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Regionen hoffen auf neue Kompetenzen unter Lissabon-Vertrag

Veröffentlicht 10. Februar 2010
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Obwohl sie von Kommentatoren weitgehend ignoriert wurden, glauben die europäischen Regionen, dass sie durch den neuen Lissabon-Vertrag zu stärkeren Akteuren im EU-Entscheidungsprozess werden. Dies haben Recherchen von EurActiv ergeben.

Der Ausschuss der Regionen (AdR) wird heute (10. Februar) in Brüssel eine Generalversammlung zur Wahl seines neuen Präsidenten abhalten. Dabei soll über den künftigen Umgang mit den neuen vom Lissabon-Vertrag geschaffenen Kompetenzen diskutiert werden.

Der französische Abgeordnete und Bürgermeister Dünkirchens, Michel Delebarre, vertrat gegenüber EurActiv die Auffassung, dass der AdR nun nicht länger ein reiner Papiertiger sei.

Nach Einschätzung Delebarres, einst selbst AdR-Präsident, machen die neuen Kompetenzen der Versammlung – vor allem das Recht, den Europäischen Gerichtshof anzurufen – den AdR zu weit mehr als "nur" einem beratenden Gremium.

Stattdessen sei der AdR damit de facto zu einer Institution geworden.

Hinter vorgehaltener Hand beschweren sich viele AdR-Vertreter darüber, dass der Einfluss des Ausschusses auf die EU-Gesetzgebung ihrer Meinung nach oftmals nicht ausreichend anerkannt wird. Daher hoffen sie, dass die neuen Kontrollbefugnisse nicht nur zu einer verbesserten EU-Entscheidungsfindung beitragen werden, sondern auch die Sichtweise vom AdR als einflussreichen politischen Akteur stärken werden.

Wie sich ein Vertreter ausdrückte, könne der AdR nun zu einer Art "politischer Pitbull" werden, der den anderen EU-Institutionen unentwegt nach den Fersen schnappt, damit diese das im Lissabon-Vertrag enthaltene Subsidiaritätsprinzip einhalten. Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass die Union nur in solchen Fällen handeln darf, in denen sie effektiver als die nationale, regionale oder lokale Ebene handeln kann.

Die Bändigung des politischen Pitbulls

Jedoch zeigen sich nicht alle Regionalvertreter davon überzeugt, dass der AdR seine potenzielle neue Rolle so offensiv ankündigen sollte.

Der sächsische Justizminister Jürgen Martens etwa, dessen Bundesland kürzlich dem AdR beigetreten ist, plädierte im Gespräch mit EurActiv dafür abzuwarten, ob der Ausschuss die Interessen der Regionen nach den Veränderungen tatsächlich besser vertreten können wird.

"Wir müssen aufpassen, dass der AdR nicht von einigen Regionen dazu genutzt wird, die europäische Politik der Kommission und des Parlaments unter dem Vorwand der Verteidigung des Subsidiaritätsprinzips zu behindern", mahnte er.

Diese Kompetenzen sollten seiner Auffassung nach umsichtig genutzt werden. Vor allem in Politikbereichen, in denen die Regionen kaum Einfluss hätten, sollte sich der AdR zurückhalten.

Bei der Diskussion zentraler politischer Fragen sollte der AdR hingegen eine entschlossene Haltung einnehmen. Durch eine derartige Konzentration auf das Wesentliche werde er seine Macht ausbauen können.

Europaweit hoffen Regionen auf eine wichtigere Rolle

Eine Momentaufnahme einiger europäischer Regionen offenbart ein gemischtes Bild. Während einige die neuen Befugnisse als positiv bewerten, zeigen sich andere skeptisch, ob diese einen Unterschied machen werden.

In der Tschechischen Republik bestehen ernsthafte Befürchtungen fort, dass die tschechischen Regionen noch nicht in der Lage sind, die neuen Chancen hinreichend zu nutzen.

Petr Schlesinger, Rechtsexperte der Vereinigung von Städten und Kommunen der Tschechischen Republik (SMOČR), zeigte sich gegenüber EurActiv.cz davon überzeugt, dass die neuen Befugnisse im Bereich der Subsidiarität sowohl das größte Potenzial als auch die größten Herausforderungen für regionale und kommunale Behörden in sich bergen.

Obwohl diese Behörden die so genannte "Gelbe Karte" nicht direkt ausspielen könnten, könnten sie das europäische Gesetzgebungsverfahren durch viele neue Möglichkeiten beeinflussen, etwa indem sie bei Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip Druck auf nationale Parlamentarier ausübten, damit diese dagegen vorgingen.

Schlesinger räumte jedoch ein, dass er sich nicht vorstellen könne, wie dies unter den derzeit herrschenden Bedingungen in Tschechien funktionieren solle. Er konstatierte ein Widerstreben nach größerer Selbstbehauptung auf kommunaler Ebene und führte dies auf historische Gründe zurück. Die Kommunen kämpften immer noch darum, aus alten, kommunistischen Denkmustern auszubrechen.

Dabei sähen sie sich oft eher als Teil einer zentralisierten öffentlichen Verwaltung anstatt als politische Akteure mit eigenen politischen Verantwortungsbereichen.

Aus ähnlichen Gründen üben die Bürger vor Ort ihm zufolge zu wenig Druck aus, weil sie ihre kommunalen Behörden nicht als Gesetzgeber wahrnehmen.

Auch auf regionaler Ebene scheint eher wenig Begeisterung dafür zu herrschen, Veränderungen zur Nutzung der neuen Lissabon-Befugnisse einzurichten. So sagte Jaroslaw Palas, Präsident der Mährisch-Schlesischen Region, seine Region sehe derzeit keine neuen Maßnahmen zur Einflussnahme auf die EU-Gesetzgebung unter dem Lissabon-Vertrag vor.

Im Gegensatz dazu begrüßten die von EurActiv.sk kontaktierten regionalen und kommunalen Behörden in der Slowakei die neuen Befugnisse des Lissabon-Vertrags ausdrücklich. Vor allem begrüßten sie das Recht des Ausschusses der Regionen, gegen EU-Gesetzgebung vorzugehen, die ihrer Auffassung nach gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt.

Zudem betonten sie, dass der Vertrag neben wirtschaftlichem und sozialem Zusammenhalt erstmalig auch den "territorialen Zusammenhalt" als Leitprinzip der EU-Politik explizit erwähnt.

Die slowakischen Regionen wollen die regionale Zusammenarbeit zwischen örtlichen Behörden und ihren Partnern bei sozialen und wirtschaftlichen Fragen stärken. Zudem wollen sie nicht nur die Zusammenarbeit zwischen den Regionen, sondern auch die Kommunikation zwischen den Regionen und der Europäischen Kommission weiterentwickeln und vertiefen.

Das erklärte Ziel aller befragten Regionen war es, mehr mit ihren Partnern zu interagieren sowie Wissen und bewährte Praktiken auszutauschen, um die regionale Entwicklung zu verbessern.

In einem Interview mit EurActiv.sk sagte der slowakische EU-Botschafter Ivan Korcok, es sei zwar verfrüht, über wahre Fortschritte der slowakischen Regionen auf EU-Ebene zu sprechen, die Europäische Union werde sich künftig jedoch stärker auf die Regionen verlassen, da diese sich zunehmend zu einflussreichen politischen Akteuren entwickelten.

Um dies zu erreichen, müssten sie allerdings zusammenarbeiten und aktiv sein.

In Bulgarien bestätigte Krasimir Mirew, Leiter der bulgarischen Vertretung im Ausschuss der Regionen, gegenüber EurActivs Partner Dnevnik, dass der Lissabon-Vertrag den kommunalen und regionalen Behörden aller EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Bulgariens, mehr Möglichkeiten eröffne. So gesehen wachse die Rolle des Ausschusses der Regionen.

Die neue Möglichkeit des AdR, EU-Gesetze, die gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen, mit einfacher Mehrheit an den Europäischen Gerichtshof verweisen zu können, sollte Mirew zufolge sparsam eingesetzt werden.

"Ich bewerte dies als eine sehr extreme Maßnahme, weil die Arbeit des Ausschusses und seine Zusammenarbeit mit anderen EU-Institutionen vom Prinzip der Konsensfindung geleitet wird", erklärte er.

Stellungnahmen: 

Laut Präsident des Ausschusses der Regionen Luc Van den Brande stellt das Recht, vor dem Europäischen Gerichtshof eine Verletzungsklage zu erheben, nach jahrelangen Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten und den anderen Institutionen bereits eine große Leistung dar.

"Wir sehen dieses neue Recht auf Anfechtung von Rechtsvorschriften vor dem Gerichtshof eher als Abschreckungsmaßnahme denn als echte Drohung. Wir sind davon überzeugt, dass diese neue Möglichkeit zur Stärkung unserer Beziehungen zu den anderen EU-Institutionen und den nationalen Parlamenten beitragen wird. Wir werden dieses Recht mit Bedacht wahrnehmen, jedoch in Fällen, in denen wir der Auffassung sind, dass das Subsidiaritätsprinzip im Rahmen der EU-Rechtssetzung gewahrt werden muss, auch mit großer Entschlossenheit ausüben. Wir hoffen jedoch, dass es dank einer raschen Umsetzung aller Bestimmungen des Lissabon-Vertrages, die bereits in der prälegislativen Phase und während der Verabschiedung neuer EU-Rechtsvorschriften die Subsidiarität stärken, nicht dazu kommen wird", erklärte Van den Brande.

(European Commission)
Hintergrund : 

Der Lissabon-Vertrag trat am 1. Dezember 2009 in Kraft.

Dem Ausschuss der Regionen (AdR) zufolge verleiht der Lissabon-Vertrag den politischen Ebenen, die den Bürgern am nächsten sind, mehr Macht: Kommunen, Kreistage und Regionalparlamente. Wenn neue EU-Gesetze entworfen werden, müssen ihre Befugnisse berücksichtigt werden und sie müssen bereits zu einem frühen Zeitpunkt im Rahmen weit reichender Konsultationen Gehör finden. Ab dem 1. Dezember muss die EU zudem jedem Gesetzesvorschlag eine Analyse der finanziellen und administrativen Auswirkungen auf Regionen und Kommunen beifügen. Gleichzeitig erhält der Ausschuss der Regionen – "die Stimme der europäischen Städte und Regionen in Brüssel" – neue Rechte und nimmt seinen Angaben zufolge gegenüber den anderen EU-Institutionen eine stärkere Position ein.

Der Ausschuss der Regionen kann nun gegen neue EU-Gesetze vor dem Europäischen Gerichtshof klagen, wenn er der Auffassung ist, dass diese gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen. Der Lissabon-Vertrag stärkt zudem die beratende Funktion des Ausschusses: Künftig müssen nicht nur die Kommission und der Rat, sondern auch das Parlament den Ausschuss konsultieren. Geschieht dies zu selten, kann der Ausschuss den Europäischen Gerichtshof anrufen. Zudem verleiht der neue Vertrag dem AdR das Recht, von den drei Institutionen in einer Reihe neuer Politikbereiche angehört zu werden, etwa bei der Energie- und Klimapolitik.

Weiterhin teilt der AdR mit, dass der Lissabon-Vertrag zum ersten Mal den "territorialen Zusammenhalt" als grundlegendes Ziel der Europäischen Union festlegt. Der Vertrag erkennt zudem die lokale und regionale Autonomie an und sieht eine größere Überwachung des Subsidiaritätsprinzips durch nationale und regionale Parlamente mit gesetzgeberischen Befugnissen (wie zum Beispiel die deutschen Landtage) vor.

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