„Wir müssen unsere Zähne fletschen gegenüber Staaten, die wiederholt gegen die Regeln verstoßen“, so der EU-Wirtschaftskommissar Olli Rehn gestern (14. April), als er ankündigte, dass ein vollständiger Vorschlag zu der Frage am 12. Mai vorgelegt werden würde.
Als eine der Maßnahmen, die in Erwägung gezogen werden, gab der Kommissar die Möglichkeit an, die „Kohäsionsfonds auszusetzen“ für Staaten, die regelmäßig gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt verstoßen.
Kohäsionsfonds werden dazu genutzt, die ärmsten Regionen zu unterstützen, insbesondere die, deren Brutto-Inlandsprodukt unter 70 Prozent des EU-Durchschnitts liegt (siehe Hintergrund).
Diese Idee wird vermutlich bei dem informellen Treffen der EU-Wirtschaftsminister besprochen werden, welches am Freitag (16. April) in Madrid stattfinden soll.
Stabilitäts- und Wachstumspakt
Einflussreiche Mitgliedsstaaten wie Frankreich und in geringerem Maße auch Deutschland haben sich in der Vergangenheit für eine freiere Interpretation der Regeln des Paktes eingesetzt. Diese schreiben der Kommission vor, ein Defizit-Verfahren einzuleiten, sobald das Defizit eines Landes die Drei-Prozent-Schwelle des BIP überschreitet.
Das 2008 angenommene Konjunkturprogramm zur Bekämpfung der Rezession zwang beinahe alle Mitgliedsstaaten, die Schwelle zu überschreiten, und die Regeln wurden vorübergehend gelockert (EurActiv 26/11/08)
Aber die griechische Schuldenkrise nötigt Paris und Berlin, ihre Position zu überdenken und eine strengere Interpretation der EU-Budgetregeln zu fordern, während die deutsche Kanzlerin Angela Merkel sogar verlangte, dass Wiederholungstäter von der gemeinsamen Währung ausgeschlossen werden sollen (EurActiv 18/03/10)
Das Defizit-Verfahren funktioniert vorwiegend als politisches Instrument, um Budgetdisziplin durchzusetzen, hat aber letztendlich noch nie tatsächliche Strafen verhängt.
Beamte haben nicht ausgeschlossen, dass die Kommission in Zukunft Verfahren gegen Staaten mit einem Defizit von über 60 Prozent BIP einleiten könnte, eine Situation, die vorwiegend die Mittelmeerstaaten der EU betrifft.
Rehn hat außerdem vor, die Budgetkontrollen „zu vertiefen und zu erweitern“, mit der Warnung, dass „makro-ökonomische Unausgeglichenheiten über die Zeit hinweg ernsthafte Konsequenzen mit sich bringen können“.
Die Idee folgt einer Anfrage von EU-Staatsoberhäuptern im März, die Bestimmungen des Lissabon-Vertrags anzuwenden, die eine stärkere Koordinierung und Überwachung von Budgetdisziplin bei allen Mitgliedern der gemeinsamen Währung vorsehen (EurActiv 24/03/10).
Permanenter Rettungsmechanismus
"Die Kommissare sind der Meinung, dass es notwendig ist, einen permanenten Rettungsmechanismus mit starken Abschreckungselementen gegen seine Aktivierung aufzubauen", sagte Kommissar Rehn bei einer Pressekonferenz.
Nach langwierigen Verhandlungen haben EU-Mitgliedsstaaten vereinbart, ein Ad-hoc Finanzierungsinstrument einzurichten, um Griechenland zu helfen, sein Schuldenproblem zu bewältigen (EurActiv 12/04/10).
Die Europäische Kommission erwägt nun, einen permanenten Mechanismus zur Rettung von Mitgliedsstaaten auszuarbeiten, der jedoch nur als letzte Möglichkeit eingesetzt werden sollte. Um Präzision des Konzepts gebeten, sagte Rehn, dass die Kommission weiterhin abwäge, "welche Art von Abschreckung wir entwickeln müssen, um der Nutzung dieses neuen Mechanismus vorzubeugen."
Rehn lehnt deutsche Ideen ab
Der Kommissar lehnte Vorschläge von Kanzlerin Merkel ab, Mitglieder der Eurozone nach wiederholten Regelverstößen vom Block auszuschließen.
"Dem Vertrag zufolge ist dies nicht möglich", sagte er. "Diese Idee würde eine Änderung des Vertrags erfordern. Persönlich habe ich Bedenken diesbezüglich."
Rehn sagte, dass die Idee, einen Europäischen Währungsfond aufzubauen, die in den letzten Wochen in Deutschland kursierte, "ein interessanter Beitrag" sei, betonte jedoch, dass dies ebenfalls eine Vertragsänderung erforderte.
"Wir wissen alle, was dies bedeutet", so Rehn, der damit erneut betonte, seine bevorzugte Vorgehensweise sei, bereits existierende Instrumente zu stärken.




