Regierungen stellten die rechtlichen Grundlagen der EU infrage, Zielsetzungen in den Bereichen Bildung und Armutsbekämpfung festzulegen. Sie konnten sich nur allgemein auf die Wichtigkeit von besserer Bildung und einer Bekämpfung sozialer Ausgrenzung einigen.
Die Debatte über die Messung von Fortschritten in diesen Bereichen geht weiter. Quantifizierbare Zielsetzungen werden jetzt nicht vor Juni erwartet.
Indes wurde ein expliziter Verweis auf die Kürzung von Armut um 25% fallengelassen, ebenso wie die Zielsetzungen, die Zahl der Schulabbrecher zu reduzieren und die der Hochschulabsolventen zu steigern.
Dieser Angriff auf die Kernziele ist ein schwerer Schlag für die Europäische Kommission, die auf die Unterstützung der nationalen Regierungen für die so genannte Europa-2020-Strategie gesetzt hatte, um deren Umsetzung zu gewährleisten.
Jedoch kann sich die Kommission damit trösten, dass ihr Vorschlag, 3% des BIP für Forschung und Entwicklung auszugeben, die Zustimmung der Regierungschefs fand.
Die Regierungschefs sprachen sich für diese Zielsetzung aus, die letzte Woche von den Finanzministern kritisiert worden war (EurActiv vom 17. März 2010), obwohl die Kommission bereits angekündigt hatte, einen neuen, verfeinerten Indikator für die Messung von Innovation entwickeln zu wollen.
Vor dem Treffen des Europäischen Rats diese Woche hatte Deutschland versucht, die Diskussionen über Bildungsziele zu torpedieren, da dies die Kompetenzen der deutschen Bundesländer berühre (EurActiv vom 22. März 2010).
Einige Mitgliedstaaten versuchten, Armut ganz aus der 2020-Strategie zu herauszuhalten, da das Ziel ihrer Auffassung nach nicht in den Zuständigkeitsbereich der EU fällt und die Messung von Fortschritten zu schwierig ist. Zudem wurde eingewendet, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen das primäre Mittel zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung sei, wodurch ausdrückliche Verweise auf Armut unnötig seien.
Der französische Präsident Nicolas Sarkozy kündigte an, in den kommenden Wochen gemeinsam mit der deutschen Kanzlerin Angela Merkel eine neue Formulierung über soziale Ausgrenzung vorschlagen zu wollen.
Kommissionspräsident José Manuel Barroso verteidigte standhaft Brüssels Recht, Armutsziele miteinzubeziehen. Er beharrte darauf, dass der Lissabon-Vertrag es der EU ausdrücklich erlaubt, die Bemühungen der Mitgliedstaaten im Bereich sozialer Ausgrenzung zu unterstützen.
Er räumte ein, dass weitere Arbeit über "angemessene Indikatoren" zur Messung von Armut notwendig sein werde. Dies könne allerdings rechtzeitig vor dem Gipfel des Europäischen Rats im Juni erfolgen.
Der Präsident des Europäischen Rats Herman Van Rompuy sagte, die Armutsbekämpfung sei ein Teil von Europa 2020, weil sie eine zentrale Bedeutung für das europäische Wirtschafts- und Sozialmodell habe.
Jedoch räumte auch er ein, dass es teilweise offene Schlagabtausche über die praktische Frage gegeben habe, wie Armut definiert werden sollte. Zudem gebe es "konzeptionelle Probleme" darüber, ob die Beschäftigungsziele – wenn sie denn erreicht werden – die Armut wirksam verringern würden.
Kritiker bezeichneten die Erklärung der EU-Regierungschefs zur Europa-2020-Strategie als Flop. Die Tatsache, dass man sich nicht einmal auf die fünf Spitzenziele der Kommission habe einigen können, hinterlasse einen ernüchternden Nachgeschmack.




