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24. November 2009
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Deutschlands Postmindestlohn für rechtswidrig befunden [DE][en

Erschienen: Montag 10. März 2008   

Die Einführung des Mindestlohns in Höhe von 9,80 Euro pro Stunde für alle Postboten wurde von einem Gericht in Berlin für rechtswidrig befunden. Dies stellt einen Sieg für ausländische Postbetreiber dar, die in den jüngst geöffneten Postmarkt des Landes eintreten wollen.

Hintergrund:

Die deutsche Regierung hat im Dezember 2007 die vollständige Liberalisierung des Postsektors und die Einführung eines Mindeststundenlohns von 9,80 Euro entschieden.

Der niederländische Postbetreiber TNT jedoch, der seinen deutschen Mitarbeitern zurzeit 7,50 Euro pro Stunde bezahlt, hatte sich geweigert, diese Vorgabe zu erfüllen. Das Unternehmen beschuldigte Deutschland, sein ehemals staatliches Postmonopol Deutsche Post von jeglichem Wettbewerb abschirmen zu wollen und reichte eine Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin ein, um seinen alternativen Mindestlohn für gültig erklären zu lassen.

Inzwischen hat die niederländische Regierung entschieden, die Öffnung ihres Postmarktes, aufzuschieben, bis gleiche Rahmenbedingungen geschafft worden seien. Ursprünglich war die Öffnung für 1. Januar 2008 geplant.

Die Auseinandersetzung unterstreicht die Schwierigkeiten, die mit der Umsetzung neuer EU-Gesetze zur Öffnung des europäischen Postmarktes für den Wettbewerb einhergehen.

Weitere Nachrichten:

Die Anwendung des Mindestlohns auf den gesamten Postsektor sei nicht gesetzeskonform, so entschied das Berliner Verwaltungsgericht am 7. März 2008. Das Gericht argumentierte, die Auferlegung eines Stundenlohns von 9,80 Euro verletze die Grundrechte der Kläger, der niederländischen und deutschen Postdienstleistungsunternehmen TNT und PIN.

Die Einführung der neuen Gehaltsgrenze war von der SPD vorangetrieben worden.

Die SPD hat sich vor den Parlamentswahlen im September 2009 für einen landesweiten Mindestlohn eingesetzt, um sich von Merkels CDU abzugrenzen, die fürchtet, ein gesetzlicher Mindestlohn könne zu einer Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland führen.

Die Einführung von brachenspezifischen Mindestlöhnen, wie beispielsweise für den Postsektor, war als ein Kompromiss akzeptiert worden, aber die Entscheidung des Gerichts könnte die Regierung dazu zwingen, ihre Entscheidung zu überdenken.

Positionen:

Das deutsche Bundesministerium für Arbeit sagte, es würde Berufung einlegen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales halte die Entscheidung für falsch, so hieß es in einer Stellungnahme. 

Das niederländische Postunternehmen TNT sagte, das Urteil sei ein erster Schritt in Richtung gleichwertiger Rahmenbedingungen in Europa sowie eine gute Nachricht für das Unternehmen selbst und seine Kunden und Angestellten in Deutschland. Ein höherer Stundensatz hätte inakzeptable Verluste für das neugegründete Unternehmen bedeutet und es daran gehindert, den deutschen Postmarkt zu betreten. Ein Sprecher von TNT sagte, das Urteil zeige, dass man Geschäfte in Deutschland machen könne. Manche hätten bereits begonnen, daran zu zweifeln.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, welche die Deutsche Post vertritt, sagte, die Entscheidung des Gerichts sei „völlig unverständlich“ und würde voraussichtlich angefochten werden.

Nächste Schritte:

  • Mitte 2008: Es wird erwartet, dass die niederländische Regierung den Startschuss für die vollständige Liberalisierung des Postmarktes gibt.

  • 31. Dezember 2010: Frist für die EU-Mitgliedstaaten, ihre bestehenden gesetzlichen Monopole für Postdienstleistungen abzuschaffen (31. Dezember 2012 für neun Mitgliedstaaten, die der EU nach 2004 beigetreten sind, sowie für Griechenland und Luxemburg).

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