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Seit den Terroranschlägen in Madrid im Jahr 2004 und in London im Juli dieses Jahres ist der Kampf gegen das organisierte Verbrechen der Terrorismusbekämpfung als oberste politische Priorität gewichen. Drogen- und Menschenhandel stehen jedoch nach wie vor im Blickfeld.
Viele Maßnahmen des Antiterror-Aktionsplan
, in Kraft seit Dezember 2005, können auch auf das organisierte Verbrechen angewendet werden
Oktober 2005: Veröffentlichung der Schlussfolgerungen des Rates zum Menschenhandel
Oktober 2005: Überprüfung der Umsetzung des Drogenaktionsplanes
„Organisiertes Verbrechen“ ist der Oberbegriff für eine Reihe von Straftaten wie beispielsweise Betrug, Waffen- und Drogenhandel, Schmuggel von radioaktivem oder nuklearem Material, Menschhandel, Geldwäsche und Finanzkriminalität.
Seit 2004 werden die Maßnahmen im Kampf gegen das organisierte Verbrechen unter der Antiterrorpolitik der EU zusammengefasst, da viele Maßnahmen gegen den Terrorismus auch „altmodische“ Verbrechen abdecken. Dieses LinksDossier befasst sich ausschließlich mit Straftaten, die nicht mit terroristischen Aktivitäten im Zusammenhang stehen. Eine ausführlichere Analyse der Anti-Terror-Maßnahmen finden sie in einem separaten LinksDossier sowie in einem Bericht von EurActiv über die Dringlichkeitsmaßnahmen, die nach den Anschlägen am 7. Juli in London ergriffen wurden.
Durch das Haager Programm 2005 – 2010 soll die Kooperation der Mitgliedstaaten im Bereich Justiz und Sicherheit enger werden. Hierbei soll durch verstärkte polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Informationsaustausch und Grenzkontrollen der Kampf gegen den Terrorismus und das organisierte Verbrechen verstärkt werden.
Für den Kampf gegen das organisierte Verbrechen hat die EU die verschiedensten Einrichtungen gegründet:
Polizeiliche und justizielle Kooperation
Das größte Hindernis im Kampf gegen das organisierte Verbrechen war die mangelhafte Kooperation der EU-Mitgliedstaaten. Seit 2004 hat sich die Situation allerdings erheblich verbessert. Denn das Haager Programm führte den „Grundsatz der Verfügbarkeit“ ein, welcher besagt, dass allen für die Strafverfolgung zuständigen Behörden der Zugang zu den Informationen eines anderen Mitgliedstaats ermöglicht werden muss, falls dies notwendig erscheint.
Nationale und internationale kriminelle Machenschaften
In vielen Ländern Europas gibt es bereits seit geraumer Zeit kriminelle Netze (Italien – Mafia, die Niederlande – Drogenhandel, Polen – Geldwäsche, Litauen – Banknotenfälschung), doch die Internationalisierung des organisierten Verbrechens schreitet immer weiter voran. Chinesische, russische und albanische Gruppen sind in zunehmendem Maße in verschiedene kriminelle Aktivitäten innerhalb der EU verstrickt. Daher wird die EU immer stärker international tätig, z.B. im Rahmen der Konvention der Vereinten Nationen gegen transnationale Kriminalität
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Menschenhandel
Eines der Hauptziele der britischen Ratspräsidentschaft (Juni 2005 – Dezember 2005) war die Entwicklung eines Aktionsplanes gegen Menschenhandel innerhalb der EU. 2003 hat die Kommission eine Expertengruppe zum Menschenhandel eingesetzt. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Gruppe hat die Kommission im Dezember 2005 einen Vorschlag für einen Aktionsplan gegen Menschenhandel vorgestellt.
Drogen
Laut Europol sind Drogenproduktion und –handel die am stärksten verbreiteten transnationalen organisierten Verbrechen in der EU. Innerhalb der EU gibt es ca. 2.000.000 Drogenabhängige. Im Oktober 2004 hat die Kommission die Bewertung der Drogenstrategie 2000 – 2004 vorgestellt, wonach die meisten EU-Mitgliedstaaten bereits einen weit reichenden Ansatz zur Drogenbekämpfung angenommen hatten, zur Bewertung ihrer Wirksamkeit fehlte allerdings die erforderliche Datenmenge. Die Kommission hat nun sowohl eine neue Drogenstrategie 2005 – 2012 als auch einen neuen Drogenaktionsplan 2005-2008 angenommen, der vor allem auf die Vorbeugung, Behandlung und Vernichtung der Drogenproduktionsstätten und des Drogenhandels abzielt, wodurch insbesondere Drogenkonsum und –angebot, , verringert werden sollen.
Wirtschaftkriminalität
Sowohl Geldwäsche als auch Kreditkartenbetrug sind in der EU auf dem Vormarsch. Zwei aufeinander folgende EU-Richtlinien (eine Dritte wird derzeit erarbeitet) verpflichten nun Unternehmen alle verdächtig erscheinenden Transaktionen durch ihre Kunden zu melden. Dies betrifft insbesondere Banken, Buchhalter, Anwälte und Kasinos (s. ebenfalls das LinksDossier „Geldwäsche“). Initiativen im Kampf gegen Betrug werden auf EU-Ebene durch den 2004 – 2007 EU-Aktionsplan zur Betrugsbekämpfung fortgeführt (s. auch das LinksDossier „Finanzbetrug“).
Andere Initiativen
Kürzlich gestartet Initiativen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Kooperation:
Bürgerrechtliche Bedenken
Viele Bürger- und Menschenrechtsorganisationen sind sehr besorgt darüber, dass die getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus nicht nur die Freiheiten gesetzestreuer Bürger allmählich zerstören könnten, sondern auch die Schutzmaßnahmen für jene, die wegen terroristischer oder anderer Vergehen angeklagt werden.
In seinem Bericht von 2004 identifizierte Europol eine Veränderung der Strukturen innerhalb der organisierten Kriminalität – weg von spezifischen hin zu vielseitigeren Verbrechen. Der Schwerpunkt liegt bei Verbrechen mit geringem Risiko und großen Gewinnchancen wie z.B. Menschenhandel, Schmuggel und Drogen. Um den Menschenhandel zu bekämpfen, macht sich Europol für eine Harmonisierung der Asyl- und Visumsgesetze sowie ein einheitliches Format für alle Visa und Reisepässe stark.
Die Bürgerrechtsorganisation Statewatch warnt davor, dass viele Maßnahmen im Kampf gegen den Terrorismus eine Zunahme der Überwachung der allgemeinen Bevölkerung zur Folge haben wird. In einem einer EU-Expertengruppe unterbreiteten Vorlage über fundamentale Rechte heißt es, dass zwischen Freiheiten und Rechten auf der einen Seite und dem Sicherheitsanspruch auf der anderen Seite kein Gleichgewicht mehr bestehe. Sicherheitsanspruch, Strafverfolgung und die für die innere Sicherheit zuständigen Behörden würden die Debatte dominieren und Eilgesetze würden allmählich zur Norm werden.
Die European Criminal Bar Association hat davor gewarnt, dass dem Europäische Haftbefehl „wichtige Schutzmaßnahmen und Rechte angeklagter Personen“ zum Opfer fallen. In Deutschland wurde ein Gesetz zur Umsetzung des Haftbefehls in nationales Recht gestoppt, da es nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die im Grundgesetz verankerten Grundrechte verstößt (s. EurActiv, 19. Juli 2005).
In dem jährlichen Bericht des europäischen Überwachungszentrums für Drogen und Drogenabhängigkeit aus dem Jahr 2004 heißt es, dass es Anzeichen einer Veränderung des Drogenkonsums gebe. Die Zahl der Drogentoten nehme ab, ebenso wie die Zahl der Menschen, die sich wegen ihres Drogenkonsums mit HIV infiziert hätten. Dies sei vor allem auf den Rückgang des Heroinkonsums zurückzuführen. Unterdessen gebe es immer mehr Menschen, die Kokain und andere synthetische Drogen nehmen.
Nach Ansicht des Europarates stellt der Menschhandel in Europa das größte Problem dar. Im Mai 2005 verabschiedete er eine Konvention gegen Menschenhandel und fasste einen Überwachungsmechanismus ins Auge. Der Erfolg eines solchen Übereinkommens hängt allerdings in höchstem Maße von dem Engagement der einzelnen Mitgliedstaaten ab.