Bevölkerungsalterung
In der Mitteilung von 2003 weist die Kommission darauf hin, dass die Bevölkerung der EU aufgrund des Geburtenrückgangs und höherer Lebenserwartungen altert. Dies werde in den 25 Mitgliedstaaten voraussichtlich zu einer Reduzierung der Arbeiterschaft von 303 auf 297 Millionen Arbeitskräfte im Jahr 2020 führen. Da dies ein geringeres Wirtschaftswachstum zur Folge haben würde, sei Wirtschaftsmigration für die Wirtschaftskonjunktur wesentlich. Es müsse ebenfalls berücksichtigt werden, dass es zunehmend einen Wettbewerb zwischen Wirtschaftsblöcken um Arbeitskräfte gebe.
Mangel an Arbeitskräften
In den letzten Jahren haben verschiedene Berichte allesamt auf den Mangel an Arbeitskäften in Bereichen wie insbesondere Informatik, Gesundheitswesen und dem Bauwesen hingewiesen. Dies wirft die Frage auf, ob ein horizontaler (gemeinsame Einreisebestimmungen) oder ein sektorenspezifischer Ansatz gewählt werden oder die Möglichkeit von Schnellverfahren geschaffen werden soll, um die zügige Erteilung von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen zu ermöglichen und damit den Lücken auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken.
Illegale Einwanderung Eine langfristig angelegte Politik ist erforderlich, damit gewährleistet werden kann, dass Wirtschaftsmigration legal vonstatten gehen kann: derzeit werden Lücken häufig mit illegalen Einwanderern geschlossen. Um den Informationsaustausch bezüglich illegaler Einwanderungsmuster zu fördern, wird die Kommission das Computernetzwerk ICONET einsetzen, welches Frühwarnmeldungen bezüglich illegaler Einwanderer übermitteln soll.
Nationale und EU-Bestimmungen
Das Recht der einzelnen Mitgliedstaaten, das Einwanderungsniveau selbst zu steuern, wird von der EU und dem neuen Verfassungsvertrag auch weiter ausdrücklich anerkannt (siehe auch 'Vertrag über eine Verfassung für Europa': Artikel III-267). In ihrem Grünbuch akzeptiert die Kommission dies, stellt aber gleichzeitig fest, dass eine Angleichung der Verfahren und Kriterien für den legalen Aufenthalt nötig sei. Dies bedeutet, dass es den Mitgliedstaaten überlassen bleiben würde, wie viele Einwanderer sie in ihr Land lassen.
‚Green Cards’ / Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen
Das Grünbuch soll eine öffentliche Diskussion über den Umfang und den Anwendungsbereich der Einreisegenehmigungen, die auf EU-Ebene erteilt werden würden, anstoßen. Die Möglichkeit würde durch die Einführung eines ‚Green Card’-Systems im Stil der USA geschaffen werden. Dieses System würde Personen das Recht geben, überall in der EU eine Beschäftigung aufzunehmen. Auf welcher Grundlage würde ein solcher Aufenthaltstitel erteilt werden: unmittelbar nach Erfüllung bestimmter Kriterien oder nur wenn ein bestehender langfristiger Aufenthaltstitel verlängert wird? Und in welcher Beziehung würde diese EU-Genehmigung mit von den Mitgliedstaaten ausgestellten Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen stehen? Oder sollte es den Mitgliedstaaten auch weiter überlassen bleiben, Aufenthaltstitel auszustellen?
Genehmigungsverfahren
Das Grünbuch stellt die Frage, ob es eine Bestimmung geben sollte, nach der Drittstaatsangehörige nur dann einen Aufenthaltstitel erhalten können, wenn es keine Bürger des Mitgliedslandes und keine EU-Bürger für die offenen Stellen gibt (‚Community preference rule’). In diesem Zusammenhang muss ebenfalls geklärt werden, ob eine Arbeitsgenehmigung nur für einen bestimmten Arbeitsplatz Gültigkeit haben oder ob ein flexibleres System aufgebaut werden soll, dass es dem/der Antragssteller/in ermöglicht, verschiedene Erwerbstätigkeiten auszuführen, wenn er/sie die hierfür erforderlichen Kriterien erfüllt (Ausbildung, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung etc.).
Rechte und Integration
Eine Person, die in der EU wohnen und arbeiten darf, muss einen sicheren Rechtsstatus genießen, der ihr gewisse wirtschaftliche und soziale Rechte gibt. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Erteilung verschiedener Rechte von der Länge des Aufenthalts abhängig gemacht werden soll. Hierzu gehört auch die Frage, wie und ob Einwanderern die Eingliederung in die Gastgesellschaft erleichtert werden soll (durch Sprachkurse und andere gesellschaftlich ausgerichtete Kurse). Auch hinsichtlich der Rückkehr von zeitlich befristeten Arbeitskräften in ihr Herkunftsland sowie diesbezügliche Verpflichtungen des Herkunftslands herrscht noch Klärungsbedarf.
Im September 2005 wird die Kommission eine Mitteilung veröffentlichen, welche den Rahmen einer Integrationsagenda skizziert.



