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Die EU-Institutionen bemühen sich schon seit immer, Beiträge von nationalen Verwaltungen, Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Gruppen (Lobbyisten eingeschlossen) in die Gestaltung und Umsetzung politischer Maßnahmen einfließen zu lassen. Mit dem Vertrag von Amsterdam, der 1997 in Kraft trat, wurde diese Praxis schließlich gesetzlich vorgeschrieben. Seitdem ist die Kommission verpflichtet, im Vorfeld von Gesetzesinitiativen Konsultationen durchzuführen und relevante Dokumente zu veröffentlichen und sämtliche interessierten Parteien anzuhören. Die Kommission will diesen Prozess nun zu einem vollgültigen Bestandteil der EU-Gesetzgebung machen, um dadurch die Transparenz und Legitimität der EU-Politik zu erhöhen. So soll das Vertrauen der Bürger in das europäische Projekt gestärkt werden.
Unternehmen, zivilgesellschaftliche Gruppen und nationale Verwaltungen werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten in den gesetzgebenden Prozess mit einbezogen. Dies erfolgt über eine Vielzahl verschiedener Konsultationsverfahren, angefangen bei der frühen Phase der Definition neuer Verantwortungsbereiche der EU (Konferenzen, Anhörungen, Grünbücher) bis hin zur endgültigen Formulierung neuer politischer Initiativen (Weißbücher). Andere Konsultationsverfahren beinhalten die Einsetzung von beratenden Expertenrunden, Komitologie-Ausschüssen (bestehend aus Vertretern nationaler Beamten) sowie ad-hoc Konsultationen über spezielle Themen (z.B. Anhörungen so genannter „hochrangiger Sachverständigengruppen“).
Zusätzlich wird die Kommission von zwei ständigen Beratungsgremien unterstützt – dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
, welcher die verschiedensten sozialen und wirtschaftlichen Interessen auf nationaler Ebene vertritt und den Ausschuss der Regionen
, welcher sich aus Vertretern lokaler und regionaler Behörden zusammensetzt.
1997 ergänzten die Mitgliedstaaten den Vertrag von Amsterdam um die öffentlichen Konsultationen als einen obligatorischen Teil bei der Definition neuer politischer Maßnahmen. Fünf Jahre später legte die Kommission Mindeststandards
für die öffentlichen Konsultationsverfahren fest. Diese Standards, welche seit 2003 angewendet werden, betreffen alle wichtigen Gesetzesinitiativen bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Hierdurch ist die Kommission zu folgendem verpflichtet:
Drei Jahre nach Beginn der Anwendung der Mindeststandards für öffentliche Konsultationen über alle wichtigen Gesetzesvorhaben, möchte die Kommission nun die der Wirksamkeit dieser neuen Politik überprüfen. In dem Grünbuch über die Transparenz der EU-Politik, veröffentlicht im Mai 2006, fordert Betrugsbekämpfungskommissar Siim Kallas alle interessierten Parteien dazu auf, ihre Meinung zu diesen neuen Regeln abzugeben um herauszufinden, ob sie verbessert werden können. Bei der Annahme der Mindeststandards vor vier Jahren ging die Kommission davon aus, dass die folgenden zwei Punkte die größten Herausforderungen darstellen würden:
Kallas ist jedoch der Ansicht, dass eine Formalisierung des Konsultationsverfahrens mit Interessenvertretern auch eine erhöhte Transparenz auf Seiten derjenigen erfordert, die konsultiert werden: „Gruppen oder Personen, welche ihren Rat anbieten, Kunden vertreten, Daten zur Verfügung stellen oder sich für eine öffentliche Angelegenheit stark machen, sollten auch Rechenschaft ablegen müssen“. Die Menschen hätten ein Recht zu wissen, wer sie seien, was sie tätenund wofür sie sich stark machten, sagte Kommissar Kallas in einer Rede bei der Bekanntgabe der Transparenzinitiative am 3. März 2005.
Zurzeit stehen von den Organisationen, die die Kommission regelmäßig zu Rate zieht, nur Basisinformationen zur Verfügung. Diese Informationen können über das Internetverzeichnis CONECCS (Konsultation, Die Europäische Kommission und Zivilgesellschaft) abgerufen werden, in welchem alle Organisationen aufgelistet sind, die die Kommission anhört.
Auf CONECCS können Daten über die Art der Organisation (Bezeichnung, Rechtsform usw.), die Interessen, für die sie eintreten (Ziele, Politikbereiche) und die Kommissionsbereiche, an denen sie teilnehmen, eingesehen werden.
Die Registrierung erfolgt jedoch nur auf freiwilliger Basis, was bedeutet, dass eine Interessengruppe oder einzelne Lobbyisten sich aussuchen können, ob sie auf CONECCS erwähnt werden möchten oder nicht. Eine Registrierung bedeutet weder eine Anerkennung von Seiten der EU-Institutionen noch werden detaillierte Informationen über die Finanzierung der Organisation angegeben, welches einer der entscheidenden Aspekte ist, bei denen Kallas einen Fortschritt erwartet. Des Weiteren erfasst CONECCS nur jene Organisationen, die von der Kommission zur Beratung herangezogen werden, nicht aber jene, die im Parlament aktiv sind, welches sein eigenes Akkreditierungsverfahren verfolgt und nur wenige Informationen über die akkreditierten Lobbyisten auf ihren Internetseiten zur Verfügung stellt.
In dem Grünbuch zur Europäischen Transparenzinitiative
schlägt Kommissar Kallas daher vor, die verschiedenen Schemata zu vereinheitlichen, welches dann von der Kommission verwaltet würde. Des Weiteren möchte er ein Registrierungssystem auf freiwilliger Basis einführen, in welchem die Lobbyisten angeben müssen, welche Ziele sie verfolgen, wie sie sich finanzieren, wen sie vertreten und welchen Beitrag sie zu der Arbeit der EU-Institutionen leisten. Für die Registrierung würde die Kommission den Lobbyisten Anreize bieten, wie z.B. frühzeitige Informationen über Konsultation zu ihren Interessensschwerpunkten.
2001 bestand das Europäische Parlament in einer Entschließung
darauf, dass die Anhörungen der Interessenvertreter nicht wichtiger genommen werden sollten als die Stimme der demokratischen gewählten Vertreter der EU-Bürger. „Die Konsultation der betroffenen Kreise […] kann immer nur eine Ergänzung und kein Ersatz für die Verfahren und Entscheidungen der gesetzgebenden und demokratisch legitimierten Institutionen sein“, heißt es in der Entschließung.
Die Kommission nahm diese Anmerkung zur Kenntnis und sagte, dass es der Grundsatz sei, alle interessierten Parteien eine Stimme zu geben, nicht jedoch ein Stimmrecht.
Die Union der Industrie- und Arbeitgeberverbände Europas (UNICE) ist der Ansicht, dass man zwischen den breiten öffentlichen Konsultationen (Grünbücher) und den Beiträgen der anerkannten Sozialpartner einen Unterschied machen muss. In einer Reaktion von UNICE zum Grünbuch über Transparenz hieß es, dass UNICE im Bereich der EU-Sozialpolitik eine besondere Rolle einnehme und dass der europäische Sozialdialog streng von dem Dialog mit der Zivilgesellschaft getrennt bleiben müsse.
Der European Citizen Action Service (ECAS) , eine Plattform, welche sich für eine größere Einbeziehung zivilgesellschaftlicher NGOs in der EU-Politik einsetzt, , betonte, die Anhörungen der Kommission sollten sich nicht nur auf den inneren Kreis in Brüssel beschränken. Es wäre falsch, ein System der Anerkennung einzuführen. Die Kommission müsse auch weiterhin gegenüber allen NGOs, die ein Interesse daran haben, ihre Positionen zum Ausdruck zu bringen, eine Politik der offenen Tür verfolgen.
Kritiker des bestehenden Systems sind der Meinung, dass die Kommission eine Politik verfolge, bei der sie insbesondere jenen einen privilegierten Zugang zu den Konsultationen verschaffe, die Unternehmensinteressen vertreten. ALTER-EU, ein Bündnis von NGOs und Wissenschaftlern, hat eine Kampagne gestartet, um den Privilegien der Unternehmen und der Geheimniskrämerei der Lobby in der EU ein Ende zu setzen. Folgende Gruppen haben laut ALTER-EU einen privilegierten Zugang: