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2007 – "Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle" [DE]

Veröffentlicht 23. Januar 2007 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Trotz verschiedener Initiativen auf europäischer Ebene zur Beseitigung von Diskriminierung ist der Handlungsbedarf weiterhin groß. Um Gleichberechtigung und Nicht-Diskriminierung in der EU zu fördern, läutet die Kommission nun offiziell das "Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle" ein.

Die Kommission läutet am 23. Januar 2007 das Europäische Jahr der Chancengleichheit mit der Vorstellung der Ergebnisse einer Eurobarometer-Umfrage zum Thema Gleichberechtigung ein. Durch die Initiative sollen die EU-Bürger für ihr Recht auf Gleichbehandlung und Lohngleichheit sensibilisiert werden, die Chancengleichheit für alle gefördert sowie der Nutzen der Vielfalt für die EU verdeutlicht werden. 

Vier zentrale Themen stehen im Mittelpunkt des Europäischen Jahrs: Rechte, Vertretung, Anerkennung sowie Respekt und Toleranz. Im Laufe des Jahres sollen zudem neue Initiativen ins Leben gerufen und eine hochrangige Beratergruppe, die sich mit der der sozialen Integration und der Arbeitsmarktbeteiligung von Minderheiten befassen soll, eingesetzt werden.  

Der EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Vladimír Špidla, sagte: “Europa muss sich um eine echte Gleichbehandlung im täglichen Leben bemühen. Das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle und die Rahmenstrategie werden einen neuen Impuls für die Anstrengungen zur uneingeschränkten Anwendung der Antidiskriminierungsvorschriften der EU bringen, die bislang allzuoft behindert und verzögert wurde. Grundrechte, Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit bleiben Schlüsselprioritäten der Europäischen Kommission.“ 

Im Jahr 2006 waren Frauen (9,6%) in der Europäischen Union stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als Männer (7,6%). Durchschnittlich arbeiteten zwei Drittel der Frauen in Teilzeit und nur 32% der Managerposten in der EU sind von Frauen besetzt. Im Jahr 2004 erhielten Frauen durchschnittlich 15% weniger Lohn als Männer.

Nächste Schritte: 
  • Das Parlament wird am 24. Januar 2007 über die Mitteilung „Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010“ abstimmen
  • Am 31. Januar 2007 wird in Berlin der „Gleichstellungsgipfel“ eröffnet, der EU-Vertreter, Sozialpartner und NGOs an einen Tisch bringen wird. 
Hintergrund : 

Die Geschichte der EU-Gesetzgebung zur Gleichberechtigung geht auf die Römischen Verträge von 1957 zurück, die das Prinzip der Lohngleichheit von Mann und Frau verbrieften. Im Laufe der Zeit wurden das Prinzip der Gleichstellung und der Gleichberechtigung von Mann und Frau am Arbeitsplatz sowie in allen anderen Lebenslagen in den Verträge festgelegt. 

Diese Vertragsbestimmungen wurden durch die Richtlinien zur Lohngleichheit und zur Gleichbehandlung aus den Jahren 1975 und 1976 weiterentwickelt. Die Richtlinien zur Gleichberechtigung von Menschen aller Rassen und zur Gleichberechtigung am Arbeitsplatz aus dem Jahr 2000 gehen noch einen Schritt weiter und verbieten Diskriminierung sowie Belästigung und Schikane am Arbeitsplatz aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft. Das Verbot bezieht sich nicht nur auf den Arbeitsplatz, sondern auch auf den Bildungsbereich, die soziale Sicherheit und soziale Vorteile, wozu das Wohnungswesen und die Gesundheitsvorsorge zählen. 

Dennoch sind häufig Mängel bei der Umsetzung oder Durchführung solcher Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten zu verzeichnen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits Österreich, Finnland, Deutschland und Luxemburg wegen der ungenügenden Umsetzung der europäischen Gesetzgebung zur Gleichberechtigung verurteilt. 

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