„Wir müssen bezüglich des Zeitpunkts vorsichtig sein, aber wenn alles gut geht, werden die befristeten Unterstützungsmaßnahmen [für Banken] Ende 2010 auslaufen”, sagte Almunia gestern (12. Januar) auf Fragen von Europaabgeordneten des Parlamentsausschusses für Wirtschafts- und Währungsfragen.
Der designierte Kommissar bestätigte ebenfalls den von seiner Vorgängerin Neelie Kroes eingeschlagenen Kurs. Diese hatte immer wieder betont, dass die geretteten Banken einen Teil ihres Vermögens veräußern sollten, um öffentliche Finanzhilfen, die sie während der schlimmsten Phase der Krise erhalten hatten, zurückzuzahlen (EurActiv vom 17. Juli 2009).
„Banken, die Hilfen erhalten haben, müssen einen Teil ihrer Anlagen zurückziehen”, unterstrich Almunia diesen Punkt während seiner Anhörung. Jede Institution, die öffentliche Gelder erhalten habe, müsse ein tragfähiges Geschäftsmodell vorlegen, in dem verdeutlicht wird, wie die Bank nach der Krise finanziell gesund bleiben wolle.
Almunias erste Priorität ist „die Vermeidung systematischen Fehlverhaltens”. Mit anderen Worten sollen diejenigen, die Fehler begangen haben oder derzeit moralisch fraglich handeln, keine Unterstützung erhalten. Gesunde Banken sollten hingegen belohnt werden und sich nicht einem unfairen Wettbewerb von Institutionen ausgesetzt sehen, die durch öffentliche Gelder vor einem Zusammenbruch bewahrt wurden.
Zudem werde man sich ganz genau anschauen, wie und wofür die öffentlichen Hilfen verwendet würden. „Wir werden nicht zulassen, dass diese Gelder die Ausgaben im Rahmen von Boni erhöhen“, beteuerte Almunia in Bezug auf die hohen Boni der vergangenen Monate bei Banken, die öffentliche Hilfen erhalten hatten.
Geldstrafen oder andere Zwangsmaßnahmen?
Zur Debatte über eine Überprüfung der Sanktionsmöglichkeiten innerhalb der EU-Wettbewerbspolitik – etwa den Ersatz von Geldstrafen durch verwaltungs- oder strafrechtliche Maßnahmen – machte Almunia deutlich, dass die Höhe der verhängten Geldstrafen angemessen sei und einen erwiesenen Abschreckungseffekt habe.
Die Europäische Kommission hat in den vergangenen Jahren Geldstrafen in Milliardenhöhe gegen Kartelle und Einzelkonzerne verhängt, die gegen die EU-Wettbewerbsregeln verstoßen hatten.
Ein Bericht der britischen Wettbewerbsbehörde hatte nahe gelegt, dass der Abschreckungseffekt möglicherweise höher wäre, wenn Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht verwaltungs- oder strafrechtliche Konsequenzen für einzelne wettbewerbsfeindliche Manager nach sich zögen anstatt wie bisher eine Pauschalstrafe gegen ganze Unternehmen.
Dieser mögliche Paradigmenwechsel wird von vielen Lobbyverbänden in Brüssel unterstützt. Jedoch zeigte sich Almunia nicht an einem derartiges Vorgehen interessiert. „Die Verhängung unterschiedlicher Strafmaßnahmen statt Geldstrafen steht derzeit nicht auf der Tagesordnung“, sagte er. Er habe nichts dagegen, darüber zu diskutieren. Er glaube jedoch nicht, dass es gut zum Wettbewerbsmodell der EU passe.
Almunia erinnerte zudem daran, dass die Kommission lediglich in drei Fällen die nach den Regeln erlaubte Höchststrafe verhängt hatte – 10% des Jahresumsatzes der beteiligten Firma. In allen anderen Fällen sei die Geldstrafe unterhalb dieser Schwelle geblieben.
„Es gibt keinerlei Anzeichen dafür, dass der neue Kommissar beim Kampf gegen Kartelle oder bei der Höhe der verhängten Geldstrafen seinen Fuß vom Gas nehmen wird. Sechsstellige Geldstrafen werden weiterhin üblich sein“, schätzte Paul McGeown von der Kanzlei Hunton & Williams die Lage ein.
Sammelklagen
Almunia zeigte sich offen für die Idee eines Systems von ‚Sammelklagen’. Damit könnten Opfer von wettbewerbswidrigem Verhalten kompensiert werden.
Er betonte jedoch auch, dass Europa die „großen Fehler“ vermeiden müsse, die in anderen Staaten wie etwa den Vereinigten Staaten bei der Anwendung von Sammelklagen vorkämen. Dort nutzten eine Reihe von Anwaltskanzleien das System zu ihrem Vorteil aus.
Almunias Schlussfolgerung: „Wir müssen einen Mechanismus für außergerichtliche Lösungen für Fälle einführen, bei denen keine Sammelklagen nötig sind.“
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