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2. Dezember 2008
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Terrorbekämpfung: Frattini will Fluggastdaten nutzen [DE][en][fr

Erschienen: Donnerstag 24. August 2006    | Aktualisiert: Sonntag 8. April 2007   

Franco Frattini, Kommissar für Justiz und Sicherheit, wird eine Änderung des Datenschutzes vorschlagen, welche die Übermittlung von Fluggastdaten an die Sicherheitsbehörden ermöglichen soll. 

Hintergrund:

Zwar hat die Kommission offiziell noch keinen Vorschlag präsentiert, aber Frisco Roscam Abbing, Sprecher des Vize-Präsidenten der Kommission und Kommissars für Justiz und Sicherheit, Franco Frattini, hat bereits zum Ausdruck gebracht, dass es zu den höchsten Prioritäten des Kommissars gehört, Listen mit Fluggastnamen für die Regierungen zugänglich zu machen, um die Sicherheit zu verbessern. Diese Ankündigung folgt, nachdem bekannt wurde, dass Terroristen Bombenangriffe auf Flüge zwischen Großbritannien und den USA planten.

Zurzeit gibt es in Europa kein System, das Behörden ermöglicht, routinemäßig Fluggastdaten einzusehen. 

Weitere Nachrichten:

Der Vorschlag sieht vor, europäischen Regierungen zu ermöglichen, Zugang zu Datenbanken zu bekommen, in denen, neben den Namen und der Adresse der Fluggäste, Informationen über Kreditkarten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Hotel- und Mietwagenreservationen registriert sind.

„Die Informationen würden an die Behörden des Ziellandes ausgehändigt und würden ausschließlich zur Terrorbekämpfung genutzt werden“, so der Sprecher. Diese Daten würden voraussichtlich drei Jahre lang gespeichert werden.

Es wird jedoch erwartet, dass Frattini auf starken Widerstand stoßen wird. Um US-amerikanischen Anti-Terrorbestimmungen zu entsprechen, hat der Rat im Mai 2004external  ein Abkommen unterzeichnet, das Fluggesellschaften vorschreibt, US-Behörden Informationen über Fluggäste auf Flügen in oder über die USA auszuhändigen. 

Bürgerrechtsgruppen und das Europäische Parlament reagierten prompt, und kritisierten, dass hierdurch die  Rechte europäischer Fluggäste verletzt würden.

Im September 2004Pdf external  brachte das Europäische Parlament den Fall vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Vorwurf lautete auf Machtmissbrauch seitens der Kommission, Verletzung der Grundrechte und des Prinzips der Verhältnismäßigkeit. Das Parlament forderte die Annullierung des Beschlusses des Rates, der das Abkommen bestätigt hat.

Der EuGH hat am 30. Mai 2006 sein Urteilexternal  gesprochen. In diesem schlussfolgerte der Gerichtshof, dass der Ratsbeschluss nicht „auf einer geeigneten Rechtsgrundlage beruht“. Der Gerichtshof hat der EU und den USA Zeit bis zum 30. September 2006 gegeben, um das Abkommen neu zu verhandeln. EU-Beamte haben deutlich gemacht, dass sie keine Rücksicht auf die Vorstellungen des Parlaments nehmen werden, und keine grundlegende Überarbeitung des Abkommens anstreben, sondern vielmehr eine Anpassung des Abkommens an die Vorschriften der europäischen Gesetzgebung.

Kommissar Frattinis derzeitiger Plan sieht nicht vor, Daten an Drittstaaten weiterzuleiten, jedoch wird der Vorschlag sich aller Wahrscheinlichkeit nach inhaltlich stark an das Abkommen mit den USA von 2004 anlehnen. Es wird erwartet, dass der Plan bei Bürgerrechtlern und Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf deutliche Ablehnung stoßen wird.

 

Positionen:

Frisco Roscam Abbing, Sprecher des Kommissars für Justiz und Sicherheit, Franco Frattini, sagte die Listen mit Fluggastnahmen, seien „Teil eines Maßnahmenpakets, das zumindest Strafverfolgungsbehörden zugänglich gemacht werden sollte.“ Er fügte hinzu, dass der Vorschlag - der immer noch überarbeitet wird - keine Weitergabe von Informationen bezüglich Religion, Gesundheitszustand oder Essgewohnheiten vorsieht. „Es ist unsere Pflicht Vorschläge zu machen, die die Grundrechte waren und gleichzeitig die Arbeit der Sicherheitsbehörden unterstützen“, sagte Frattini. 

Der britische Innenminister, John Reid, sagte: „Die real existierende Gefahr eines Anschlags, der tausende von Menschenleben kosten würde, zwingt uns das Persönlichkeitsrechts des Einzelnen gegenüber dem kollektiven Recht auf Sicherheit und Schutz unserer Bürger aufzuwiegen.“

Dr. Chris Pounder, ein Datenschutzexperte der Anwaltskanzlei Pinsent Masons, sagte: „Es scheint, als würde die Kommission das Urteil des EuGH ausnutzen wollen. Sie hat erklärt, dass der EuGH nicht den Inhalt des derzeitigen Abkommens kritisiert hat und dass es deshalb weitergeführt werden sollte… Dies ist eine eigenwillige Auslegung der Wahrheit. Da der Gerichtshof geurteilt hat, dass das Abkommen unrechtmäßig ist, hat er sich nicht mit den Vorwürfen des Parlaments bezüglich der Datenschutzbestimmungen des Abkommens befasst. Diese bleiben weiterhin bestehen."

Nächste Schritte:

  • 6-7. September 2006: Die Kommission hält ein Treffen über Sicherheit im Flugverkehr ab
  • 30. September 2006: Die Frist des EuGH für ein Ende des Datentransfers an die USA und für die Neuverhandlung des Abkommens läuft ab

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