Derzeit existieren in 19 der 27 EU-Mitgliedstaaten strafrechtliche Sanktionen gegen Arbeitgeber von illegalen Einwanderern. Im Vereinigten Königreich müssen Arbeitgeber mit Bußgeldern rechnen und ein neues Gesetz wird Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren einführen. Kommissar Frattini will jedoch sicherstellen, dass Arbeitgeber mit einheitlicheren Strafen rechnen müssen, weil die Gesetzgebung und Vollstreckungsraten stark variieren.
Eine Harmonisierung der Gefängnisstrafen wurde, obwohl sie in Betracht gezogen wurde, in der Mitteilung vom 16.Mai 2007 jedoch nicht angekündigt.
Hinter dem Vorschlag steht der Wunsch, die Ausbeutung nicht gemeldeter Einwanderer und den Sog, der die illegale Einwanderung fördert, einzudämmen. Frattini ist auch der Meinung, dass die Beschäftigung illegaler Einwanderer den Wettbewerb verzerrt.
Der Gesetzesentwurf ist jedoch noch weit davon entfernt, in das EU-Recht übernommen zu werden, da viele von Frattinis Kommissionskollegen an der Angemessenheit der Maßnahme zweifeln.
Der Plan könnte zudem dazu führen, dass die EU sich auf das sensible Terrain des Strafrechts begibt, das seit jeher zu den Kompetenzen der Mitgliedstaaten gehört und von diesen aufmerksam überwacht wird.
Die Kommission hat festgestellt, dass eine verstärkte Überwachung der Grenzen sich in Australien und den USA als erfolgreich herausgestellt hat, wo rund 400 Wirtschaftsfachleute damit beauftragt sind, die Bedürfnisse des US-Marktes dem Angebot der Drittstaaten anzupassen.



