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Arbeitsrecht-Grünbuch stärker an Arbeitgeberwünsche angepasst [DE]

Veröffentlicht 22. November 2006 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Um Arbeitgebern das Grünbuch zum Arbeitsrecht, das Beschäftigungskommissar Vladimír Špidla am 22. November 2006 vorstellen wird, schmackhafter zu machen, wurden sowohl der Titel als auch die meisten Fragen für die Anhörung geändert.

Die endgültige Fassung des Grünbuchs, die EurActiv vorliegt, trägt den Titel „Modernising labour law to meet the challenges of the 21st century“ („Das Arbeitsrecht modernisieren, um die Herausforderungen des 21. Jahrhundert anzugehen“). Alle früheren Entwürfe des Grünbuches wurden hingegen unter dem Titel „Anpassung des Arbeitsrechts, um Flexibilität und Sicherheit für alle zu gewährleisten“ vorgelegt. Diese Namensänderung spiegelt die Kritik einiger Arbeitgeberverbände und Mitgliedstaaten wie Schweden und Großbritannien wieder, die bemängelten, das Grünbuch nehme die Ergebnisse der Anhörung vorweg, für die es eigentlich die Grundlage bilden sollte, und ließe keinen Spielraum für alternative Maßnahmen.

Aus der Kommission war zu vernehmen, die endgültige Fassung des Grünbuches zum Arbeitsrecht sei viel ausgeglichener und hätte auch mehr Zustimmung gefunden, als frühere Entwürfe. 

Im Vergleich zu dem letzten Entwurf (siehe EurActiv, 21. November 2006) sind noch wenige Änderungen an dem Text vorgenommen worden. Einige der Fragen für die Anhörungen wurden umformuliert, um die letzten Lücken zu schließen.

  • Frage 1: Der Frageteil „Bedarf das nationale und EU-Arbeitsrecht einer Überarbeitung und Anpassung?“ wurde entfernt.
  • Frage 2: Die Frage „Wie kann die Anpassung des Arbeitsrechts und der Kollektivvereinbarungen zu einer größeren Flexibilität und Beschäftigungssicherheit beitragen und eine weitere Segmentierung des Arbeitsmarktes verhindern?“ wurde dahingehend geändert, dass nun danach gefragt wird, ob eine solche Anpassung überhaupt erreicht werden kann, um im Anschluss dem „wie?“ nachzugehen. 
  • Frage 8 beschäftigt sich nun  nicht mehr damit, welche Rechte zu dem „Grundstock von Rechten“, die für alle Arbeitnehmer gelten sollen, gehören. Sie lautet stattdessen: „Welchen Einfluss würden solche Mindestanforderungen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und den Schutz der Arbeitnehmer ausüben?“.
  • Die 11. Frage wurde ergänzt durch: „Welche Aspekte der Einteilung der Arbeitszeit sollten für die Kommission von besondere Bedeutung sein?“
  • Die 12. Frage wurde umformuliert und beschäftigt sich nun hauptsächlich mit den Problemen von Arbeitnehmern in Grenzregionen.

Der Veröffentlichung des Grünbuchs folgt eine viermonatige öffentliche Anhörung, die bis März 2007 dauern wird. Im Juni 2007 plant die Kommission die Veröffentlichung einer Mitteilung zu Flexicurity. Die Kommission hofft, bis Ende 2007 eine „Reihe gemeinsamer Grundsätze“ festlegen zu können.

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