACA behauptet zurzeit 34 Unternehmen mit über 700 Angestellten und somit „70 % der europäischen Public Affairs Berater“ zu repräsentieren.

Die Kommission begrüßt derartige Bemühungen, welche allerdings nicht ihre Erwartungen erfüllen.  Sie geht davon aus, dass im Moment 15.000 Lobbyisten in Brüssel tätig sind.

Jeremy Galbraith von Burson-Marstaller in Brüssel, ein Mitglied der EPACA, sagte die Definition was Lobbying eigentlich umfasst sollte überarbeitet werden.  Galbraith betont, dass Lobbying in Brüssel eine Reihe verschiedenster Aktivitäten umfasst:  die Beziehung zu den Medien, die Organisation von Events oder Seminaren und andere Interaktionen mit Politikern.  Seiner Ansicht nach liegt das Problem bei der Frage, bei welchen dieser Aktivitäten handelt es sich definitiv um Lobbying und bei welchen nicht.  In Washingtion wird Lobbying wesentlich präziser definiert als im Grünbuch der Kommission, fügte Galbreith noch hinzu.

Auf die Frage hin, ob er sich vorstellen könnte, dass die Public Affairs Unternehmen ihre Finanzierung offen legen, sagte Galbraith, dass dies in Ordnung sei, wenn man sich auf eine Definition einigen würden, die faire Voraussetzungen schaffen würde und auch Anwaltskanzleien und andere einschließen würde.  Galbraith fügte jedoch hinzu, dass die Angabepflicht der Finanzierung nicht das sei, wonach die Kommission zu diesem Zeitpunkt gefragt habe.  Diesbezüglich schlägt er vor Schritt für Schritt vorzugehen.  Erst einmal sollte eine allgemeine Registrierung stattfinden, dann könne man eventuell über die Angabepflicht der Finanzierung reden, sagte Galbraith.

Erik Wesselius von der Corporate Europe Observatory (CEO), ein führendes Mitglied der ALTER-EU, sagte, dass eine Email-Liste mit der Ankündigung kommender Konsultationen kein ausreichender Anreiz sei, um eine umfassende Registrierung und Berichterstattung von EU-Lobbyisten sicher sicherzustellen.  Jene Lobbyisten, die für die breite Öffentlichkeit unerkannt bleiben wollen, würden dies auch nach diesem Vorschlag bleiben, fügte er hinzu.

Galbraith schien diesem Standpunkt zu zustimmen.  Email-Listen, sagte er, seien keine große Sache, insbesondere da die meisten Newsletter der EU-Institutionen und Online Alerts durch einfache Registrierung abonniert werden können.

Next Steps

  • 31. Mai 2006: EPACA stellt offiziell seinen ‚Professional Practices Panel’ vor
  • 31. August 2006: Abschluss der öffentlichen Beratungen über das Grünbuch