Am 20. September 2006 hat die Kommission eine Empfehlung des Europäischen Bürgerbeauftragten Nikiforos Diamandouros erhalten, in der er die Kommission für ihre lasche Durchsetzung der Arbeitszeitrichtlinie in den Mitgliedstaaten kritisiert (siehe EurActiv vom 20. September 2006). Nur wenige Stunden nach Erhalt der Empfehlung äußerte sich der Kommissar für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit Vladimír Špidla und sagte, ihm sei bewusst, dass sich Ärzte, Krankenschwestern, Feuerwehrleute und Bereitschaftsdienstleistende aus anderen Berufen in einer schwierigen Situation befänden, da viele Mitgliedstaaten sich nicht an die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeitrichtlinie hielten.
Fast alle Mitgliedstaaten würden gegen die Gerichtsurteile verstoßen, führte Špidla aus, der zur sofortigen Reaktion drängt. Könnten die zuständigen Minister sich in den nächsten Monaten nicht einigen, hätte er keine andere Wahl, als gerichtlich gegen die Mitgliedstaaten vorzugehen, so Špidla.
Der Kommissar hofft auf eine politische Einigung zur Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie noch vor Ende der finnischen Ratspräsidentschaft zum Jahreswechsel. Špidla betonte, er traue der finnischen Präsidentschaft zu, in den kommenden Wochen eine Lösung zu finden.
Ende August 2006 wurde angekündigt, dass die Generaldirektion für Verkehr gerichtliche Schritte gegen neun Mitgliedstaaten vorbereitet (Österreich, Tschechien, Deutschland, Griechenland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Spanien). Diese Staaten hatten versäumt, die Kommission über die Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie in nationales Recht im Verkehrswesen zu informieren.



