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29. November 2009
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Arbeitszeitrichtlinie: Parlament gegen Ausnahmeregelungen [DE][en][fr

Erschienen: Donnerstag 18. Dezember 2008   

Das Europäische Parlament hat gestern (17. Dezember 2008) dafür gestimmt, nationale Ausnahmeregelungen bei der Arbeitszeitrichtlinie zu verbieten und eine EU-weite Höchstwochenarbeitszeit von 48 Stunden durchzusetzen. Damit stellt sich das Parlament offen gegen eine von Großbritannien geführte Gruppe von Mitgliedstaaten. 

Hintergrund:

Die Arbeitszeit ist ein seit langem diskutiertes Thema auf EU-Ebene. Die Arbeitszeitrichtlinie aus dem Jahr 1993 legt fest, dass Arbeitnehmer nicht mehr als durchschnittlich 48 Stunden pro Woche (Durchrechnungszeitraum vier Monate) arbeiten dürfen, obwohl sie eine Reihe von Ausnahmen vorsieht. 

Der Text muss allerdings nach einer Reihe von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs überarbeitet werden. Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für eine überarbeitet Richtlinie im Mai 2004 vorgelegt, allerdings gelang es den Mitgliedstaaten erst im Juni 2008, einen Kompromiss zu diesem Thema zu erzielen.

Die aktuelle Vereinbarung beschränkt die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf 48 Stunden, ermöglicht es allerdings den Sozialpartnern, ‚flexible Abmachungen’ zu treffen, wenn der Arbeitgeber zustimmt.

Die Einführung dieser Klausel, mit der Arbeitnehmer in Wirklichkeit bis zu 60 bis 65 Stunden pro Woche arbeiten dürften, war eine der Hauptforderungen der britischen Regierung. Spanien und andere Mitgliedstaaten hatten sich vehement dagegen ausgesprochen. 

Der Beschäftigungsausschuss im Europäischen Parlament lehnte den Kompromiss am 20. Oktober in erster Lesung ab (EurActiv vom 21. Oktober 2008) und forderte, dass die Ausnahmeregelungen drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie auslaufen müssten. Diese Position, die auf der 48-Arbeitsstunden-Woche beharrt und die Abschaffung aller Ausnahmen empfiehlt, wurde am 17. Dezember von einer absoluten Mehrheit im Parlament unterstützt. 

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Die gestrige Abstimmung in zweiter Lesung fiel mit einer absoluten Mehrheit von 421 zu 273 Stimmen aus. Damit geht der seit langem andauernde Streit über die europäische Arbeitszeitrichtlinie in die nächste Runde. 

Der Vorsitzende des Beschäftigungsausschusses im Europäischen Parlament, der schwedische sozialdemokratische Europaabgeordnete Jan Andersson, sagte EurActiv, die Abstimmung habe sowohl für das Parlament als auch für die europäischen Arbeitnehmer „sehr positive Dinge“ gebracht. 

„Wir müssen diese Ausnahmeregelungen schrittweise auslaufen lassen“, sagte Andersson. „Diese Entscheidung ist gut für die Gesundheit der europäischen Arbeitnehmer, gut für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen, und ich denke, sie wird in der aktuellen wirtschaftlichen Krisensituation – während der viele Arbeitnehmer ihre Jobs verloren haben und noch mehr folgen werden – verhindern können, dass einige Menschen zukünftig 65 Stunden pro Woche arbeiten müssen und andere ohne Arbeit bleiben.“

Die Grundlage für das gestrige Abstimmungsergebnis wurde im Oktober gelegt, als sich der Beschäftigungsausschuss bei einer Abstimmung in erster Lesung dafür aussprach, die Ausnahmeregelungen von der vereinbarten EU-weiten 48-Stunden-Arbeitswoche zu streichen. 

Die Position des Parlaments legt außerdem fest, dass die Bereitschaftszeit, inklusive der inaktiven Zeit, als Arbeitszeit zählen soll. Der EU-Rat und die Europäische Kommission befürworten hingegen das Konzept der „aktiven“ Bereitschaftszeit (eine Zeit, während der der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen muss, um seine Arbeit aufnehmen zu können, wenn vom Arbeitgeber verlangt) und der „inaktiven“ Bereitschaftszeit (eine Zeit, während der der Arbeitnehmer auf Abruf steht, aber von seinem Arbeitgeber nicht zur Arbeit aufgefordert wird).

Als Reaktion bestanden der Rat und die Kommission auf ihrer Position, dass gewisse Ausnahmeregelungen erlaubt werden sollten.

Arbeitszeitrichtlinie polarisiert Europa seit 1993

Die Debatte über EU-Regelungen zur Arbeitszeit sorgt bereits seit 1993 für Kontroversen und politische Auseinandersetzungen in der EU, als die erste Richtlinie angenommen wurde. Die jüngste Abstimmungs- und Verhandlungsrunde stellt keine Ausnahme dar.

Diejenigen, die die Ausnahmeregelungen ablehnen, meinen, dass sie zu sozialem Dumping führen und die Gesundheit und die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährden würden. Außerdem würde es den Arbeitnehmern erschwert, Arbeit und Familie miteinander zu vereinbaren. Der spanische sozialdemokratische Europaabgeordnete Alejandro Cercas, der den Bericht, über den das Parlament gestern abgestimmt hat, ausgearbeitet hat, sagte, das Abstimmungsergebnis gewährleiste die Befolgung des Konzepts „Arbeiten um zu leben, statt leben um zu arbeiten“. Er fügte hinzu, dass man sicht keine Rückschritte erlauben könne.

Im gegnerischen Lager, meinen diejenigen, die die Ausnahmeregelungen befürworten, diese würden die Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt erhöhen, besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Vor allem Unternehmensverbände argumentieren seit langem, dass die Ausnahmeregelungen ein wichtiges Instrument für Unternehmen seien, um mit der schwankenden Nachfrage umzugehen. 

Open Europe, ein in London ansässiger Think Tank, schätzt, dass die Streichung der Ausnahmeregelungen der britischen Wirtschaft bis 2020 zwischen 47,74 Milliarden Pfund und 66,45 Milliarden Pfund kosten würde. 

Der Forschungsdirektor der Organisation Mats Persson meinte, dass die Europaabgeordneten die schlechteste Entscheidung zum ungünstigsten Moment getroffen hätten.

Die Streichung der Ausnahmeregelungen würde sowohl den Arbeitnehmern als auch den Unternehmen die wichtige Flexibilität nehmen, meinte Persson. Das Europäische Parlament scheine entschlossen zu sein, der europäischen Wirtschaft selbst in Zeiten der Rezession schaden zu wollen. 

Großbritannien gespalten

Von allen EU-Mitgliedstaaten engagiert sich Großbritannien am stärksten in der Debatte. Die Ausnahmeregelung von der 48-Stunden-Arbeitswoche wurde ursprünglich, natürlich, von der britischen Regierung initiiert und von aufeinander folgenden britischen Regierungen unterstützt. 

Es wird erwartet, dass Gordon Brown bei den Ausnahmeregelungen keine Zugeständnisse machen wird, obwohl eine Mehrheit der Labour-Europaabgeordneten bei der gestrigen Abstimmung gegen ihren Premierminister stimmte.

„Ich denke, es ist einfach unglaublich, dass es der britischen Regierung nicht gelingt, sich die Unterstützung der Labour-Europaabgeordneten zu sichern“, sagte die britische liberale Europaabgeordnete Elizabeth Lynne EurActiv. 

Lynne ist selbst stellvertretende Vorsitzende des Beschäftigungsausschuss im Europäischen Parlament. Auch sie unterstützt die Ausnahmeregelungen und sagte, sie habe mit den Arbeitsministern und Beamten zusammengearbeitet, um die Unterstützung der Labour-Europaabgeordneten zu gewinnen. Allerdings habe sie keinen Erfolg gehabt. „Sie neigen dazu, bei solchen Themen eher der sozialdemokratischen als der Linie ihrer eigenen Regierung zu folgen.“

Nichtsdestotrotz sagte der britische Minister für Arbeitsbeziehungen Pat McFadden, die Abstimmung sei nicht das Ende der Geschichte gewesen. Das sei der jüngste Schritt bei komplexen Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten gewesen. Nun werde die britische Regierung die Ausnahmeregelungen in der nächsten Verhandlungsphase verteidigen, fügte er hinzu.

Letzte Chance: Was passiert als nächstes?

Die Richtlinie wird nun einem Vermittlungsausschuss vorgelegt, als letzte Chance für die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament. Das Parlament geht allerdings gestärkt in diese Verhandlungsrunde. „Wir sind für die Verhandlungen mit dem Rat bereit“, sagte Jan Andersson zu EurActiv. „Unser Ausgangspunkt ist der, dass wir die Ausnahmeregelungen streichen wollen.“

Alles weist jedoch darauf hin, dass der Rat nicht nachgeben wird. Elizabeth Lynne sagte EurActiv, dass „das Parlament bei den Ausnahmeregelungen nachgeben muss, wenn der Rat bei seiner Haltung bleibt. Davon gehe ich aus“.

Lynne glaubt, dass ein Kompromiss erzielt werden könne, wenn der Rat die Position des Parlaments akzeptiert, Bereitschaftszeit als Arbeitszeit einzustufen.

Es besteht allerdings keine Garantie für einen Kompromiss. Im Vorfeld der Abstimmung erinnerte EU-Kommissar Vladimir Špidla die Europaabgeordneten daran, dass keine Änderungen an der bestehenden Arbeitszeitrichtlinie vorgenommen werden könnten, wenn sich das Europäische Parlament und der Rat nicht einigten. In anderen Worten: Sollte das Vermittlungsverfahren scheitern, wird die aktuelle Arbeitszeitrichtlinie – inklusive der Ausnahmeregelungen – in Kraft bleiben.

Gary Titley, Führer der Labour-Europaabgeordneten, sagte BBC, er glaube, beide Seiten seien bei diesem Thema so weit voneinander entfernt, dass die Gespräche wahrscheinlich scheitern würden und die Ausnahmeregelungen bestehen blieben. 

Es wird erwartet, dass sich ein Vermittlungsausschuss Anfang 2009 mit dem Thema beschäftigen wird.

Positionen:

EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten Vladimir Špidla räumte ein, dass es schwierig sei, einen Kompromiss zu erzielen, und sagte, die Positionen des Parlaments und des Rates unterschieden sich deutlich voneinander, so dass es nicht einfach werde, eine Einigung zu erzielen. Allerdings habe man während der Amtszeit des aktuellen Parlamentes nicht mehr viel Zeit. Es werde schwierig, Änderungen an dem Kompromiss vorzunehmen. Die Kommission sei bereit, die Rolle eines Schiedsrichters zu übernehmen, meinte er. 

Der portugiesische Europaabgeordnete Silva Peneda, der für die EVP-ED-Fraktion sprach, sagte, dass die Ausnahmeregelungen nichts mit Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt zu tun hätten.

Er meinte, die wichtigste Frage sei, ob man den europäischen Arbeitnehmer zumuten wolle, mehr als 48 Stunden pro Woche zu arbeiten.

Der schwedische sozialdemokratische Europaabgeordnete Jan Andersson erklärte die Differenzen zwischen Parlament und Rat bei der Einschätzung von Bereitschaftszeit und sagte, der Rat halte Bereitschaftszeit für Freizeit. Das Parlament halte dagegen, dass man arbeite, wenn man das Haus verlassen habe.

Mit Blick auf die Ausnahmeregelungen meinte er, die Entscheidung über diese läge auf dem heutigen Arbeitsmarkt nicht in den Händen der Arbeitnehmer. Er fragte außerdem, wie es mit der Chancengleichheit stehe und wer 60 bis 65 Stunden pro Woche arbeite. Das seien Männer, die Frauen hätten, die zu Hause aufpassen würden. Darum würden Frauen die Richtlinie unterstützen.

In Großbritannien sagte der Forschungsdirektor von Open Europe Mats Persson, Großbritannien habe ihnen zugesichert, dass die Ausnahmeregelungen gesichert seien, nachdem das Land Zugeständnisse bei den neuen belastenden EU-Verordnungen über Zeitarbeit gemacht habe. Wenn es der Regierung jetzt, nach der Parlamentsabstimmung, nicht gelinge, die Ausnahmeregelungen zu sichern, würde dies ein Scheitern der Verhandlungsstrategie der Regierung in Europa darstellen.

Die britische grüne Europaabgeordnete Jean Lambert sagte ihrerseits, sie sei erfreut, dass das Parlament klar Stellung für die Arbeitnehmerrechte bezogen habe. Trotz intensiven Lobbyings durch einige Regierungen und Unternehmen, hätten die Europaabgeordneten sich nicht abbringen lassen und die Arbeitnehmer unterstützt. Diese würden zu oft ausgebeutet.

Arbeitszeitregelungen sollten vor allem die Gesundheit und die Sicherheit der Arbeitnehmer und ihrer Umgebung schützen. Es bestünden in unserer Gesellschaft, die eine Kultur langer Arbeitszeiten pflege, viele ernste Gesundheitsrisiken, darunter Stress, Angstzustände, Depressionen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Schlafstörungen. Nun würden allen Arbeitnehmern das Recht zugestanden, von einer gesünderen Balance zwischen Arbeits- und Freizeit zu profitieren.

Tina Sommer, Präsidentin der European Small Business Alliance (ESBA), zeigte sich ernsthaft besorgt über die Entscheidung des Europäischen Parlaments, den Arbeitnehmern die freie Wahl über ihre Arbeitszeit zu nehmen. 

ESBA beschrieb die Entscheidung des Parlaments über die Arbeitszeitrichtlinie als eine weitere Einschränkung bei der Unternehmensführung. 

Sommer folgerte, dass die Entscheidung des Europäischen Parlaments ein großer Rückschlag für kleine Unternehmen sei und eine zusätzliche Bürde, die die kleinen Unternehmen in diesen schwierigen Zeiten nicht gebrauchen könnten. ESBA fordere die Verantwortlichen auf, während des Vermittlungsverfahrens eine Vereinbarung zu treffen, die die kleinen Unternehmen von ihren Lasten, die ihnen durch die Richtlinie in ihrer jetzigen, geänderten Form auferlegt würden, befreien würde.

Eurochambres, die Vereinigung europäischer Handels- und Industriekammern, äußerte sich ähnlich und meinte, dass das Europäische Parlament eine für die europäischen Unternehmen gravierende Entscheidung getroffen habe.

In einer Pressemitteilung meint die Vereinigung, die Streichung der Ausnahmeregelungen werde die Flexibilität der Unternehmen beeinträchtigen und deren Fähigkeit schmälern, auf die schwankende Nachfrage zu reagieren. Das sei besonders mit Blick auf die Wirtschaftskrise kontraproduktiv. 

Darüber hinaus werde die Gleichsetzung von inaktiver Bereitschaftszeit und bezahlter Arbeitszeit die wirksame Bereitstellung von wichtigen öffentlichen Dienstleistungen in der EU beeinträchtigen. Außerdem werde sie negative Auswirkungen auf eine Reihe von privaten Sektoren haben. Das werde auch den Druck auf die Finanzierung erhöhen und zu ernsten Problemen bei der Arbeitsorganisation an einigen Arbeitsplätzen führen.

Auf der anderen Seite begrüßte John Monks, Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB), die Entscheidung des Europäischen Parlaments. Diese schließe eine sehr gute Woche für die Arbeitnehmer in der EU ab. Man habe die Gleichbehandlung der Zeitarbeiter durchsetzen können. Man habe die europäischen Betriebsräte gestärkt, um den Arbeitnehmern in Zeiten der Rezession zu helfen. Und nun habe man den Versuch abgewehrt, unverantwortlichen Arbeitgebern das Recht zuzugestehen, den Arbeitnehmern überbordende Arbeitszeiten zumuten zu können. Natürlich sei die wirtschaftliche Situation schlecht, jedoch hätten diese drei Schritte gezeigt, dass das soziale Europa immer noch lebendig und bei guter Gesundheit sei. 

Nächste Schritte:

  • Anfang 2009: Die Arbeitszeitrichtlinie wird einem Vermittlungsausschuss vorgelegt.

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