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Anti-Terrorpläne der EU: Überweisungen sollen leichter zurückverfolgbar werden [DE]

Veröffentlicht 26. Juli 2005 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Die Europäische Kommission wird die Einführung neuer Vorschriften für Überweisungen vorschlagen, die die Terrorismusfinanzierung erschweren sollen.

Die Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, wonach Banken Name, Adresse und Kontonummer aller Personen festhalten müssen, die Überweisungen in und aus der EU vornehmen. Für Überweisungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten muss lediglich die Kontonummer  und nur auf Anfrage der Bank des Empfängers auch Name und Adresse angegeben werden.

Ziel des Vorschlages ist es, Terroristen von Finanzierungsquellen abzuschneiden, indem Gelder besser zurückverfolgt werden können. Die Angaben müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Ohne die obligatorischen Informationen, kann die Bank des Empfängers die Überweisung ablehnen. Wenn der Verdacht der Terrorismusfinanzierung besteht, können die Banken die zuständigen Behörden informieren. 

Mit dieser Verordnung kommt die EU Verpflichtungen nach, die ihr von der internationalen Financial Action Task Force gegen Geldwäsche, die 2004 neun Empfehlungen zur Terrorismusfinanzierung annahm, auferlegt worden sind.

Die Verordnung ist eine der Anti-Terror-Maßnahmen, auf die sich Minister der 25 Mitgliedstaaten bei einem außerordentlichen Treffen des Rates am 13. Juli als Reaktion auf die Bombenanschläge in London am 7. Juli geeinigt haben (siehe EurActiv 14. Juli 2005).

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