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Menschenrechtsagentur soll Terrorismusbekämpfung koordinieren [DE]

Veröffentlicht 14. September 2006 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Ein Parlamentsausschuss schlägt vor, das Mandat der zukünftigen europäischen Agentur für Menschenrechte auf zwischenstaatliche Zusammenarbeit in den Bereichen Terrorbekämpfung und polizeiliche Koordinierung auszuweiten.

Der Ausschuss des Europäischen Parlaments für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hat am 13. September 2006 einen Bericht verabschiedet, in dem Vorschläge gemacht werden in Bezug auf die von der Kommission vorgeschlagenen EU-Agentur für Grundrechte.

Der Ausschuss setzt sich dafür ein, das Mandat der zukünftigen Agentur auf die Bereiche polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit sowie auf Immigrationsfragen und Anti-Terrormaßnahmen auszuweiten. Des weiteren schlägt der Ausschuss vor, dass sich die Agentur nicht nur mit dem Stand der Menschenrechte in den EU-Mitgliedstaaten befassen soll, sondern ebenfalls in den Kandidatenstaaten und in Staaten, mit denen Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen geschlossen wurden (SAA). Der Ausschuss befürwortet eine Stärkung der Rolle des Parlaments in der Grundrechteagentur.

Die Agentur für Grundrechte wird die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) ersetzen. Sie wird Informationen sammeln, jährlich Berichte veröffentlichen und die Mitgliedstaaten und die EU über Gesetzesinitiativen beraten. Sie soll die Arbeit des Ministerrats unterstützen und die Aktionen der nationalen Menschenrechtsinstitutionen koordinieren. Die Agentur wird sich jedoch nicht mit Einzelfällen beschäftigen. 

Die Agentur könnte bereits am 1. Januar 2007 die Arbeit aufnehmen.

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