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Kampf gegen den Terror: USA fordern Zugang zu Fluggastdaten [DE]

Veröffentlicht 15. Mai 2007 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Der Heimatschutzminister der USA, Michael Chertoff, forderte die Europaabgeordneten auf, ihre ablehnende Haltung zu einem neuen Abkommen mit Washington hinsichtlich der Übertragung von Fluggastdaten an die amerikanischen Behörden zu überwinden, da dies von großer Bedeutung für den Kampf gegen den Terrorismus sei.

Der Heimatschutzminister der USA, Michael Chertoff, besuchte am 14. Mai 2007 das Europäische Parlament, um die Europaabgeordneten davon zu überzeugen, dass es von großer Bedeutung für den Kampf gegen den Terrorismus sei, Privatdaten von Fluggästen, die von Europa nach Amerika fliegen, zu erfassen.

Die Europaabgeordneten des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten stehen den Methoden der USA jedoch kritisch gegenüber.

Im Mittelpunkt der Diskussionen stehen die Fragen, wie lang die US-Behörden Fluggastdaten nutzen können, wann diese zerstört werden und welche Regierungseinheiten Zugang zu den vertraulichen Informationen erhalten sollten.

Chertoff erhofft sich von dem neuen Abkommen, dass die USA die Daten länger aufbewahren darf, als dies unter dem derzeitigen Abkommen zulässig ist. Momentan können Daten, auf die nicht zugegriffen wurde, dreieinhalb Jahre aufbewahrt werden,  Datensätze, auf die zugegriffen wurde, werden in einer Datei für gelöschte Daten weitere acht Jahre zu Kontrollzwecken aufbewahrt. Die längere Aufbewahrung begründet Chertoff damit, dass Terroristen ihre Anschläge über mehrere Jahre planten.

Weiterhin will Chertoff einführen, dass Antiterrorbehörden direkt von den Computern der Fluggesellschaften auf die Informationen zugreifen können. Die europäischen Länder bestehen jedoch darauf, dass die Fluggesellschaften selbst die Informationen übermitteln müssen, und dass diese den amerikanischen Exekutivorganen für Antiterroruntersuchungen nur dann mitgeteilt werden, wenn diese Agenturen ähnliche Datenschutzstandards hätten, wie die EU.

Die EU befürwortet weiterhin, dass die Daten anonym bleiben, es sei denn sie passen auf ein Profil eines in einer Datenbank erfassten Terroristen.

Das Abkommen läuft im Sommer aus und ohne ein neues Abkommen werden europäische Fluggesellschaften gezwungen, zwischen Gerichtsverfahren in Europa wegen dem Verstoß gegen Datenschutzgesetze der EU oder einer Strafe von bis zu 4.700 Euro bzw. einer Verweigerung der Landegenehmigung in den USA, wenn sie sich weigern, Informationen zu übermitteln, zu wählen.

Stellungnahmen: 

In seinem Treffen mit den Europaabgeordneten des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten sagte der Heimatschutzminister der USA, Michael Chertoff, dass die USA Daten sammelten, da sich diese Methode bereits als wirksam erwiesen habe, gefährliche Menschen aus dem Land fern zu halten.

Er führte an, man hätte 11 der 19 Flugzeugentführer, mit nur geringen Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten, identifizieren können, wenn ein ähnliches System der Datensammlung bereits vor dem 11. September existiert hätte. 

Es sei schwierig, so Chertoff im Angesicht der ‚tragischen Lektion’, die die Geschichte gelehrt habe, ein Instrument abzulehnen, dass, ‚auf nur geringe Kosten der bürgerlichen Freiheiten’, ein großes Potential habe, Menschenleben zu retten. Er forderte die ‚zivilisierten Länder’ auf, die Datenschutzrechte der anderen zu respektieren, und betonte, dass traditionelle rechtliche und politische Instrumente nicht geeignet seien, den neuen terroristischen Bedrohungen des 21. Jahrhunderts zu begegnen.

Chertoff sagte weiterhin, es wäre sicherer für alle, wenn man durch den ‚intelligenten Gebrauch’ von Informationen besser bestimmen könnte, wer eine Bedrohung darstelle.

Die niederländische Europaabgeordnete Sophia in 't Veld (ALDE), Verfasserin einer Empfehlung an den Rat über eine Verhandlungsstrategie, warnte, dass es keine vertrauenswürdigen Einschätzung solcher Maßnahmen gebe, sondern nur ‚Anekdoten’. Sie fügte hinzu, dass es nicht am Mangel an Informationen gelegen habe, die Anschläge des 11. September zu verhindern, sondern an den Fähigkeiten der amerikanischen Geheimdienste diese Informationen zu nutzen.

Sie drückte weiterhin ihre Unzufriedenheit darüber aus, dass EU-Bürger nur unter dem Schutz des US-Privatrechts stehen aufgrund eines ‚administrativen Gefallens’, der beliebig abgerufen werden könne, und nicht durch die Gesetzgebung. Sie forderte die deutsche Ratspräsidentschaft und die Kommission auf, zu einem Abkommen zu finden, dass sowohl europäische als auch amerikanische rechtliche Prinzipien und Interesse reflektiere, anstatt einseitige US-Standards und –Wünsche aufzuerlegen.

Der deutsche Europaabgeordnete Herbet Reul (EVP-ED) erinnerte die Europaabgeordneten jedoch daran, dass die Zeit für die Verhandlungen eines neuen PNR-Abkommens ablaufe, und dass ein positives Ergebnis unerlässlich sei.

Nächste Schritte: 
  • 31. Juli 2007: Das vorläufige Abkommen über Fluggastdatensätze läuft aus; dies erhöht den Druck, ein neues Abkommen abzuschließen.

Hintergrund : 

Nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 haben die USA den Zugang zu den persönlichen Informationen gefordert, die Fluggäste zur Verfügung stellen, wenn sie ihr Flugticket buchen, einschließlich Namen und Adressen, jedoch ebenfalls Kreditkarteninformationen, Email-Adressen, Telefonnummern sowie Hotel- und Autoreservierungen (Fluggastdatensätze; PNR-Daten = Passenger Name Records).

Fluggesellschaften, die sich weigerten, die geforderten Daten zur Verfügung zu stellen, wurde mit einer Entziehung ihrer Landeerlaubnis gedroht.

Ein erstes Abkommen wurde im Mai 2004 unterzeichnet. Es ermöglicht den USA den Zugang zu 34 verschiedenen Arten von Informationen. Nach einer Beschwerde des Europäischen Parlaments wurde es jedoch zwei Jahre später vom Europäischen Gerichtshof als unrechtmäßig erklärt, da es die Grundrechte der Passagiere missachtet und nicht auf einer angemessenen Rechtsgrundlage gründet.

Ein vorläufiges Abkommen wurde im Oktober 2006 (EurActiv 6. Oktober 2006) getroffen; es läuft jedoch im Juli 2007 aus. Verhandlungen über ein neues Abkommen werden derzeit durchgeführt.

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